Sorry, ich bin aktuell mit Lungenentzündung krank und habe daher eine kurze Zündschnur.
Daher: nein! Wer da auch immer glaubt, etwas über das Firmenwagenmodell von KPMG schreiben zu können, hat komplett keine Ahnung.
Wenn ich schreibe, 1% + x wird VOM NETTO einbehalten, dann meine ich auch, dass 1% +x VOM NETTO einbehalten wird! Und das ist es auch so, das 1% + x VOM NETTO einbehalten wird. Da wird nix aufs Brutto aufgeschlagen, versteuert und dann wieder abgezogen.
In dem Rechenbeispiel unten werden über 500EUR VOM NETTO abgezogen!
Dieses Modell ist in x-hundert anderen Threads in diesem Forum breit diskutiert worden, Details, Rechenbeispiele, ... sind dort zu finden.
Das Modell ändert sich erst, wenn man Partner bzw. Director wird, bis dahin gilt, was ich geschrieben habe: es wird 1% + x VOM NETTO abgezogen!
WiWi Gast schrieb am 11.09.2019:
Ein KPMGler schrieb am 11.09.2019:
Folgendes sei dazu noch gesagt, da es falsch interpretiert werden könnte:
Die 551 Euro werden nicht vom Netto abgezogen, sondern dem monatlichen Bruttolohn fiktiv hinzugerechnet. Dadurch erhöht sich natürlich die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer sowie für alle weiteren Sozialversicherungsabgaben.
Rechenbeispiel unter Anwendung des Brutto-Netto-Rechners.
Annahmen:
27 Jahre alt und in Hessen lebend, kinderlos, ledig (Steuerklasse 1), Kirchensteuerpflichtig (8%). KV-Zusatzbeitrag (0,9%),
-
Rechnung ohne Firmenwagen:
3.800 € brutto -> Versteuerung + Abgaben -> 2.313,81 €
- Rechnung mit Firmenwagen:
Der geldwerte Vorteil beträgt 551 € (bei einem Bruttolistenpreis von 38k).
3800 € brutto + geldwerter Vorteil -> Versteuerung + Abgaben -> 2.018,10 €
Summa summarum wirst du 295,71 € weniger raushaben.
PS: Falls hier jemand Gefallen an E-Autos und Hybriden hat. Bei diesen Fahrzeug gilt zurzeit die 0,5%-Regelung, was sehr interessant ist!
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