DieManager von Morgen WiWi-TReFF.de - Zeitung & Forum für Wirtschaftsstudium & Karriere
Arbeitsvertrag & -rechtKvA

Arbeitsvertrag vor Antritt kündigen - was muss ich beachten?

Autor
Beitrag
WiWi Gast

Arbeitsvertrag vor Antritt kündigen - was muss ich beachten?

Hallo zusammen,

ich habe bereits einen Arbeitsvertrag unterschrieben, jetzt aber doch noch (unerwartet) ein deutlich besseres Angebot vom Traumarbeitgeber bekommen. Daher möchte ich gerne den alten, bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag wieder kündigen. Eine Vertragsstrafe ist nicht vereinbart. Wie würdet ihr vorgehen und was muss ich beachten?
Einfach kurz in der Personalabteilung anrufen und sagen, dass man den Vertrag doch nicht antreten wird? Was könnt ihr mir empfehlen?

Viele Grüße

antworten
WiWi Gast

Arbeitsvertrag vor Antritt kündigen - was muss ich beachten?

WiWi Gast schrieb am 16.04.2023:

Hallo zusammen,

ich habe bereits einen Arbeitsvertrag unterschrieben, jetzt aber doch noch (unerwartet) ein deutlich besseres Angebot vom Traumarbeitgeber bekommen. Daher möchte ich gerne den alten, bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag wieder kündigen. Eine Vertragsstrafe ist nicht vereinbart. Wie würdet ihr vorgehen und was muss ich beachten?
Einfach kurz in der Personalabteilung anrufen und sagen, dass man den Vertrag doch nicht antreten wird? Was könnt ihr mir empfehlen?

Generell gibt es eine Probezeit, also für den charmanten Weg, vorher der Personalabteilung darüber informieren. Ansonsten einfach ohne Angabe eines Grundes kündigen.

antworten
WiWi Gast

Arbeitsvertrag vor Antritt kündigen - was muss ich beachten?

Ich hatte das auch schon mal. Ich bat um einen Aufhebungsvertrag. Das ist eigtl. der Standardweg.

antworten
WiWi Gast

Arbeitsvertrag vor Antritt kündigen - was muss ich beachten?

Ich finde das ja immer etwas befremdlich, wie flapsig mittlerweile mit dem Thema umgegangen wird. Man unterschreibt einen Vertrag und erklärt diesen gleich für nichtig, wenn es woanders etwas besseres gibt. Macht man das auch bei anderen Dingen so? Auto bestellen und dann versuchen rauszukommen, weil einem ein anderes doch besser gefällt?
Ich möchte mal den umgekehrten Fall sehen, wo eine Firma einen Mitarbeiter trotz unterschriebenem Arbeitsvertrag nicht haben will, weil der Wunschkandidat nun doch noch Interesse hat. Das wäre zu Recht ein No Go.

Früher gab es übrigens gar keine Möglichkeit, vor Arbeitsantritt zu kündigen, das ist erst durch entsprechende Rechtsprechung entstanden.

antworten
WiWi Gast

Arbeitsvertrag vor Antritt kündigen - was muss ich beachten?

Dann kündigen die Unternehmen eben die Personen sofort in der Probezeit.

In den nuller Jahren haben Unternehmen reihenweise tausende Mitarbeiter einfach auf die Straße gesetzt, die dort teilweise seit Jahrzehnten beschäftigt waren. Damit wurde gezeigt, dass es seitens der Unternehmen nicht so etwas wie Loyalität gibt. Warum sollte man als Mitarbeiter dies nun anders machen?

WiWi Gast schrieb am 18.04.2023:

Ich finde das ja immer etwas befremdlich, wie flapsig mittlerweile mit dem Thema umgegangen wird. Man unterschreibt einen Vertrag und erklärt diesen gleich für nichtig, wenn es woanders etwas besseres gibt. Macht man das auch bei anderen Dingen so? Auto bestellen und dann versuchen rauszukommen, weil einem ein anderes doch besser gefällt?
Ich möchte mal den umgekehrten Fall sehen, wo eine Firma einen Mitarbeiter trotz unterschriebenem Arbeitsvertrag nicht haben will, weil der Wunschkandidat nun doch noch Interesse hat. Das wäre zu Recht ein No Go.

