Krank in der Probezeit und kein Krankengeld?
Hallo, ich war leider in dem ersten Monat krank...mein AG meinte ich bekomme für diese tage keine Krankheitsgeld da ich noch in der probezeit bin..stimmt das so?
antwortenHallo, ich war leider in dem ersten Monat krank...mein AG meinte ich bekomme für diese tage keine Krankheitsgeld da ich noch in der probezeit bin..stimmt das so?
antwortenAG muss dir die ersten 4 Wochen keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zahlen, du kannst dir aber Krankengeld von deiner KV holen. Fällt aber ein wenig geringer aus als der Lohn.
antwortenStimmt nicht. Du hast auch in der Probezeit einen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Aber deine Chancen die Probezeit zu bestehen, sind vermutlich stark gesunken.
antwortenWiWi Gast schrieb am 15.10.2018:
Hallo, ich war leider in dem ersten Monat krank...mein AG meinte ich bekomme für diese tage keine Krankheitsgeld da ich noch in der probezeit bin..stimmt das so?
Ist falsch. Du hast trotzdem Anspruch auf Lohnfortzahlung in den ersten 6 Wochen der Krankheit. Probezeit hat damit nichts zu tun.
Allerdings muss man Krankmeldungen in der Probezeit wohl "dosieren". Wenn es irgendwie geht, würde ich erstmal trotzdem zur Arbeit gehen. Den die Definition was "krank sein" bedeutet, kann von AG zu AG sehr unterschiedlich sein. Für manche ist ein Schnupfen ein Grund zuhause zu bleiben, für andere nicht. Gerade weil man in der Probezeit schnell wieder entlassen werden kann und eine Kündigung in der Probezeit nicht gerade toll im Lebenslauf ist, muss man sich da vorsichtig an die Krankheitsmoral des AG rantasten. Recht hin oder her, in den ersten 6 Monaten ist der AG nunmal in der stärkereren Position.
antwortenIn den ersten 4 Wochen der Anstellung brauch der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung durchzuführen, sei denn im Tarifvertrag steht was anderes.
Du kannst dir aber über die Krankenkasse das geringere Krankengeld auszahlen lassen.
WiWi Gast schrieb am 15.10.2018:
Stimmt nicht. Du hast auch in der Probezeit einen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Aber deine Chancen die Probezeit zu bestehen, sind vermutlich stark gesunken.
Warum kommentierst du, obwohl du vermutlich noch nie ein Gesetz aufgeschlagen hast? Im ersten Monat hat kein Arbeitnehmer Anspruch auf EGFZ im Krankheitsfall. Das steht übrigens wortwörtlich so im EGFZG
antwortenWiWi Gast schrieb am 15.10.2018:
Stimmt nicht. Du hast auch in der Probezeit einen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Aber deine Chancen die Probezeit zu bestehen, sind vermutlich stark gesunken.
Ist das gesetzlich so geregelt mein HR meinte nein...von KV beziehen...
antwortenOk...jetzt ist 50/50...villt rufe ich mal die krankenkasse an...:) danke trotzdem
WiWi Gast schrieb am 15.10.2018:
antwortenWiWi Gast schrieb am 15.10.2018:
Ist falsch. Du hast trotzdem Anspruch auf Lohnfortzahlung in den ersten 6 Wochen der Krankheit. Probezeit hat damit nichts zu tun.
Allerdings muss man Krankmeldungen in der Probezeit wohl "dosieren". Wenn es irgendwie geht, würde ich erstmal trotzdem zur Arbeit gehen. Den die Definition was "krank sein" bedeutet, kann von AG zu AG sehr unterschiedlich sein. Für manche ist ein Schnupfen ein Grund zuhause zu bleiben, für andere nicht. Gerade weil man in der Probezeit schnell wieder entlassen werden kann und eine Kündigung in der Probezeit nicht gerade toll im Lebenslauf ist, muss man sich da vorsichtig an die Krankheitsmoral des AG rantasten. Recht hin oder her, in den ersten 6 Monaten ist der AG nunmal in der stärkereren Position.
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