WiWi Gast schrieb am 11.04.2023:
Nein kannst du nicht. Du bezahlst die Entgeldumwandlung vom Brutto, daher fallen auf die Kosten keine Steuern an, die du absetzen könntest. Du würdest dir sonst Steuern zurückholen, die du nie bezahlt hast (anders als z.B. bei der Pendlerpauschale).
Und die 1% Versteuerung kann man sich nicht vom Finanzamt zurückholen.
Was aus meiner Sicht auch der Grund ist, warum Firmenwagen über Entgeldumwandlung unattraktiv ist. Man bezahlt alle Kosten selber und muss dann trotzdem den Firmenwagen nochmal mit 1% (+X) versteuern.
Kleine Anmerkung - es heißt Entgel_t_umwandlung (mit T, nicht D wie Geld). Auch wenn das nahe beieinander liegt, geht es hier um die Umwandlung von Entgelt, das der offizielle Begriff für die vertraglich vereinbarte Gegenleistung für eine erbrachte Leistung.
Wikipedia schreibt dazu:
"Leistungen werden mit einer Gegenleistung „vergolten“ oder „entgolten“, was aber mit einer Geldzahlung zunächst nichts zu tun hat, weshalb die oft anzutreffende Schreibung Entgeld falsch ist. Umgekehrt bedeutet unentgeltlich nicht kostenlos.[2]
Häufig besteht das Entgelt allerdings tatsächlich in einer Geldleistung. Aber auch der Tausch (etwa Briefmarke gegen Briefmarke) ist ein entgeltliches Rechtsgeschäft: Jedes Tauschobjekt wird um des anderen Willen hingegeben. Die Bürgschaft andererseits, bei der typischerweise Geld gezahlt werden muss, kennt keine Gegenleistung, ist also ebenso unentgeltlich wie die Schenkung selbst eines Geldbetrages. "
Ganz abgesehen davon sollte man noch erwähnen, dass die Pendlerpauschale auch bei Nutzung eines Dienstwagens in der Steuererklärung angesetzt werden kann.
Gelegentlich kann sich ein Dienstwagen mit Entgeltumwandlung zwar lohnen, aber da muss man schon sehr genau rechnen und den Einzelfall anschauen.
Steuervorteile ergeben sich immer dann, wenn der aus Bruttogehalt umgewandelte Betrag (=steuermindern) deutlich höher ist, als das sich aus der 1% Regelung ergebene zu versteuernde Vorteil. Das ist bspw. bei steuerlich geförderten Fahrzeugen mit E-Maschine der Fall, bei denen nur 0,5% oder sogar nur 0,25% des BLP zu versteuern sind.
Generell bin ich da aber auch kein Freund von, weil ein privat finanziertes/gekaufter und für einen längeren Zeitraum (mind. 6..8 Jahre, also >2 Leasingzyklen) genutzter PKW kostenmäßig - auf die gesamte Nutzungsdauer gerechnet - günstiger sein sollte.
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