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Muss ich ein schlechtes Gewissen haben?

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WiWi Gast

Muss ich ein schlechtes Gewissen haben?

Hätte letztens einen Job anfangen sollen. Den Vertrag habe ich erst am Tag, bevor es losging, erhalten. Nach der Zusage dauerte es noch einen Monat, bis ich hätte anfangen können. Habe mich dann anderweitig umgeschaut, weil ich den Eindruck hatte, hingehalten zu werden. Habe dann etwas Besseres gefunden. Habe kurz vor Arbeitsbeginn abgesagt, weil ich die Woche danach woanders anfangen konnte. Vertrag kam hier sofort. Dachte dann, dass es doof ist, zu unterschreiben und einmal hinzugehen. Dann wäre alles noch viel komplizierter. Unternehmen war sauer und meinte, die Zusage gelte doch, bei dem Vertrag handele es sich um eine reine Formalität. Als ich sagte, dass ich Leute kenne, die da andere Erfahrungen gemacht haben, meinte er, ich und meine Bekannten hätte vom Wirtschaftsleben keine Ahnung. Ist zwar wirklich nicht so elegant von mir gelöst worden, aber das andere Angebot war einfach besser und alles ging ganz fix. Was sagt ihr dazu?

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WiWi Gast

Re: Muss ich ein schlechtes Gewissen haben?

Hast du gut gemacht. Die reichen Unternehmer sind alles reine Opportunisten. Da muss man selbst auch rein sein.

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WiWi Gast

Re: Muss ich ein schlechtes Gewissen haben?

gang und gäbe. häufiger sind die ag die arschlöcher; lassen einen warten, vertrösten, halten hin. warum nicht auch als an mal scheisse verhalten bzw. "unschön"? du hast dich im absolut rechtlichen rahmen verhalten und damit muss der ag leben. fertig. heulen und rummaulen bringt nichts, genau so dich anzumachen. schließ damit ab.

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WiWi Gast

Re: Muss ich ein schlechtes Gewissen haben?

Ein schlechtes Gewissen brauchst du nicht haben. Hauptsache du bist zufrieden mit deinem aktuellen Job. Solange nichts schriftlich fixiert worden ist, kann dir auch keiner was. Es ist doch für beide Seiten besser, wenn du alles im Vorfeld schon abklärst und nicht nach 2 Wochen deine Kündigung vorlegst. Ich hätte nur ein schlechtes Gewissen, wenn es einen ?Markt? dafür geben würde. Da aber viele Unternehmen auch nur auf Nutzenmaximierung (Hinhaltetaktik, vielleicht kommt noch einer, der billiger ist etc.) aus sind, würde ich mir da keinen Kopf machen (sonst tut dir nur der Nacken weh!).
?Nur eine Formalität? finde ich echt überragend! Hatte auch schon Situationen, bei denen alles per Handschlag besiegelt wurde. Leider hat man sich dann doch anders entschieden. Meine Einstelllung dazu ist: Erst freuen, wenn man etwas schriftlich hat oder das Geld auf dem Konto ist. Mit mündlichen Zusagen kann man sich halt nichts kaufen. Das weiß sicher auch der AG.

Wenn du heute schlecht drauf bist, schau in den Spiegel, lächle und freu dich, dass du diesmal auf der Seite stehst, die einem anderen absagt! Ob derjenige dann menschlich enttäuscht ist, ist echt Hupe. Das vergeht in ein paar Jahren wieder ;-)

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WiWi Gast

Re: Muss ich ein schlechtes Gewissen haben?

Der Vertrag ist eine reine Formalität, richtig. Allerdings auch die entscheidende Formalität, denn eine mündliche Zusage hat rechtlich überhaupt keine Bedeutung.

Wenn Du erst einen Tag vor geplantem Arbeitsbeginn den Vertrag bekommen hast, ist es doch sehr verständlich, dass Du Dir Gedanken machst und weiterhin Bewerbungen verfolgst.

