WiWi Gast schrieb am 17.02.2020:
Hallo, mein Partner und ich erwarten ein Kind. Nun habe ich in meinem Arbeitsvertrag nachgelesen, dass Kinderkranktage ausgeschlossen sind. Was bedeutet das, wenn mein Kind krank ist und ich dementsprechend zu Hause bleiben muss? Ist dies dann komplett ausgeschlossen?
Es kann eine Lohnfortzahlung in diesem Fall ausgeschlossen sein, dann zahlt die Krankenkasse 10 Tage, danach ist es unbezahlt. Aber natürlich kannst du jederzeit und beliebig lange (nicht nur 10 Tage!) Kind-krank machen, wenn das Kind einen Krankenschein hat. Vielleicht hast du ja auch etwas Husten, dann bist du selbst krank.
Gute Arbeitgeber zahlen heutzutage bei Kind-krank genauso weiter, wie wenn man selbst krank ist. Das ist in zahlreichen Tarifverträgen so festgeschrieben. Dein Arbeitgeber scheint eher geltendes Recht brechen zu wollen (Nochmal, du kannst so lange und so oft Kind-krank machen und wie du willst, die Kinderbetreuung ist höherrangiges Recht, genauso wie du die Arbeit verweigern kannst, wenn dein Chef dich zu einer Straftat auffordert, ebenfalls höherrangiges Recht als ein popeliger privatrechtlicher Arbeitsvertrag). Nur ist es per Gesetz eine unbezahlte Freistellung. Aber die Freistellung steht dir jederzeit, immer und beliebig oft zu.
Also entweder du legst es darauf an und im Fall der Fälle musst du deinen Arbeitgeber auch verklagen. Oder du suchst dir halt gleich einen neuen und besser bezahlten Job. Der aktuelle Arbeitsmarkt ist extrem. Wir finden keine Leute und wenn sich doch mal einer bewirbt mit 30-50% passendem Profil, dann ist die Gehaltsvorstellung mindestens 10k über unserem Tarif. Ich werde mehrmals im Monat von Headhuntern wegen echten Stellen in meiner Stadt angesprochen. Also, schieß' deinen alten Arbeitgeber ab.
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