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Bonuszahlung außer bei "gekündigtem Arbeitsverhältnis"

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WiWi Gast

Bonuszahlung außer bei "gekündigtem Arbeitsverhältnis"

Hallo Zusammen,

wie ist ein Aufhebungsvertrag bzgl. der Klausel zu verstehen?

Es sollen alle AN eine Bonuszahlung erhalten die in einem beiderseits ungekündigten Arbeitsverhältnis bis Stichtag 31.12.20 stehen.

Der Aufhebungsvertrag kommt bei mir am 01.05.2021 zustande, ab diesem Zeitpunkt arbeite ich somit nicht mehr für das Unternehmen, bis dahin bin ich freigestellt.

Meine Frage ist wie sich dies bei einem Aufhebungsvertrag verhält, es ist meiner Interpretation nach ja keine direkte Kündigung und selbst bei Kündigungsaussprechung wie wäre hier die Gesetzlage?

Was meine ich:
Annahme die Kündigung erfolgt ohne Einwand und somit Akzeptanz am 31.10.20 mit Ende des Arbeitsverhältnisses zum 01.02.21, würde diese Person ebenfalls den Bonus erhalten (Stichtag 31.12.20)? Oder reicht hier schon eine "ausgesprochene" Kündigung, damit der Kollege keinen Bonus mehr erhält?

Danke Euch

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WiWi Gast

Bonuszahlung außer bei "gekündigtem Arbeitsverhältnis"

Bis zum letzten offiziellen Arbeitstag bis du Bonusberechtigt.

Wenn Bonusberechnung zum 01.01.2021 stattfindet und du am 15.09 kündigst und ab dem 01.10 dein restlichen Urlaub nimmst bist du trotzdem bis zum 31.12.2020 Bonusberechtigt und es muss anteilig berechnet werden (in diesem Beispiel 100%).

Wie hoch jedoch dein individueller Bonus wird ist eine andere Frage. Normalerweise kannst du damit rechnen, dass du relativ weit unten stehen wirst, da man lieber den weiter schufftenden Mitarbeitern etwas mehr gibt als ausscheidenden. Da können sich deine Kollegen schonmal bei dir bedanken ;-)

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WiWi Gast

Bonuszahlung außer bei "gekündigtem Arbeitsverhältnis"

WiWi Gast schrieb am 19.12.2020:

Bis zum letzten offiziellen Arbeitstag bis du Bonusberechtigt.

Wenn Bonusberechnung zum 01.01.2021 stattfindet und du am 15.09 kündigst und ab dem 01.10 dein restlichen Urlaub nimmst bist du trotzdem bis zum 31.12.2020 Bonusberechtigt und es muss anteilig berechnet werden (in diesem Beispiel 100%).

Wie hoch jedoch dein individueller Bonus wird ist eine andere Frage. Normalerweise kannst du damit rechnen, dass du relativ weit unten stehen wirst, da man lieber den weiter schufftenden Mitarbeitern etwas mehr gibt als ausscheidenden. Da können sich deine Kollegen schonmal bei dir bedanken ;-)

besten Dank!

es ist eine freiwillige Basis mit der einzigen offiziellen Restriktion zu Auschluss "die sich zum Sichtichtag 31.12.20 in einem beiderseitg ungekündigten Beschäftigungsverhältnis befinden"

alle die nicht darunter fallen erhalten den gleichen Bonus. Jetzt habe ich zudem gelesen (trotz freiwilliger Zahlung), dass der AG im Anschluss die Bedingungen nicht nach belieben wie zB. Ausschluss ändern kann - bzgl Gleichstellung

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WiWi Gast

Bonuszahlung außer bei "gekündigtem Arbeitsverhältnis"

WiWi Gast schrieb am 19.12.2020:

Bis zum letzten offiziellen Arbeitstag bis du Bonusberechtigt.

Wenn Bonusberechnung zum 01.01.2021 stattfindet und du am 15.09 kündigst und ab dem 01.10 dein restlichen Urlaub nimmst bist du trotzdem bis zum 31.12.2020 Bonusberechtigt und es muss anteilig berechnet werden (in diesem Beispiel 100%).