Früher gab es übrigens gar keine Möglichkeit, vor Arbeitsantritt zu kündigen, das ist erst durch entsprechende Rechtsprechung entstanden.

antworten
WiWi Gast

Arbeitsvertrag vor Antritt kündigen - was muss ich beachten?

WiWi Gast schrieb am 18.04.2023:

Ich finde das ja immer etwas befremdlich, wie flapsig mittlerweile mit dem Thema umgegangen wird. Man unterschreibt einen Vertrag und erklärt diesen gleich für nichtig, wenn es woanders etwas besseres gibt. Macht man das auch bei anderen Dingen so? Auto bestellen und dann versuchen rauszukommen, weil einem ein anderes doch besser gefällt?
Ich möchte mal den umgekehrten Fall sehen, wo eine Firma einen Mitarbeiter trotz unterschriebenem Arbeitsvertrag nicht haben will, weil der Wunschkandidat nun doch noch Interesse hat. Das wäre zu Recht ein No Go.

Früher gab es übrigens gar keine Möglichkeit, vor Arbeitsantritt zu kündigen, das ist erst durch entsprechende Rechtsprechung entstanden.

Wenn du nur wüsstest, was Unternehmen heutzutage alles abziehen.....dagegen ist das hier noch nichts

antworten
WiWi Gast

Arbeitsvertrag vor Antritt kündigen - was muss ich beachten?

WiWi Gast schrieb am 18.04.2023:

Ich finde das ja immer etwas befremdlich, wie flapsig mittlerweile mit dem Thema umgegangen wird. Man unterschreibt einen Vertrag und erklärt diesen gleich für nichtig, wenn es woanders etwas besseres gibt. Macht man das auch bei anderen Dingen so? Auto bestellen und dann versuchen rauszukommen, weil einem ein anderes doch besser gefällt?
Ich möchte mal den umgekehrten Fall sehen, wo eine Firma einen Mitarbeiter trotz unterschriebenem Arbeitsvertrag nicht haben will, weil der Wunschkandidat nun doch noch Interesse hat. Das wäre zu Recht ein No Go.

Früher gab es übrigens gar keine Möglichkeit, vor Arbeitsantritt zu kündigen, das ist erst durch entsprechende Rechtsprechung entstanden.

Also die Auto-OEMs sagen regelmäßig Zulieferer, dass sie sie nicht mehr brauchen, weil sie was besseres gefunden haben.
Wer dann klagt, wird hingehalten bis er pleite geht.

Same, als Sie alle Chip-Slots verneint haben (als sie dann bei TMSC angekrochen kamen, wars natürlich nicht mehr so lustig).

antworten
WiWi Gast

Arbeitsvertrag vor Antritt kündigen - was muss ich beachten?

Um wieder aufs Thema zurückzukommen.

Ich würde deine Kontaktperson anrufen und kurz erklären, was Sache ist und wie das möglich Vorgehen ist.

Wir hatten diese Fälle auch schon in unserem Bereich. Normalerweise haben wir aus dem Fachbereich das an unser Vertragsteam weitergegeben und die haben das geregelt. Das stellt normalerweise kein Problem da wenn man vorab bereits kündigt bzw den Vertrag wieder auflöst.

antworten
WiWi Gast

Arbeitsvertrag vor Antritt kündigen - was muss ich beachten?

WiWi Gast schrieb am 18.04.2023:

Ich finde das ja immer etwas befremdlich, wie flapsig mittlerweile mit dem Thema umgegangen wird. Man unterschreibt einen Vertrag und erklärt diesen gleich für nichtig, wenn es woanders etwas besseres gibt. Macht man das auch bei anderen Dingen so? Auto bestellen und dann versuchen rauszukommen, weil einem ein anderes doch besser gefällt?
Ich möchte mal den umgekehrten Fall sehen, wo eine Firma einen Mitarbeiter trotz unterschriebenem Arbeitsvertrag nicht haben will, weil der Wunschkandidat nun doch noch Interesse hat. Das wäre zu Recht ein No Go.

Früher gab es übrigens gar keine Möglichkeit, vor Arbeitsantritt zu kündigen, das ist erst durch entsprechende Rechtsprechung entstanden.

