Aktuelle Immobilienpreise
An die Erbin:
Natürlich kann man theoretisch auch nur eine einzelne Wohnung eines Hauses verkaufen. Dann bildet man danach eine Eigentümergemeimschaft. Nur muss dir dann klar sein, dass dann der Käufer Fragen der Fassadensanierung etc. mit deiner Schwester klären muss. Wenn er von deinen wahren Verkaufsgründen Wind bekommt, wird er von einem Kauf wohl eher Abstand nehmen bzw sich das Risiko zumindest über einen massiv geringeren Verkaufspreis absichern. Das ist ja keine große Eigentümergemeinschaft im großen Wohnblock, wo man solche Personen überstimmen könnte.
M.E. gehört eine solche Doppelhaushälfte in eine Hand. Eine Vermietung ist das vielversprechender, weil einem Mieter solche Gedanken egal sein können, ist ja nicht sein Eigentum. Viele Mieter können es sich auch gar nicht aussuchen, die nehmen was sie kriegen können. Dafür spricht ja auch der intakte Bodenrichtwert.
Für dich bleiben für mich grundsätzlich nur 3 Alternativen: Verkauf des ganzen Hauses (freiwillig oder via Zwangsversteigerung), du verschenkst dein Erbe (via Verzicht oder indem du die Immobilie vergammeln lässt und irgendwann doch zur Kasse gebeten wirst) oder du vermietest sie zur Hälfte (schiebt letztendlich Verkauf/Verschenken nur hinaus, denn du weißt ja selbst, dass der Zeitpunkt der Sanierung/Renovierung kommen wird und diese mit einer Mittellosen an dir hängen bliebe...).
antworten