Brauchst also kein schlechtes Gewissen haben. Im Wirtschaftsleben ist es schön, wenn man sich noch auf den Handschlag verlassen kann. Verbindlich ist alles aber erst, wenn die Tinte trocken ist.

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WiWi Gast

Re: Muss ich ein schlechtes Gewissen haben?

Generell kann man vor Antritt jederzeit absagen was gerne gemacht wird ist eine Absage vor Antritt im Vertrag auszuschließen das wirkt aber auch maximal zwei Wochen von daher vergiss es...

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WiWi Gast

Re: Muss ich ein schlechtes Gewissen haben?

du hast doch was besseres gefunden. was sollen die gewissensbisse dann.

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WiWi Gast

Re: Muss ich ein schlechtes Gewissen haben?

Wayne?

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WiWi Gast

Re: Muss ich ein schlechtes Gewissen haben?

Hallo du hast alles richtig gemacht,
wenn du was besseres hast, dann solltest du das auch nehmen.

Mach dir keine Gedanken. Wenn du einmal gekündigt wirst, dann macht sich das Unternehmen darüber auch keine Gedanken.

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DAX Einkäufer

Re: Muss ich ein schlechtes Gewissen haben?

"Hätte letztens einen Job anfangen sollen. Den Vertrag habe ich erst am Tag, bevor es losging, erhalten. Nach der Zusage dauerte es noch einen Monat, bis ich hätte anfangen können."

Aus dieser etwas komplizierten Schilderung schließe ich, dass das Unternehmen zwischen Zusage und Vertragszusendung ca. 4 Wochen benötigt hat. Ich weiß nicht, ob ich bei solchen Schilderungen schmunzeln oder mit dem Kopf schütteln soll. Offensichtlich ist es Dir völlig gleichgültig, bei welcher Firma Du arbeitest, wenn Du wegen ein paar Wochen Wartezeit gleich zur nächstbesten Alternative rennst. Was erwartest Du denn? Vertragsunterzeichnung direkt nach dem Gespräch? Wenn Du mit einer so kurzen Zeitspanne bereits ein Problem hast, dann wünsche ich Dir, dass Du niemals mit einem Großkonzern zu tun hast, in dem Besetzungen z.B. vom Betriebsrat bestätigt werden müssen, denn für einen Großkonzern wären vier Wochen rekordmäßig schnell.

Unabhängig davon: Ob Du ein "schlechtes Gewissen" haben musst, musst Du selbst wissen. Du hast beim Henne-Ei-Spiel "Arbeitgeber verärgert Bewerber" und "Bewerber verärgert Arbeitgeber" ein weiteres Ei gelegt, das später zur Henne wird. Dir persönlich kann das egal sein, für all die Studenten nach Dir wird die Welt dadurch aber nicht besser.

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WiWi Gast

Re: Muss ich ein schlechtes Gewissen haben?

Exakt, von Dir nicht elegant, aber im Rahmen. Das Unternehmen hätte sich ja auch ein bisschen beeilen können mit dem Vertrag.

Zwar brauchst Du in den nächsten 5 Jahren dort nicht mehr anzuklopfen, aber was solls?

Ich hatte bei Berufsanfang auch eine mündliche Zusage gegeben, dann sind mir aber doch arge Zweifel gekommen. Der entsprechende Abteilungsleiter war auch sauer, aber hat es letztendlich hinnehmen müssen. In dem Fall hatte ich mir zunächst noch einmal 2 Wochen Bedenkzeit ausgebeten, dann abgesagt.

"Vom Wirtschaftsleben keine Ahnung" - das sind nur Sprüche, mit denen Dein Gewissen belastet werden soll. Ein Unternehmen hätte mit Sicherheit auch kein Problem damit, einem Bewerber, der schon "so gut wie eingestellt" ist, kurzfristig wegen z.B. Betriebsrats-Nicht-Zustimmung wieder abzusagen. Das gleiche gilt, wenn auf einmal doch ein besserer Bewerber auftaucht.