Meine Güte, was für eine naive und idealistische Einstellung. Es ist genau richtig, dass wir als AN dieses Recht haben. Dem UN bist du im Fall der Fälle doch auch mehr als egal. Wirst halt einfach "wegrationalisiert". Wir leben nicht mehr in den 1990ern. Heute lassen sich die Leute halt nicht mehr so behandeln, wie früher.

An den TE: sag dem UN einfach was Sache ist. Wahrscheinlich wird es dann mit einem Aufhebungsvertrag geregelt. Vergiss deine Loyalität und gehe nur DEINEN Träumen nach. Nur das zählt.

antworten

Artikel zu KvA

openJur.de ist eine freie Rechtsprechungsdatenbank

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

openJur ist eine freie, gemeinnützige Rechtsprechungsdatenbank. Die Seite dokumentiert die aktuelle Rechtsprechung und ist dabei unabhängig von politischen oder wirtschaftlichen Interessen. openJur versteht sich als zuverlässige Quelle juristischer Fachinformationen mit mehr als 600.000 frei im Volltext verfügbaren Gerichtsentscheidungen und Gerichtsurteilen.

Reisekosten: Fahrtkostenersatz trotz unwirksamer Versetzung

Gebäude des Bundesarbeitsgerichtes

Auch bei einer unwirksamen Versetzung kann ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes eine Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die Benutzung seines privaten PKW entstanden sind. Für jeden gefahrenen Kilometer ist nach § 287 Abs. 1 ZPO die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ein Kilometergeld iHv. 0,30 Euro zu zahlen ist. So lautet das Urteil vom Bundesarbeitsgericht am 28. November 2019 - 8 AZR 125/18.

Kostenloser Muster-Aufhebungsvertrag der IHK

Der Schriftzug Recht zum Thema Muster-Aufhebungsvertrag.

Ein Aufhebungsvertrag löst einen Arbeitsvertrag auf und beendet das Arbeitsverhältnissen. Im Gegensatz zu einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichzeitig beendet. Durch Aufhebungsverträge wird der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht umgangen. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main bietet als Microsoft Word Vorlage zum kostenlosen Download einen Muster-Aufhebungsvertrag an.

Der Arbeitsvertrag

Ein Kugelschreiber liegt auf einem Holzuntergrund.

Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die schriftliche Ausarbeitung des Arbeitsvertrags hilft Missverständnisse auszuschließen und beugt späteren Streitigkeiten vor.

Probezeit – Tipps für den erfolgreichen Start

Der erste Arbeitstag rückt näher und Fragen kommen auf: Werde ich mich integrieren können? Welche Anforderungen kommen auf mich zu? In der Probezeit müssen sich Arbeitnehmer behaupten, aber auch herausfinden, ob die Position im Unternehmen das Richtige ist. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 2 mit interessanten Tipps für den erfolgreichen Start in die Probezeit.

Probezeit – arbeitsrechtliche Grundlagen

Werde ich mit den neuen Aufgaben zurechtkommen? Kann ich mich in das Team integrieren? Vor dem ersten Arbeitstag ist die Aufregung groß – denn nun heißt es, ab ins kalte Wasser und sich behaupten. Die Probezeit ist ideal, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, im Unternehmen seinen Platz zu finden oder nicht. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 1 mit relevanten arbeitsrechtlichen Grundlagen und Pflichten die das Thema Probezeit umfassen.

Weiterbildung: Rückzahlung von Weiterbildungskosten bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Eine weiße Tür mit der Aufschrift Schulungsraum.

Die Vereinbarung von Rückzahlungskosten in Verträgen unterliegen einer Angemessenheitskontrolle. Beim vorzeitigem Beenden einer Ausbildung wollen somit viele Arbeitgeber die Ausgaben zurückerstattet bekommen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dennoch entschieden, dass diese Rückzahlungsklauseln an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft sind und somit oft als unwirksam gelten.

Arbeitsrecht: Rechte der Schwerbehindertenvertretung bei Besetzung von Führungsstellen

Ein Fahrstuhl mit einem Symbol für einen Personen- und einen Behindertentransport.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Bei der Besetzung einer Führungsposition muss die Schwerbehindertenvertretung nicht immer am Besetzungsverfahren beteiligt werden. Es sei denn, dass die Führungsanforderungen auch schwerbehindertenspezifische Aufgaben – wie die Gestaltung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen - beinhaltet.

