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Regelung Urlaub HIIILLLFFE

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WiWi Gast

Regelung Urlaub HIIILLLFFE

Wer kann helfen?
wenn man in nem Unternehmen arbeitet, die am Wochenende nicht arbeiten, muss man ja auch nur an Mo - Frei Urlaub nehmen und nicht etwa Samstag. Bei Einzelhandelsketten ist es ja in der Regel anders.
Wo finde ich eine gesetzliche Grundlage? Das Bundesurlaubsgesetzt geht zwar von 6 werktagen aus, aber ich weiß, d. es eine abweichende Regelung gibt, aber wo???

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WiWi Gast

Re: Regelung Urlaub HIIILLLFFE

Warum diese Panik!

Die gesetzliche Grundlage ist das BUrlG. Da steht doch alles eindeutig drin.

§ 3 I, Der Urlaub beträgt jährlich mindesten 24 Werktage.

§ 3 II, Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Wo hast Du also ein Problem.

Natürlich ist der Samstag dann auch ein Werktag.

Was soll das denn für eine abweichende Regelung sein?
Es gibt jedenfalls keine gesetzliche(sic!).

Was für ein Problem stellt sich Dir denn genau? Was sagt denn Dein Arbeitgeber?

Also bitte mehr und genauere Info.

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WiWi Gast

Re: Regelung Urlaub HIIILLLFFE

gruß, ne geht um den job meines dads
die arbeiten samstag nicht, nur montag bis freitag, samstag ist die bude zu, ich kenne die regelung, dass du auch am samstag urlaub einreichen musst meist nur vom einzelhandel oder gastronomie
sind das dann eher firmenindividuelle regelungen, bei welcher firma musst du denn sonst noch samstag urlaub nehmen, wenn sie nicht samstag arbeiten, kenne niemanden bei mir mit dieser regelung, sorry,
kenne die § des BUrlG, aber ich dachte es gibt nch eine abweichende Regelung bzw. Gerichtsurteil
Verstehst du mich jetzt?

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WiWi Gast

Re: Regelung Urlaub HIIILLLFFE

Ist das hier ne verarschung? Dann solle er von Montag bis Freitag Urlaub einreichen, Punkt aus.

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WiWi Gast

Re: Regelung Urlaub HIIILLLFFE

wenn sie sagen er muss 6 tage einreichen muss er es eben machen.

wenn sie nix sagen einfach mal mit 5 tagen probieren

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WiWi Gast

Re: Regelung Urlaub HIIILLLFFE

Wo ist denn die Problematik? Er reicht Montag bis Freitag URlaub ein, Samstag braucht er kein urlaub kann er ja sagen. Hin muß er trotzdem nicht weil nicht gearbeitet wird.

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WiWi Gast

Re: Regelung Urlaub HIIILLLFFE

nein, die regelung kam vom chef/ steuerbüro
die haben gesagt, dass auf grund der § im BUrlG ab sofort auch samstag urlaub genommen werden muss, sprich dir gehen ja mind. 4 urlaubstage im jahr verloren
irgendwo muss es doch dort ne regelung geben?????

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WiWi Gast

Re: Regelung Urlaub HIIILLLFFE

www.anwalt-hilfe.de

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WiWi Gast

Re: Regelung Urlaub HIIILLLFFE

kennt denn keiner ne gesetzliche grundlage?
mann kann doch nicht immer gleich zum Anwalt rennen und seinen AG verklagen, ich glaube in der heutigen zeit kann das sich fast keiner mehr erlauben, selbst wenn man damit durchkommt, ist man spätestens in n paar monaten draussen

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WiWi Gast

Re: Regelung Urlaub HIIILLLFFE

die gestzliche grundlage ist ganz einfach :DEIN AG HAT RECHT!

mind. urlaub anspruch sind nunmal nur 4 wochen im jahr ... so hab ich es in der schule immer hingeschrieben und volle punktzahl bekommen.

wenn du dass nicht glaubst dann schau halt mal bei google

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WiWi Gast

Re: Regelung Urlaub HIIILLLFFE

hey, das weiß ich auch, zumal kann ich auch lesen
es gibt aber öfters gerichtsurteile, die bindend sind, schon mal davon was gehört???? auch wenn dann in dem gesetz nichts konkretes drin steht

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WiWi Gast

Re: Regelung Urlaub HIIILLLFFE

Ich hatte es oben schon mal geschrieben: Es ist alles im BurlG geregelt; und zwar abschließend.
Wenn Samstag kein Arbeitstag (nicht Werktag) ist, muß natürlich auch kein Urlaub genommen werden.

mindesturlaub sind auch nicht 4 Wochen im Jahr sondern 24 Werktage. Wenn der Poster weiter oben "in der Schule immer hingeschrieben und volle Punktzahl bekommen hat" waren die Lehrer eben auch nur ....., naja.