Von daher: unangenehme Situation, aber mit der Zeit vergisst Du es. Einen Fehler oder gar eine Straftat hast Du sicher nicht begangen.

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WiWi Gast

Re: Muss ich ein schlechtes Gewissen haben?

Formal ist alles möglich, wie du siehst. Dein Gewissen meldet sich aber nicht ohne Grund. Du hast gängige Normen gebrochen, natürlich ohne dich strafbar zu machen:

1.) Es gibt immer noch die sogenannte Kaufmannsehre als Ideal. Hier reicht auch ein Handschlag. Rechtlich ist das nicht bindend, aber die "Ehre" als verlässlicher Geschäftspartner steht hier im Vordergrund. Es gilt auch die Rede "Ein Mann, ein Wort". In einer (Berufs-)Welt, in der jeder mit jedem über 1-2 Ecken vernetzt ist, wird dieses Ehrenwort auch wieder mehr Gewicht bekommen.

2.) Es heißt, man sieht sich immer zwei mal im Leben. Nach 10 Jahren Beruf kann ich das bestätigen. Dieses Wiedersehen passiert sehr häufig über verschlungene Wege. In dem Moment möchte man dem anderen natürlich mit erhobenem Haupt entgegentreten. Als abhängiger Beschäftigter ist es sehr wichtig, einen einwandfreien Leumund zu haben.

Natürlich werden die Herren Studenten jetzt wieder sagen "aber die bösen Unternehmen machen es doch genau so". So ist das aber nicht. In 99% der Fälle werden mdl. versprochene Stellen auch für den Kandidaten reserviert (Ausnahmen bestätigen Regel). Ansonsten gilt auch immer: "Verlange von anderen nur das, was Du selbst auch bereit bist zu tun". In Unternehmen arbeiten Menschen und die wollen respektiert werden, genau wie du respektiert werden willst.

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WiWi Gast

Re: Muss ich ein schlechtes Gewissen haben?

"Der Vertrag ist eine reine Formalität, richtig. Allerdings auch die entscheidende Formalität, denn eine mündliche Zusage hat rechtlich überhaupt keine Bedeutung."

Blödsinn. Arbeitsverträgliche können selbstredend auch mdl. geschlossen werden. Die Willenserklärung, mit der Absicht, dass die Rechtsfolgen gegen und für einen wirken, ist übermittelt. Damit ist der Vertrag auch schon bei einer mündlichen Zusage geschlossen.

Und selbst wenn dies nicht so wäre, wäre ZUMINDEST ein vorvertragliches Schuldverhältnis gegeben, § 311 II BGB.

Am Schadensersatz scheitert es meistens am kausalen Schaden.

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WiWi Gast

Re: Muss ich ein schlechtes Gewissen haben?

Um hier eine Antwort zu finden, empfehle ich einen ausgiebigen Spaziergang. Lüfte erstmal sieben bis acht Stunden den Kopf.

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WiWi Gast

Re: Muss ich ein schlechtes Gewissen haben?

"Offensichtlich ist es Dir völlig gleichgültig, bei welcher Firma Du arbeitest, wenn Du wegen ein paar Wochen Wartezeit gleich zur nächstbesten Alternative rennst."

Ja ist ja auch vollig egal wo man arbeitet, hauptsache die Kohle stimmt. Firmen kommen und gehen.

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WiWi Gast

Re: Muss ich ein schlechtes Gewissen haben?

