Um mich hier mal einzumischen.
70% Beihilfe bekommt ein Beamter mit 2 Kindern unter 25 oder eben der Pensionär. Die weit überwiegende Zeit wird der normale Beamte also 50% Beihilfe bekommen also umso mehr in die Private Krankenversicherung einzahlen. Das zum Einen.
Zum Anderen: Was der Gast schreibt ist nicht so falsch. Die Beihilfe zieht zum einen eine deutlich höhere Eigenleistungsfähigkeit (in etwa vergleichbar mit den Rezept- und Verordnungsgebühren aber mit Kappung über dem Satz der GKV-Patienten) von der Rechnung ab, zum anderen zeigt sich der "Nebenkriegsschauplatz" in dem Moment, wo man die Praxis verlässt. Ich habe es tatsächlich bisher nicht erlebt, dass eine ärztliche Rechnung in Zweifel gezogen oder abgesehen vom Eigenanteil gekürzt worden wäre. Ähnlich geht es bei Medikamenten, für die die Gesetzliche Krankenversicherung eine Zuzahlungsgebühr verlangt, auch das geht anstandslos durch.
Bist Du aber bei den Dingen, die lediglich in der Beihilfeverordnung bzw. im Heilmittelkatalog der Beihilfe und Privaten Krankenversicherung niedergeschrieben sind, dann geht es schnell an ordentliche Summen.
Ein Beispiel: Der Physiotherapeut Deines Vertrauens ist Leistungserbringer einer ärztlichen Verordnung. Hierbei ist er aber in seiner Preisgestaltung frei (ander als die an die GÖA bzw GÖZ gebundenen Mediziner). Nimmst Du also als Beamter Massagen zahlt dir die Beihilfe hierfür 13,80 Euro maximal. Gleiches bekommst Du im normalen Beihilfetarif also 27,60 pro Behandlung. Einen guten Physio zu finden, der dich für 28,98 brutto pro Einheit behandelt wird schwer. Eine vernünftig qualifizierte Einrichtung wird dir hierfür ca. 380 Euro abknüpfen, so dass Du mit Eigenleistung schnell mal 100 Euro in deine Gesundheit zusätzlich investiert hast.
Ähnlich sieht es dann im Alter aus, der Katalog für Pflege(hilfs)mittel in der Beihilfe ist aktuell ein Gruselkabinett, weil eben keine Kappung der Zuzahlung eintritt wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung, wo man nach 1-2% des Jahresbrutto frei von weiteren Zuzahlungen ist für das Jahr.
Außerdem kommt noch hinzu, dass den Dienstherren die Beihilfe allmählich teuer wird, so dass im Worst Case irgendwann doch alle Beamte in die Gesetzliche Krankenversicherung zurücküberführt werden (mit Bestandsschutz für die bessere Behandlung zwar) und sich die Privaten Krankenversicherungen über viele hübsche Altersrückstellungen freuen, die wir heute als Beitragsbremse im Alter mitbezahlen...
Also insofern, ja, das Thema hat zwei Seiten, aber eine davon ist eben nicht dunkel weil sie mit Schokolade überzogen wurde...
Lounge Gast schrieb:
Dieser Dein Einwand erinnert mich an ein Forum, in dem die
"Irrtümer bezüglich der Beamtenbezüge" aufgeräumt
werden soll.
Dort steht bspw
"Vorurteil 1: Beamte erhalten 75% ihres Gehaltes als
Pension
Richtigstellung: Falsch (...) es sind nur 72%"
Ähnlicherweise kommst du hier nun mit der
Nuancenunterscheidung zwischen "anerkannte Kosten"
und "Behandlungskosten". Oder willst Du hier
ernsthaft erzählen, dann die Beihilfe konsequent nur die
Hälfte anerkennt?
Ich hab doch schonmal drum gebeten, die WESENTLICHEN Merkmale
aufzuführen und nicht irgendwelche immateriellen
Nebenkriegsschauplätze!
Lounge Gast schrieb:
erkennen
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