Hallo zusammen,
ich hoffe, jemand der sich auskennt, kann mir bei meiner Frage helfen. Die Personalerin wusste es leider nicht.
Ich habe ein Angebot der DB für eine X02er Stelle zum 01.09 vorliegen, bei der ich mit 69k Grundgehalt niedriger eingruppiert wurde, als meine Forderung für das Gesamtgehalt war. Ich weiß, JAL kommt noch dazu.
Die Personalerin sagte mir aber, dass da noch die Tariferhöhung draufkommt und ich dann ca. auf meine Forderung kommen werde, womit sie natürlich prinzipiell recht hat, da definitiv 2024 eine Erhöhung kommen wird.
Vertrag liegt mir vor und ist von der DB schon unterschrieben.
Zum Gehalt steht "beträgt derzeit …"
Folgendes Szenario:
Wenn die EVG mit der DB regulär oder rückwirkend eine Erhöhung zu einem Datum beschließt, welches vor meinem Arbeitsbeginn liegt, gilt diese dann auch für meinen bereits unterschriebenen Vertrag, bei dem ich ja bereits eingruppiert wurde?
Und ist es überhaupt üblich bei der EVG, eine Tariferhöhungen rückwirkend zu beschließen?
Mein Gedankengang ist, je nachdem wie lange sich die Verhandlungen noch hinziehen, bleibt ja bald nichts anderes mehr übrig, als etwas rückwirkendes abzuschließen, sollte die Laufzeitforderung durchgesetzt werden.
Also bin ich bei einer Unterschrift meinerseits quasi mit den 69k in der jetzt gültigen Entgelttabelle, die ab dem 01.01.2022 gültig ist, eingruppiert?
Und wenn ab bspw. 01.06 rückwirkend oder 01.07/01.08 +5% vereinbart wurde, werde ich analog der dann gültigen Entgelttabelle hochgestuft und starte zum 1.9 mit 69k +5% oder bleibt es bei den 69k, weil ich ja nach der "Bandverschiebung" durch die 5% Erhöhung noch innerhalb dieses liege und sozusagen erst dann in der gültigen Entgelttabelle eingruppiert werde? Sollte es bis dahin eine neue geben versteht sich. Ich hoffe, den Gedankengang konnte man folgen.
Würde für mich einen deutlichen Unterschied machen, da vermutlich die erste Erhöhung im neuen Tarif mit am höchsten ausfallen wird.
VG
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