Naja, ich denke in diesem Zusammenhang macht jeder so seine Erfahrungen. Ich selbst war mal bei einem Kleinstunternehmen beschäftigt, da wurde einem Kandidaten beim Abschied wortwörtlich gesagt, dass man sich auf die Zusammenarbeit freue, der Vertrag werde schnellstmöglich zugeschickt. Ich stand direkt daneben und habe es selbst gehört. Der arme Kerl hat nach 2 Wochen das erste Mal angerufen, wurde vertröstet, dann nach 1 Woche wieder usw. bis ihm dann nach 4 Wochen gesagt wurde, dass es doch nichts wird, es sei ein Großauftrag weggebrochen. Dabei wurden bereits beim Vorstellungsgespräch die Gehälter nur mit starkem Verzug bezahlt.

Ich abeite nun auch bei einem Großunternehmen und die Stellen sind natürlich vor der Ausschreibung vom Betriebsrat genehmigt. Schwer vorstellbar ist, dass man erst Gespräche führt und sich danach um die Genehmigung kümmert. Und dem Kandidaten den Vertrag einen Tag vor Arbeitsbeginn zukommen zu lassen ist auch zweifelhaft. Mit anderen Worten hat man genau einen Tag Zeit, sich den Vertrag durchzulesen und darüber nachzudenken?
Möglicherweise sind 99% der mündlichen Zusagen auch tatsächliche Zusagen, aber wenn man mal selbst am eigenen Leib erfahren hat wie verbindlich solches Geschwätz ist dann sieht man das subjektiv vielleicht anders.

Es wäre ja quasi dumm, sich auf eine solche Zusage zu verlassen und nicht mehr aktiv weiterzusuchen. Und wenn du in der Zwischenzeit ein besseres Angebot gefunden hast ist es doch völlig normal dieses bessere Angebot anzunehmen.
Der DAX-Einkäufer argumentiert, dass dir ein paar Wochen Wartezeit zu lang waren, man kann auch andersrum argumentieren, dass du dich einfach für das beste Angebot in deiner Bewerbungsphase entschieden hast.
Interessant ist, dass die Zusendung des Vertrages tlw. sehr lange dauert, eine Entscheidung dann aber direkt verlangt wird.

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DAX Einkäufer

Re: Muss ich ein schlechtes Gewissen haben?

"Ich abeite nun auch bei einem Großunternehmen und die Stellen sind natürlich vor der Ausschreibung vom Betriebsrat genehmigt. Schwer vorstellbar ist, dass man erst Gespräche führt und sich danach um die Genehmigung kümmert."

Der Betriebsrat genehmigt keine "Stellen" (denn dies sind abstrakte Gebilde, gegen die es gar keine Einwände geben kann, zudem könnten es ja auch Wiederbesetzungen bestehender Stellen sein), sondern Besetzungen. Und diese Genehmigungen kann man logischerweise erst einholen, wenn der Kandidat feststeht. Zum Beispiel könnte es den Einwand geben, dass ein interner Bewerber nicht berücksichtigt wurde. Die Fristen für einen Widerspruch sind gesetzlich vorgegeben und auch die sonstigen Prozesse der Vertragsausfertigung benötigen eine gewisse Zeit.

Ich bleibe dabei: Vertragszusendung für einen unbefristeten Arbeitsvertrag innerhalb von 4 Wochen ist schnell. Dass die Arbeit am Tag darauf bereits beginnen sollte, steht auf einem anderen Blatt - es kann aber auch im Interesse des Bewerbers sein, schnellstmöglich anzufangen.

Wenn ein anderes Unternehmen den Arbeitsvertrag sofort parat hatte, dann gibt es dort keinen Betriebsrat oder er wurde nicht ordnungsgemäß angehört (oder er schreibt aus dem Ausland). Viel Spaß an den Threadersteller in einem solchen Unternehmen. Bei einer Kündigung dann bitte nicht auf den Betriebsrat hoffen, den gibt es dann nicht.

"Möglicherweise sind 99% der mündlichen Zusagen auch tatsächliche Zusagen, aber wenn man mal selbst am eigenen Leib erfahren hat wie verbindlich solches Geschwätz ist dann sieht man das subjektiv vielleicht anders."

