Genau, wenn einen jemand verbeamten möchte, dann kann der alte Dienstherr recht wenig tun - mit der neuen Verbeamtung (=Verwaltungsakt=VA) erledigt sich der alte VA (alte Ernennung). Ich kenne das als "Raubverbeamtung" - allerdings ist es für einen neuen Dienstherren attraktiver sich mit dem alten zu einigen, um Pensionsrücklagen zu bekommen (denn eigentlich sollte der Dienstherr ja was an die Seite legen, für die späteren Pensionszahlungen *hust*, ein anderes Thema).
Wenn man den Dienstherren "richtig" wechselt, dann wäre so eine "unfreundliche" Lösung immer möglich. Schwieriger wird es bei ein und demselben Dienstherren (z.B. Land). Die Behörden des Landes NRW "bestehlen" sich z.B. nicht untereinander, da muss dann alles schön abgestimmt werden (und wenn einen die alte Behörde dann erst in 3 Monaten ziehen lassen will, so ist die tolle Stelle in der anderen weg... passiert auch bereits innerhalb einer Laufbahn). Sogar eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis kann um drei Monat verzögert werden (§ 27 IV LBG NRW).
Beamter sein ist auf der einen Seite echt nett, aber es gibt eben auch eine Kehrseite (und auch immer bedenken: Besoldungshöhe, Pension, Beihilfe, Heilfürsorge - das ist alles einfachgesetzlich geregelt, Bundestag oder Landtage müssen nur diese Gesetz ändern und die gesamte Ausgangslage verschiebt sich).
antworten