Es ist bezeichnend, daß der Poster dies mehrmals geschrieben hat. Wahrscheinlich hat er die Klasse mehrfach wiederholt.

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WiWi Gast

Re: Regelung Urlaub HIIILLLFFE

Ich kann meinem Vorredner nur beistimmen. 24 Werktage Mindestanspruch. Also 2 Werktage pro Monat quasi.
Und übrigens das Arbeitsrecht ist schnelllebig. Die Auflagen haben eine echt hohe Frequenz. Schau einfach mal in der AR 18.Auflage nach.

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WiWi Gast

Re: Regelung Urlaub HIIILLLFFE

ja, der samstag kann als werktag gerechnet werden, aber wenn die firma an den sa zu hat, dann kann man sich ja schlecht frei nehmen
dein dad hat doch bestimmt auch nen vertrag wo drin steht er soll 37,5 bzw 40 h die woche arbeiten, dann soll dein dad doch auch die möglichkeit bekommen samstags zu kommen*g*

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WiWi Gast

Re: Regelung Urlaub HIIILLLFFE

jo da geb ich dir recht

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WiWi Gast

Re: Regelung Urlaub HIIILLLFFE

Hallo,
ich selber arbeite auch in der Verwaltung. Wir haben alle 24 Werktage Urlaub und da wird gesagt das das 4 Samstage drin enthalten sind. Also bleiben untern Strich auch nur 20 Tage über die wir freimachen können.... Selbst der Betriebsrat hat nichts erreichen können.....
Gruß

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WiWi Gast

Re: Regelung Urlaub HIIILLLFFE

hä?

urlaub nehmen für tage, wo man eh nicht da ist ???

klassisch unlogisch.

dann hätte man bei 52 wochen ja 52 urlaubstage , oder ?

oder gar keinen urlaub, weil man die 52 samstage nicht kommt ??

hä?

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WiWi Gast

Re: Regelung Urlaub HIIILLLFFE

Ich arbeite in einem kleinen Privatunternehmen auf der Basis eines Minijob (d. h. 400 ¤/monatl) in einer 30 Std. Woche. Stehen mir mind. 20 Arbeitsage Urlaub zu?

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WiWi Gast

Re: Regelung Urlaub HIIILLLFFE

Es ist so wie der 2 Poster schreibt alles andere sind zugeständise des AG ganz einfach

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WiWi Gast

Re: Regelung Urlaub HIIILLLFFE

ich hab da auch mal ne frage! darf mir mein arbeitgeber einfach die gesetzlichen feiertage nehmen? also ich muss an wochenenden und feiertagen immer arbeiten weihnachten und ostern. meine chaffin sagt, das ich nur die wochenenden frei bekomme. also nicht den 25. und 26. 12 sowie nicht zusätzlich karfreitag und ostermontag. ist das korrekt? wer kann mir helfen?

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WiWi Gast

Re: Regelung Urlaub HIIILLLFFE

Es ist nicht korrekt. GESETZLICHE FEIERTAGE sind gesetzlich FREIE TAGE! Sie sind IMMER wie ein Sonntag anzusehen. Wenn Du Sonntags immer frei hat, musst DU an feiertage auch immer frei haben. Oder wennes sonntagsarbeit gibt, dann gilt die gleiche Regelung für die Feiertage.

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WiWi Gast

Re: Regelung Urlaub HIIILLLFFE

ich hab auch mal ne frage
ich arbeite in der gastronomie un bin der meinung das mir die gesetzlichen feiertage zustehen mein chef meint aber wenn ich am feiertag arbeite jaaaa und wenn ich da nicht arbeite habe ich in dieser woche nur anspruch auf 2 tage frei anstatt 3.
weiss jemand von euch da die richtige regelung????