Der Threadersteller hatte das aber nicht am eigenen Leib erfahren, zumindest hat er davon nichts geschrieben.

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WiWi Gast

Re: Muss ich ein schlechtes Gewissen haben?

Hier nochmal der TE.
"Ich abeite nun auch bei einem Großunternehmen und die Stellen sind natürlich vor der Ausschreibung vom Betriebsrat genehmigt. Schwer vorstellbar ist, dass man erst Gespräche führt und sich danach um die Genehmigung kümmert.".

Interessant. Mir wurde gesagt, dass es so lange dauert, weil der Betriebsrat noch zustimmen muss. Also ist es sicher, dass der Betriebsrat immer vorher angehört wird?

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WiWi Gast

Re: Muss ich ein schlechtes Gewissen haben?

Oft muss dem Betriebsrat noch vorgelegt werden wer sich beworben hat welches Gehalt dieser erhalten soll etc..

Lounge Gast schrieb:

Hier nochmal der TE.
"Ich abeite nun auch bei einem Großunternehmen und die
Stellen sind natürlich vor der Ausschreibung vom Betriebsrat
genehmigt. Schwer vorstellbar ist, dass man erst Gespräche
führt und sich danach um die Genehmigung kümmert.".

Interessant. Mir wurde gesagt, dass es so lange dauert, weil
der Betriebsrat noch zustimmen muss. Also ist es sicher, dass
der Betriebsrat immer vorher angehört wird?

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DAX Einkäufer

Re: Muss ich ein schlechtes Gewissen haben?

"Interessant. Mir wurde gesagt, dass es so lange dauert, weil der Betriebsrat noch zustimmen muss. Also ist es sicher, dass der Betriebsrat immer vorher angehört wird?"

Nein, nicht vor der Ausschreibung, sondern nach Auswahl des Kandidaten zur Genehmigung der Einstellung. Das ist nicht etwa "Hinhaltetaktik", sondern Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Wahrung der Rechte des Betriebsrats.

Würde mir ein Bewerber während dieser Phase abspringen, weil er sich "hingehalten" fühlt, dann könnte ich ihm leider auch nur bescheinigen, dass er und seine Bekannten "vom Wirtschaftsleben keine Ahnung" haben. Ich glaube, ich hätte sogar noch direktere Worte gefunden.

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WiWi Gast

Re: Muss ich ein schlechtes Gewissen haben?

Ich musste auch ca. 4 Wochen auf meinen Vertrag warten, allerdings habe ich eine schriftliche Bestätigung erhalten, dass die Einstellung fix ist, wenn die formale Zustimmung des BR erteilt wurde.
So wusste ich woran ich bin und hätte bei Bedarf den BR kontaktieren können, wenn es doch noch zu einer Absage gekommen wäre. In dem Schreiben stand auch noch, dass ich mich bitte melden soll, falls ich eine andere Stelle antrete.
Ich fand das höchst profesionell. Leider ist so ein vorgehen scheinbar selten.

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WiWi Gast

Re: Muss ich ein schlechtes Gewissen haben?

Voellig normal. Ich kenne viele die das gemacht haben. Im Wirtschaftsleben gilt allein die Maxime, das Beste fuer sich herauszuholen.

Lounge Gast schrieb:

Hätte letztens einen Job anfangen sollen. Den Vertrag habe
ich erst am Tag, bevor es losging, erhalten. Nach der Zusage
dauerte es noch einen Monat, bis ich hätte anfangen können.
Habe mich dann anderweitig umgeschaut, weil ich den Eindruck
hatte, hingehalten zu werden. Habe dann etwas Besseres
gefunden. Habe kurz vor Arbeitsbeginn abgesagt, weil ich die
Woche danach woanders anfangen konnte. Vertrag kam hier
sofort. Dachte dann, dass es doof ist, zu unterschreiben und
einmal hinzugehen. Dann wäre alles noch viel komplizierter.
Unternehmen war sauer und meinte, die Zusage gelte doch, bei
dem Vertrag handele es sich um eine reine Formalität. Als ich
sagte, dass ich Leute kenne, die da andere Erfahrungen
gemacht haben, meinte er, ich und meine Bekannten hätte vom
Wirtschaftsleben keine Ahnung. Ist zwar wirklich nicht so
elegant von mir gelöst worden, aber das andere Angebot war
einfach besser und alles ging ganz fix. Was sagt ihr dazu?

