WiWi Gast schrieb am 29.11.2024:
Es ist sowieso unsinnig WPs/Steuerberater und Bibus miteinander zu vergleichen. Die Berufserfahrung der Kandidaten und die Anforderungen an den Beruf sind völlig unterschiedlich. Nicht umsonst dürfen Bibus in Deutschland weder Umsatzsteuervoranmeldungen, noch Jahresabschlüsse als Selbständige anbieten. Dafür sind sie einfach nicht qualifiziert.
Der typische Bibu-Prüfling hat eine duale Ausbildung im Büromanagement (Kaffeekochen, Kopieren, Büromaterial bestellen, ein bisschen Excel) und ist dann nach der Ausbildung in die Buchhaltung reingerutscht. Er hat dort die Bank gebucht und ein paar Eingangsbelege. Jetzt soll er die Abschlussvorbereitung für das Unternehmen übernehmen und wird dafür bei der IHK mittels Bilanzbuchhalter-Lehrgang weitergebildet. Die Erwartungshaltung ist hier einfach nur, dass diese Absolventen "technisch" die Buchhaltung und den Abschluss machen können. Im Bereich Steuern müssen sie Probleme verstehen, aber keine eigene Lösung entwickeln können, da dafür externe Steuerberater hinzugezogen werden oder bei ganz großen Unternehmen die interne Steuerabteilung.
Wer bei einer WP-Gesellschaft oder Steuerberatungsgesellschaft gearbeitet hat und das Berufsexamen anstrebt, weiß wie man schwierige fachliche Fragen in der Rechnungslegung oder Steuer recherchiert, Gutachten schreibt, Mandanten berät usw. Das ist eine völlig andere Zielsetzung und geht weit, weit darüber hinaus, was Bibus in der freien Wirtschaft können müssen. Welcher Binbu hat bitte jemals in einen Gesetzes-Kommentar hineingeschaut? Der ist bei dem meisten Arbeitsplätzen für Bibus gar nicht vorhanden. Aber jede Kanzlei hat Gesetzeskommentare, Fachzeitschriften usw.
Daher ist ein Vergleich der Bestehensquoten gar nicht sinnvoll, selbst wenn sie formell vergleichbar wären. Die typische Zielgruppe der Prüfungen ist viel zu verschiedenen.
Ich bin Bilanzbuchhalter und lese regelmäßig Kommentare (HGB, UStG, EStG, AO). Ich weiß nicht, woher Sie diese Informationen haben; können Sie das erklären oder Ihre Quellen nennen?
Zu Ihrer Grundaussage: Ja, Steuerberater sind deutlich besser ausgebildet als Bilanzbuchhalter im Steuerrecht, aber das bedeutet nicht automatisch, dass der Bilanzbuchhalter überhaupt keine steuerlichen Kenntnisse hat. Das steuerliche Ergebnis aus dem handelsrechtlichen Ergebnis ableiten wird detailliert im BiBu Lehrgang durchgearbeitet. Sofern keine komplexen steuerlichen Sachverhalte hinzukommen, bei denen man immer noch den Steuerberater konsultieren kann, verstehe ich nicht, warum ein BiBu die Steuerbilanz und die außerbilanziellen Korrekturen nicht machen sollte.
Trotzdem gebe ich Ihnen recht, dass ein Vergleich zwischen BiBu und Steuerberater kein Sinn macht.
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