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WiWi Gast

Re: Regelung Urlaub HIIILLLFFE

Also ich kann das Problem von dem ersten Poster verstehen. Mir gehts genauso. Ich habe einen Arbeitsvertrag unterschrieben, nach dem ich 24 Werktage Urlaub habe. Samstags muss ich grundsätzlich nicht arbeiten. Habe also 5 Arbeitstage. Ich bin selbstverständlich davon ausgegangen, dass ich 24 Arbeitstage Urlaub nehmen kann. Angenommen ich nehme meine 4 Wochen Urlaub (da ich Samstags nicht arbeiten muss, muss ich auch kein Urlaub nehmen). Also bleiben am Ende des Jahres 4 Tage übrig, die verfallen??? Das ist doch wirklich irgendwie unlogisch. Ich weiß, dass die Regelung im BUrlG aus den 60ern stammt und damals eine 6Tage Woche noch üblich war. Deswegen heißt es grundsätzlich, dass man den Uralubsanspruch anpassen muss. Also bei einer 5 Tage Woche 20 Tage Urlaub. Aber in meinem Vertrag stehen nun mal 24 Tage. Gilt diese Individualregelung nicht vorrangig? Schließlich muss ein Arbeitsvertrag nicht schriftlich geschlossen werden...

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WiWi Gast

Re: Regelung Urlaub HIIILLLFFE

24 Werktage Urlaub = 20 Arbeitstage Urlaub
oder anders: 4 Wochen am Stück Urlaub sind möglich, egal ob man 5 oder 6 Tage in der Woche malochen muss :)

Wenn im Vertrag also steht, dass du 24 Werktage Urlaub hast, heißt das, dass du eigentlich nur 20 Arbeitstage Urlaub hast, sofern du Samstags so oder so nicht arbeiten musst.

Gruß
C.

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WiWi Gast

Re: Regelung Urlaub HIIILLLFFE

Hallo ich hab mal eine Frage...und hoffe es kann mir jemand helfen!

Arbeitszeit Die, Mi, Fr - je 8h
und Fr 4h
Hin und wieder muss ich Donnerstag arbeiten gehe, weil das mein Chef verlangt (8h).
Diese 8h soll ich aber an einem Samstag abfeiern, der aber für mich nur 4h (Arbeitszeit) bedeutet...
Mein Chef sieht das so: 1Tag gearbeitet (Do) dann einen Tag frei (Sa). Aber ist das denn so in Ordnung?

Ich sehe das so - wenn ich 8h arbeiten gehe, dann kann ich auch 8h weniger arbeiten (also zwei Samstage oder einen anderen Wochentag)

Hat jemand von Euch hierfür eine gesetzliche Grundlage???

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WiWi Gast

Re: Regelung Urlaub HIIILLLFFE

steht in deinem Arbeitsvertrag keine Stundenzahl? Ansonsten würde dein Anspruch direkt aus dem Vertrag kommen.

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WiWi Gast

Re: Regelung Urlaub HIIILLLFFE

Gesetzlicher Urlaub ist wie von anderen oben bereits geschrieben 24 Werktage. Das ist das gesetzliche Minimum und gilt natürlich auch für Menschen in der Gastronomie u.ä.. Das Aushilfen in solchen Bereichen diese in der Regel nicht gelten machen ist eine andere Sache.

Ob Samstag als Urlaubstag einzureichen ist, sollte auch einfach zu klären sein. Lest euren Arbeitsvertrag, darin steht die z.B. Arbeitszeit berträgt Wochentlich x-Stunden und ist zu erbringen an den Tagen z.B. Mo-Fr von 8 bis 16.30 Uhr. Wenn die Arbeit auch am Samstag zu erbingen ist, muss dann halt auch für diesen Tag Urlaub einreicht werden: Also Urlaubtage müssen eingereicht werden für die Tage an denen sonst Arbeitsleistung zu erbringen ist.

Übrigens der gesetzliche (Mindest-)Urlaub greift nur, wenn keine bessere Urlaubsregelung im Vertrag steht. Die meisten Arbeitnehmer bekommen in diesem Land aber mehr Urlaub durch den geschlossenen Arbeitsvertrag als 20 Tage (gesetzl. Mindesturlaub bei 5 Tagewoche). Wenn zudem noch ein Tarifvertrag besteht gilt halt die Urlaubsregelung laut Tarifvertrag, die in der Regel auch mehr Urlaub vorsehen als das gesetzl. Minimum.

Noch ein Tip: Lest Eure Arbeitsverträge bevor Ihr diese Unterschreibt!

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WiWi Gast

Re: Regelung Urlaub HIIILLLFFE

ich hab auch mal eine frage in meinem ausbildungsvertrag steht 5 arbeitstage a 8 stunden (nicht 6 werktage!) und urlaub 24 arbeitstage (hab extra noch mal geschaut) das heißt ich müsste eigentlich doch nur 5 tage einreichen und nicht 6 oder ?

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WiWi Gast

Re: Regelung Urlaub HIIILLLFFE

werktage und Arbeitstage sind Unterschiede

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