Re: Scheinstudium: Semesterticket trotz Job
-
Die Frage hast du dir selbst gestellt ;)
-
Inhaltlich ist sie sinnlos, da du von dem Foristen nach deiner Adresse gefragt wurdest und es um dich und dein Verhalten geht
- Eine Anzeige gegen unbekannt ist sinnlos. Allerdings nicht, weil kein Straftatbestand vorliegt, sondern weil Verallgemeinerungen der Kategorie "Ich zeige alle Mörder an" für Polizei und Staatsanwaltschaft vermutlich zu wenig Anhaltspunkte haben dürfte, um irgendwas ermitteln zu können
Lounge Gast schrieb:
antwortenNö, wieso? Er hat dir eine Frage gestellt, was du konkret
bewiesen haben willst und du hast keine Antwort darauf.Du glaubst scheinbar allen Ernstes, dass die StA nicht
kompetent ist, es nicht schafft Offizialdelikte zu verfolgen
und auf deine Hinweise und Hilfe angewiesen ist. Anzeige
willst du aber trotzdem nicht erstatten, obwohl du deiner
Meinung nach einschlägige Urteile und Juristenmeinungen hast.Lounge Gast schrieb:
Ja, da wird er ganz kleinlaut :D
Generell checke ich auch nicht so ganz, was er will?
Trollen?
Dafür ist das Thema zu fad und klar. Sich selbst
rechtfertigen? Wen interessiert es, wenn die Rechtslage
eindeutig ist und nur er eine abweichende Meinung
vertritt.Davon abgesehen, dass ein Scheinstudium Betrug ist,
finde ich
es traurig und verstörend, dass nur über die
strafrechtliche
Dimension gesprochen wird und nicht über die moralische.
Sind
wir echt so verkommen? Ich hoffe doch nur der eine hier
und
der Rest nicht.Lounge Gast schrieb:
Wie wäre es, wenn du, als großer Einzelkämpfer für
den
Betrug, den Rechtsweg mal an deiner Person
austestest?Ich meine, da natürlich nur du Recht hast und sich
alle
hier,
einschließlich Gerichte und Juristen, irren, hast
du ja
nichts zu befürchten?Wäre das nicht ein ganz großer Triumph für dich?
Also, nur
Mut! Oder glaubst du etwa deine eigenen Märchen
selbst
nicht
so ganz?Lounge Gast schrieb:
Dann stell doch Anzeige gegen unbekannt...
steht dir
komplett
frei alle "Semesterticket trotz Job"-
Nutzer,
auch
wenn du sie nicht kennst, anzuzeigen... Wie hoch
deine
Aussicht auf Erfolg ist, wirst du in der
Praxis dann
selbst
erfahren.Vergiss dabei nicht dein Urteil vom BVerwG
mitzunehmen,
deine
Quellen mit Meinungen von Juristen und eine
Kopie des
Inhaltes von deiner frag-deinen-anwalt.de
Webseite.Lounge Gast schrieb:
Es könnte sogar sein, dass ein Doktorand
unter
gewissen
Umständen ein Semesterticket bekommen
kann, nur
studiert
ein
Doktorand nicht, sondern promoviert. Daher
kann er
gar
nicht
durch ein Scheinstudium betrügen. Die
Diskussion
ist ganz
einfach eine Themaverfehlung.Was dein Studium betrifft. Kannst du mir
mal
deine
Adresse
geben? Bitte auch auflisten, was für
Leistungen du
abgreifst
(Krankenkasse, Bafög usw..) Ich würde das
gerne mal
bei
deiner zuständigen Staatsanwaltschaft
melden und
schauen, ob
du verurteilt wirst. Hier wurde bislang ja
immer
nur die
Strafbarkeit bewiesen, aber noch nicht die
Strafe.Für die Wissenschaft und das Forum :D
Lounge Gast schrieb:
Als Doktorant Semesterticket wäre ja
auch
unmoralisch.Da lobe ich mir mein
Kunstgeschichte-Studium
parallel zu
meiner Beratertätigkeit (80k)