Lounge Gast schrieb:
Hi Dieter!
Danke für Deine Ausführungen.
Bitte sehr :-)
Beim A-Amt war ich heute - darauf hat mich mein AG auch
explizit hingewiesen, dass ich dies heute tun müsse. Dies
habe ich getan.
Korrekt, innerhalb von 3 Werktagen muss/sollte das geschehen
(sollte auch auf einem Kündigungsschreiben stehen).
Geht notfalls auch schriftlich (mit Kündigungsschreiben AG), wenn man bis zum Ende arbeiten muss und das A-Amt während der Öffnungszeiten nicht erreicht.
Ich bin noch freigestellt, da das Arbeitsverhältnis offiziell
noch ein wenig andauert. Da kann ich jetzt sicherlich kein
Zeugnis erwarten, sondern muss noch ein wenig warten, bis
diese Zeit rum ist, oder?
NEIN, das stimmt so nicht. Du bist zwar noch (offiziell) Betriebsangehöriger, aber praktisch im Abgang. Auf Wunsch und zur Beschleunigung Deines Bewerbungsprozesses kannst Du Dir ein so genanntes Zwischenzeugnis ausstellen lassen. Das geht auf jeden Fall schon mal. Auch die Erstellung eines (End-)zeugnisses wäre möglich, weil - da Du freigestellt bist - keine neuen Erkenntnisse mehr für die Beurteilungen hinzukommen. Das Endzeugnis muss auf Geschäftspapier mit Datum des letzten Betriebszugehörigkeitstages (muss nicht unbedingt der letzte Arbeitstag sein) versehen sein, fehlerfrei, unterschrieben, ungeknickt. Der Chef muss das Zeugnis nicht zuschicken.
Das Endzeugnis darf nicht schlechter ausfallen als das Zwischenzeugnis.
Bedenke: Ein Dokument wie ein beigelegtes Zeugnis ist immer besser als nur die reine Angabe im Lebenslauf!
Ich bewerbe mich jetzt (noch) aus
einer Stelle heraus. Im Übrigen wurde auch einem anderen
neueren Kollegen gekündigt.
Stimmt so nicht ganz, Du bewirbst Dich NICHT aus einer ungekündigten Position heraus (Idealfall), sondern aus einer gekündigten Position. Das ist juristisch ein Unterschied. Der Arbeitsvertrag wurde nämlich durch einseitige Willenserklärung (= Kündigung) beendet. Wirst Du von einem (neuen) Arbeitgeber gefragt, ob Du Dich in einer z. Zt. ungekündigten Position befindest und Du das bejahrst, ist das eine falsche Angabe und kann Sanktionen wie fristlose Kündigung zur Folge haben.
Vielleicht besser im Lebenslauf angeben:
ab Monat/Jahr: xy-Tätigkeit/Position im Unternehmen abc,
Schwerpunkte:
Aber danke soweit!
Dann darf ich mich mal wieder auf Stellensuche machen und
meine letzten AGs um die Bescheinigungen für das A-Amt
bitten..., das beste ist noch das mit der Lohnsteuerkarte,
die ich wieder beibringen darf, obwohl es diese in physischem
Sinne nicht mehr gibt - auf zum Finanzamt;-)
Wahrscheinlich Arbeits- und Gehaltsbescheinigung zur Feststellung
Deines Anspruches auf ALG. Steuerkarte geht zurück an den AN.
Dann kann ich Dir nur viel Erfolg bei der Suche wünschen, die tlw. sehr frustierend und langatmig sein kann (keine Reaktion auf Bewerbungen, Absagen, Vertröstungen,... ). Da wirst Du merken, dass es auf dem viel gepriesenden Arbeitsmarkt doch nicht so toll aussieht und (angeblich) immer noch einer besser, jünger und passender ist. Aber das ist ein anderes Thema.
Gruß
Dieter
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