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WiWi Gast

Re: Muss ich ein schlechtes Gewissen haben?

Genehmigung vom Betriebsrat dauert i.d.R. eine Woche; wenn das Unternehmen wirklich will sollte sie in spätestens zwei Wochen vorliegen (insbesondere, wenn der Einstiegstermin sehr nahe ist).

Mündliche Zusagen sind rechtlich bindend (hat oben ja schon jemand richtiggestellt). In der Praxis ergibt sich natürlich das Nachweisproblem. Schadensersatz wäre sogar denkbar, wenn denn ein Schaden vorläge (z.B. Mehrkosten für eine temporäre Arbeitskraft).

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WiWi Gast

Re: Muss ich ein schlechtes Gewissen haben?

Hier nochmal der TE. Wollte auch noch sagen, dass das Angebot sehr stark befristet, das andere unbefristet und dazu noch mit 50% Prozent mehr Gehalt war. Mich hat es schon genervt, dass es so lange gedauert hat, aber dies war nicht der Hauptgrund, sondern die schlechtere Bezahlung und die Tatsache, dass ich bei der anderen Firma den Eindruck hatte, dass man langfristig mit mir plant. Das Unternehmen, bei dem ich abgesagt habe, ist ständig auf Bewerbersuche (dies habe ich erst nach der Zusage gemerkt, sonst hätte ich mich nicht beworben. Ich finde diese hire und fire-Mentalität unmöglich. Wenig bieten, aber ständig nach nem Bewerber suchen, der vielleicht noch besser, v.a. billiger ist).

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WiWi Gast

Re: Muss ich ein schlechtes Gewissen haben?

Mein Gott...für die Firma bist und warst du eh nur eine fortlaufende Bewerbernummer. Mach dir keinen Kopp.

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WiWi Gast

Re: Muss ich ein schlechtes Gewissen haben?

"Unternehmen war sauer und meinte, die Zusage gelte doch, bei dem Vertrag handele es sich um eine reine Formalität. "

"Versprechen gelten nur für denjenigen der an sie glaubt."
Jaques Chirac...

Mach dir keine Gedanken, wenn Verträge nur eine Fomalität wären, dann würde man keine machen. Die "Rosinenpicker" halten sich alle Optionen offen und hätten mit Sicherheit kein schlechtes Gewissen dir am Tag vor deinem Antritt abzusagen wenn sie meinen sie haben wen besseres und billigeres gefunden...

Wenn es einen ganzen Monat dauert einen Arbeitsvertrag unter Dach und Fach zu bekommen dann will ich nicht wissen wie lang andere Dinge dauern... bei "Großkonzernen" ganz besonders...

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DAX Einkäufer

Re: Muss ich ein schlechtes Gewissen haben?

"Hier nochmal der TE. Wollte auch noch sagen, dass das Angebot sehr stark befristet, das andere unbefristet und dazu noch mit 50% Prozent mehr Gehalt war. Mich hat es schon genervt, dass es so lange gedauert hat, aber dies war nicht der Hauptgrund, sondern die schlechtere Bezahlung und die Tatsache, dass ich bei der anderen Firma den Eindruck hatte, dass man langfristig mit mir plant."

Dann hast Du offensichtlich richtig entschieden.

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WiWi Gast

Konzentrier dich in dem Fall voll auf das Examen und shice auf Plan B. Viel Erfolg beim Examen und späteren Job als StB!

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