Lounge Gast schrieb:
Ich zahle jeden Monat 162 EUR in die Riesterrente für den
Maximalzuschuss von 154 EUR pro Jahr ein. Macht knapp 8%
Zuschuss vom eingezahlten Kapital. Finde ich jetzt nicht sooo
schlecht zumal mein Geld ja auch durch die Anlage in
verschiedene Fonds zusätzliche Renditen abwirft. Oder habe
ich da einen Denkfehler?
Als Gutverdiener mit Grenzsteuersatz von 42% ist die Förderung über die steuerliche Absetzbarkeit der Riester-Beiträge noch deutlich größer als die staatliche Zulage.
Beispiel: Du zahlst jährlich 2.000 EUR in einen Riester ein und bekommst 154 EUR Zulage. Die 2.000 EUR setzt du in der Steuererklärung als Altersvorgebetrag an. Dein zu versteuerndes Einkommen vermindert sich dadurch um 2.000 EUR. Du bekommst die darauf entfallende und bereits gezahlte Lohnsteuer (=42% Spitzensteuersatz) zurück, also 840 EUR. Davon werden jedoch noch die bereits gezahlten Zulagen = 154 EUR abgezogen. Somit bekommst du letztendlich 686 EUR Steuer zurück.
Gewinner der aktuellen Riesterregelung sind somit Gutverdiener oder kinderreiche Menschen, denn für jedes nach 2008 geborene Kind, bekommt man 300 EUR Zulage.
Beispiel: Familie mit 3 Kindern. Ehefrau mit nur geringem Einkommen. Die Frau kann dann einen Riestervertrag abschließen und die 3 Kinderzulagen für sich in Anspruch nehmen. Sie zahlt nur den Sockelbeitrag (60 EUR p.M., also 720 EUR p.a.) und erhält 1.054 EUR staatliche Zulagen (154 EUR + 3 x 300 EUR). D.h. der Zuschuss vom Staat beträgt hier satte 146% ;-)
Das Problem vieler Riesterprodukte (nicht aller!) ist eben auch nicht die Hebelung der eigenen Beiträge durch staatliche Förderung, sondern die zuweilen sehr hohen Kosten (für Abschluss und lfd. Kosten).
Nicht zu vergessen: spätere Zahlungen der Riesterrente sind voll steuerpflichtig und zwar zum persönlichen Einkommenssteuersatz einschl. des Anteils der auf die staatlichen Zulagen entfällt. Und wichtig: die Besteuerung beschränkt sich nicht auf den Ertragsanteil.
Der Vorteil des Riesters ist also zunächst erst einmal nur eine Stundung von Steuern und die (berechtigte) Hoffnung, dass man im Alter einen günstigeren Steuersatz hat.
Wenn du hingegen privat, d.h. aus dem Netto und ohne steuerliche Förderung, einen Fondssparplan bedienst dann kannst du die eingezahlten Beiträge selbstredend steuerfrei wieder entnehmen. Und der Ertragsanteil wird (Stand heute) nur mit 25% Abgeltungssteuer versteuert.
Beispiel: du zahlst selbst bis zur Rente 50.000 EUR in Fondssparpläne ein. Durch Wertsteigerungen der enthaltenen Papiere ist das Depot dann 80.000 EUR wert. Zusätzlich erhälst du jährliche Ausschüttungen i.H.v. 2.000 EUR (=2,5% Ausschüttungsrendite bezogen auf den Depotwert).
Auf die 2.000 EUR (=Ertragsanteil) zahlst du Abgeltungssteuer, genauso wie auf die 30.000 EUR Wertzuwachs im Falle einer Veräußerung der Anteile. Den Grundsockel von 50.000 EUR (=eigene Sparsumme) kannst du aber wieder steuerfrei entnehmen.
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