Ich stimme dir größtenteils zu, aber beim Punkt mit der Berufserfahrung muss ich dir widersprechen. Beim Industriemeister der IHK wird die Ausbildung nicht als Berufserfahrung anerkannt. Ich habe selbst meinen IM vor einem Jahr in Teilzeit abgeschlossen. Um für die Prüfung zum Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikation" zugelassen zu werden, war min. 1 Jahr Berufserfahrung nötig.
Siehe folgenden Auszug aus den Voraussetzungen:
Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Für den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" müssen Sie den Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" abgelegt haben und ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweisen. Die Zulassungsvoraussetzungen werden für jeden der beiden Prüfungsteile getrennt geprüft.
Der Nachweis "Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen" muss spätestens vor Beginn der letzten Prüfungsleistung erbracht worden sein.
Alle Zeitspannen gelten für den Zeitpunkt des 1. Prüfungsteils und nicht für den Beginn des Lehrgangs.
Ich weiß, dass es teilweise etwas komisch formuliert ist. Aber: Wenn man einen Metallberuf gelernt hat, ist es zwar möglich ohne Berufserfahrung die Prüfung zum Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" zu schreiben, aber anschließend wird min. 1 Jahr Berufserfahrung benötigt, um eben für die Prüfung zum Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" zugelassen zu werden. Man könnte sich also direkt nach der Ausbildung zum Kurs anmelden, man müsste aber dann den Teilzeitkurs machen und dieses 1 Jahr Berufserfahrung parallel zum Teilzeitkurs sammeln (das Jahr bezieht sich ja auf den Prüfungstermin und nicht auf den Kursbeginn).
Wenn man keinen Metallberuf gelernt hat, gelten zur Zulassung für die Prüfung zum Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" andere Voraussetzungen, nämlich min. 2 Jahre Berufserfahrung (siehe Auszug). Wenn man gar keinen Beruf gelernt hat sind es dann min. 4 Jahre. Anschließend wird dann ebenso nochmals min. 1 Jahr zur Zulassung für die Prüfung zum Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" benötigt.
Bei den Handwerksmeistern ist es aber meines Wissens nach anders. Hier wird inzwischen keine Berufspraxis mehr benötigt.
Zum Thema Vergleichbarkeit von Meister und Bachelor zitiere ich mal folgenden Beitrag:
Hier werden immer Äpfel mit Birnen verglichen.
Um mal bei deinem Beispiel zu bleiben:
Ja richtig, einen Techniker bzw. einen Meister mit einem Akademiker zu vergleichen, ist als würde man Äpfel mit Birnen verglichen.
Beide schmecken unterschiedlich, sehen anders aus und sind zu unterschiedlichen Zeitpunkten reif, aber dennoch haben beide einen gewissen Nährwert. Und mit dem DQR will man eben diesen "Nährwert" in verschiedene Stufen eingruppieren.
Aber wie du sagt, beides wird gebraucht. Beiden Seiten an sich haben hohes Potential. "Blindgänger" gibt es aber auch überall.
Sich jetzt wegen des DQR gegenseitig schlecht zu machen ist unangebracht und Niveaulos.
Lounge Gast schrieb:
Wer auch immer das geschrieben hat, diese These würde ich so
nicht unterschreiben. Natürlich schafft nicht Jeder den
Meister, denn es melden sich natürlich auch Einige im Kurs
an, die vielleicht schon in der Ausbildung Probleme hatten.
Auch das alle Absolventen 20 Jahre alt sind stimmt natürlich
nicht aber dennoch ist ein nicht unbeachtlicher Teil sehr jung.
Das Argument das ein Meister lange Berufserfahrung haben muss
bevor er den Kurs beginnt ist schon lange obsolete. Oder wie
kann es sein, dass die IHK die Ausbildung als Berufserfahrung
anerkennt und der Geselle daher direkt nach der Ausbildung
den Meisterkurs beginnen darf?
Die Gleichstellung von Bachelor / Meister beruht primär
darauf, dass der DQR zu wenig Stufen hat für das deutsche
System. Im vergleich zu mach einem ausländischem
Schmalspur-Bachelor mag der Meister auf Augenhöhe liegen, mit
dem deutschem Bachelor ist er aber def. nicht vergleichbar.
Auch das FH Ing. Diplom (Gleicher Umfang wie Bachelor) ist im
DQR auf Stufe 6 eingestuft. Früher hätte sich nie ein Meister
getraut zu behaupten: "Ein Meister entspricht dem FH
Ing. Diplom" Der DQR sagt: Die Ausbildungen sind
gleichwertig und nicht gleichartig. Bedeutet: Deutschland
(IHK) möchte den Handwerkern den Rücken stärken, damit diese
mit dem recht unbekanntem "Titel" im Ausland
arbeiten können.
Der DQR sagt aber nicht, dass die Ausbildungen inhaltlich
gleich anspruchsvoll sind, dass sieht man auch schon daran,
dass auch der Techniker mit einer Stufe auf dem Meister
steht, welcher 2 Jahre Vollzeit Theorie statt 9 Monate wie
beim Meister vermittelt.
Der Sinn eines Meisters besteht auch nicht darin, sehr
vertieftes Fachwissen zu seiner Ausbildung zu erlangen,
sondern einen eigenen Betrieb zu führen oder Gesellen
praktisch auszubilden.
Im Endeffekt wurden schon immer Meister, Techniker und Ings.
benötigt und haben ihren Platz in der Gesellschaft gefunden.
Es ist aber falsch, dem Meister auf einmal vorzugaukeln,
dass dessen Ausbildung gleich anspruchsvoll ist wie ein
Studium in dessen Bereich, denn da liegen Welten zwischen.
Und wenn es jetzt erste FHs gibt die einen Meister zum Master
zulassen, dann sind das Ausnahmen und haben in erster Linie
damit zu tun, dass die FHs Geld verdienen wollen. An einer
normalen FH wird das weiterhin nicht möglich sein.
Übrigens kann sich ein Meister, der solch einen Pseudo-Master
absolviert nicht Ing. nennen, da hierfür mind. 6 Sem. Studium
notwendig sind.
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