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Deutsche Bahn Ticket Rückgabe

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WiWi Gast

Deutsche Bahn Ticket Rückgabe

Ich bin mir nicht sicher unter welche Topic meine Frage passt. Ich stelle sie aber mal hier ein.

Mit der Bahn bin ich sehr viel unterwegs und und nutze immer Flextickets. Diese können ohne Kontrolle wieder zurückgegeben werden. Mein AG zahlt die Reisekosten.

Ist dann die Rückerstattung an meinen AG zu zahlen oder kann ich die Rückerstattung behalten - analog der Verspätungsrückerstattung?

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WiWi Gast

Deutsche Bahn Ticket Rückgabe

WiWi Gast schrieb am 22.10.2019:

Ich bin mir nicht sicher unter welche Topic meine Frage passt. Ich stelle sie aber mal hier ein.

Mit der Bahn bin ich sehr viel unterwegs und und nutze immer Flextickets. Diese können ohne Kontrolle wieder zurückgegeben werden. Mein AG zahlt die Reisekosten.

Ist dann die Rückerstattung an meinen AG zu zahlen oder kann ich die Rückerstattung behalten - analog der Verspätungsrückerstattung?

Falls der Reisekostenstelle das nicht auffällt, ist es Steuerhinterziehung - und zwar deines Arbeitgebers, da der die Tickets sicherlich als Betriebsausgaben gültig machen wird. Zusätzlich zur ebenfalls strafbaren Leistungserschleichung deinerseits gegenüber der Bahn.

Bist auf jeden Fall ein cooler Typ!

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WiWi Gast

Deutsche Bahn Ticket Rückgabe

Rückerstattung ist natürlich (!!!!) dem AG zu zahlen oder mindestens zu melden. Alles andere wäre Grund zur fristlosen Kündigung (oder mindestens einer Abmahnung).

Das ist wie: Ich bestelle mir auf Firmenkosten einen Laptop und verkaufe ihn privat weiter und behalte die Kohle...

Und wenn du die Fahrt tatsächlich angetreten bist und nur nicht kontrolliert wurdest (und trotzdem das Flexticket umtauschst), dann wäre es obendrauf noch Betrug ;-)

Beides lässt sich nicht unbedingt leicht ermitteln, aber für die paar Kröten, den Job riskieren?

Erinnert mich an eine ähnliche Diskussion: Mitfahrer entgeltlich mitnehmen mit einem Dienstwagen (+Tankkarte) - das lässt sich noch schlechter feststellen, aber ist in den meisten Dienstwagenregelungen ausdrücklich untersagt.

WiWi Gast schrieb am 22.10.2019:

Ich bin mir nicht sicher unter welche Topic meine Frage passt. Ich stelle sie aber mal hier ein.

Mit der Bahn bin ich sehr viel unterwegs und und nutze immer Flextickets. Diese können ohne Kontrolle wieder zurückgegeben werden. Mein AG zahlt die Reisekosten.

Ist dann die Rückerstattung an meinen AG zu zahlen oder kann ich die Rückerstattung behalten - analog der Verspätungsrückerstattung?

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WiWi Gast

Deutsche Bahn Ticket Rückgabe

Bevor ich mir über die Erstattung Gedanken machen, würde ich mir erst einmal klar machen, dass dieses einen Betrug darstellt.

Du schwindelst der Bahn vor, dass du das Ticket nicht genutzt hast, obwohl es nicht der Wahrheit entspricht. Die Bahn führt daraufhin eine Vermögensverfügung aus und bereichert dich. § 263 StGB.

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WiWi Gast

Deutsche Bahn Ticket Rückgabe

Junge das ist Betrug der Bahn gegenüber! Und da stellst du noch so eine Frage. Sachen gibts, das kannst du dir nicht ausdenken.

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WiWi Gast

Deutsche Bahn Ticket Rückgabe

Absolute Frechheit so eine Praxis überhaupt anzuwenden. Du hast die Fahrt angetreten also darfst du das Ticket auch nicht mehr zurückgeben!

WiWi Gast schrieb am 22.10.2019:

Ich bin mir nicht sicher unter welche Topic meine Frage passt. Ich stelle sie aber mal hier ein.

Mit der Bahn bin ich sehr viel unterwegs und und nutze immer Flextickets. Diese können ohne Kontrolle wieder zurückgegeben werden. Mein AG zahlt die Reisekosten.

Ist dann die Rückerstattung an meinen AG zu zahlen oder kann ich die Rückerstattung behalten - analog der Verspätungsrückerstattung?

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WiWi Gast

Deutsche Bahn Ticket Rückgabe

WiWi Gast schrieb am 22.10.2019:

Absolute Frechheit so eine Praxis überhaupt anzuwenden. Du hast die Fahrt angetreten also darfst du das Ticket auch nicht mehr zurückgeben!

lel steigert mein income

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WiWi Gast

Deutsche Bahn Ticket Rückgabe

WiWi Gast schrieb am 23.10.2019:

lel steigert mein income

Every day I'm hustling!

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WiWi Gast

Deutsche Bahn Ticket Rückgabe

WiWi Gast schrieb am 22.10.2019:

Ich bin mir nicht sicher unter welche Topic meine Frage passt. Ich stelle sie aber mal hier ein.

Mit der Bahn bin ich sehr viel unterwegs und und nutze immer Flextickets. Diese können ohne Kontrolle wieder zurückgegeben werden. Mein AG zahlt die Reisekosten.

Ist dann die Rückerstattung an meinen AG zu zahlen oder kann ich die Rückerstattung behalten - analog der Verspätungsrückerstattung?

Das ist mit dem AG zu klären.

Ticket-Rückerstattung:
Das Geld gehört der Firma.
Bei der Stornierung wird ein Gutscheincode ausgegeben mittels email. Dieser ist dann bei der nächsten Reise zu verwenden.

Verspätungserstattung:
Das gehört der Firma, da Du eine Geschäftsreise hast, die Dir als Arbeitszeit angerechnet wird. Folglich wurde Dir eine längere Arbeitszeit vergütet, damit gehört der Firma das Geld.

In beiden Fällen:
Einfach selber einbehalten ist Unterschlagung und kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

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WiWi Gast

Deutsche Bahn Ticket Rückgabe

Fünfeinhalb Jahre nach dem ersten Post die Frage teilweise falsch zu beantworten-ich kann nicht mehr...

WiWi Gast schrieb am 03.03.2025:

Das ist mit dem AG zu klären.

Ticket-Rückerstattung:
Das Geld gehört der Firma.
Bei der Stornierung wird ein Gutscheincode ausgegeben mittels email. Dieser ist dann bei der nächsten Reise zu verwenden.

Verspätungserstattung:
Das gehört der Firma, da Du eine Geschäftsreise hast, die Dir als Arbeitszeit angerechnet wird. Folglich wurde Dir eine längere Arbeitszeit vergütet, damit gehört der Firma das Geld.

In beiden Fällen:
Einfach selber einbehalten ist Unterschlagung und kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

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