Arbeitsvertrag: Textform ersetzt Schriftform – SMS und E-Mail werden rechtskräftig

Eine Hand hält ein Smartphone.

In Zeiten der Digitalisierung ändert sich auch die Kommunikation im Büro. Viele wünschen sich die Forderung nach einer Gehaltserhöhung oder einem Freizeitausgleich per SMS an den Arbeitgeber zu schicken – ist das möglich? Tatsächlich ist dieser Tatbestand seit dem 01. Oktober 2016 rechtskräftig. Durch das Inkrafttreten der Änderungen im deutschen Vertragsrecht ist es ab sofort möglich, Ansprüche auch per Textform gelten zu machen. Dabei muss aber der Unterschied zwischen der „Textform“ und der altbekannten „Schriftform“ beachtet werden. Und reicht die Textform auch bei einer Kündigung aus?

Probezeit: Vorausgegangenes Praktikum zählt nicht zur Probezeit einer Berufsausbildung

Gebäude des Bundesarbeitsgerichtes

Viele beginnen vor einer Berufsausbildung ein Praktikum im Unternehmen. Kann so ein vorangegangenes Praktikum als Probezeit im Anschluss angerechnet werden? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dazu entschieden: Ein vorausgegangenes Praktikum gilt nicht als Probezeit in einer anschließenden Berufsausbildung.

Muss man einen Nebenjob anmelden?

Zwei Taxidächer, die warten.

Darf ein Bürovorsteher nebenberuflich noch putzen gehen oder ein Kassierer im Nebenjob Taxi fahren? Wer einen Nebenjob annehmen möchte, hat einige Vorschriften zu beachten. Diese betreffen nicht nur Höchstarbeitszeiten, sondern auch Ruhezeiten und Lenkzeiten. Einige Gesetzeslagen sind zudem nicht immer leicht und direkt zu durchschauen. Dennoch sind sie einzuhalten, damit arbeitsrechtlich keine Hindernisse entstehen.

Kündigung erhalten: 3 Tipps die jeder Arbeitnehmer kennen sollte

Eine Frau schaut nach der Kündigung aus dem Bürofenster.

Eine Kündigung kann jeden treffen und sehr plötzlich kommen. Insbesondere wenn eine Kündigung überraschend ist, gilt es vor allem Ruhe zu bewahren und nichts zu unterschreiben. Dann sollte sich jeder nach dem Erhalt einer Kündigung direkt arbeitssuchend melden. Zudem ist es ratsam, eine Kündigung zeitnah durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen, denn die Frist für eine Klage endet nach drei Wochen.

Firmenwagen: Kein Anspruch auf private Dienstwagennutzung bei längerer Arbeitsunfähigkeit

Der vordere Innenraum eines Audis.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Ist ein Arbeitnehmer dauerhaft erkrankt, darf der Arbeitgeber ihm den Firmenwagen entziehen. Die private Nutzung von Dienstwagen gilt als geldwerter Vorteil und an erbrachter Arbeitsleistung gekoppelt.

Arbeitsvertrag: Bonuszahlungen bei Investmentbank sind nicht immer verpflichtend

Investmentbanking, Investment Banking, Investment Bank, Investmentbank, IB, M&A,

Haben Investmentbanker das Recht Bonuszahlungen einzustreichen, auch wenn sich das Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise befindet? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Ob eine Bonuszahlung erfolgt, hängt von den individuellen Zielvereinbarungen im Arbeitsvertrag fest.

Personalakte: Arbeitnehmer darf Personalakte trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses einsehen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses besteht seitens des Arbeitnehmers weiterhin das Recht zur Einsicht in die Personalakte.

Antworten auf Arbeitsvertrag vor Antritt kündigen - was muss ich beachten?

Als WiWi Gast oder Login

Forenfunktionen

Kommentare 9 Beiträge

Diskussionen zu KvA

8 Kommentare

Was tun?

WiWi Gast

Konzentrier dich in dem Fall voll auf das Examen und shice auf Plan B. Viel Erfolg beim Examen und späteren Job als StB!

Weitere Themen aus Arbeitsvertrag & -recht