Wie hoch jedoch dein individueller Bonus wird ist eine andere Frage. Normalerweise kannst du damit rechnen, dass du relativ weit unten stehen wirst, da man lieber den weiter schufftenden Mitarbeitern etwas mehr gibt als ausscheidenden. Da können sich deine Kollegen schonmal bei dir bedanken ;-)

Leider eine falsche Antwort!
Es besteht kein Anspruch mehr, vor allem wenn es sich um eine freiwillige Leistung handelt. Ab dem Zeitpunkt wo die Kündigung ausgesprochen wurde, befindest man sich in einem gekündigten AV.

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WiWi Gast

Bonuszahlung außer bei "gekündigtem Arbeitsverhältnis"

WiWi Gast schrieb am 19.12.2020:

Bis zum letzten offiziellen Arbeitstag bis du Bonusberechtigt.

Wenn Bonusberechnung zum 01.01.2021 stattfindet und du am 15.09 kündigst und ab dem 01.10 dein restlichen Urlaub nimmst bist du trotzdem bis zum 31.12.2020 Bonusberechtigt und es muss anteilig berechnet werden (in diesem Beispiel 100%).

Wie hoch jedoch dein individueller Bonus wird ist eine andere Frage. Normalerweise kannst du damit rechnen, dass du relativ weit unten stehen wirst, da man lieber den weiter schufftenden Mitarbeitern etwas mehr gibt als ausscheidenden. Da können sich deine Kollegen schonmal bei dir bedanken ;-)

Leider eine falsche Antwort!
Es besteht kein Anspruch mehr, vor allem wenn es sich um eine freiwillige Leistung handelt. Ab dem Zeitpunkt wo die Kündigung ausgesprochen wurde, befindest man sich in einem gekündigten AV.

Clever gemacht.
Schmutzige Wäsche waschen, Leute nach Hause schicken, Mitarbeiter in Panik versetzen und durch eine freiwillige Zahlung schlussendlich als gutmütiger Geber darstehen obwohl es primär dem eigenen Profit. Alle strahlen wieder :) da das eigene Wohl primär zählt.

Lässt mich weiterhin belehren... alles mitnehmen was geht und nicht an Gerechtigkeit oder Moral im Arbeitsverhältnis glauben

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WiWi Gast

Bonuszahlung außer bei "gekündigtem Arbeitsverhältnis"

WiWi Gast schrieb am 19.12.2020:

Bis zum letzten offiziellen Arbeitstag bis du Bonusberechtigt.

Wenn Bonusberechnung zum 01.01.2021 stattfindet und du am 15.09 kündigst und ab dem 01.10 dein restlichen Urlaub nimmst bist du trotzdem bis zum 31.12.2020 Bonusberechtigt und es muss anteilig berechnet werden (in diesem Beispiel 100%).

Wie hoch jedoch dein individueller Bonus wird ist eine andere Frage. Normalerweise kannst du damit rechnen, dass du relativ weit unten stehen wirst, da man lieber den weiter schufftenden Mitarbeitern etwas mehr gibt als ausscheidenden. Da können sich deine Kollegen schonmal bei dir bedanken ;-)

Leider eine falsche Antwort!
Es besteht kein Anspruch mehr, vor allem wenn es sich um eine freiwillige Leistung handelt. Ab dem Zeitpunkt wo die Kündigung ausgesprochen wurde, befindest man sich in einem gekündigten AV.

Clever gemacht.
Schmutzige Wäsche waschen, Leute nach Hause schicken, Mitarbeiter in Panik versetzen und durch eine freiwillige Zahlung schlussendlich als gutmütiger Geber darstehen obwohl es primär dem eigenen Profit. Alle strahlen wieder :) da das eigene Wohl primär zählt.

Lässt mich weiterhin belehren... alles mitnehmen was geht und nicht an Gerechtigkeit oder Moral im Arbeitsverhältnis glauben

Werte Mitstreiter, bin gerade in der gleichen Situation. Habe meinen AV zum 31.12.20 gekündigt und werde von einer kleinen Beratung zu einer großen Beratung wechseln.
Habe das ganze Jahr gute Leistung gebracht und wurde trotz Kündigung erst zu Ende freigestellt. Man hat grob gesagt, es gibt einen Bonus, aber am Ende gab es nichts für mich.
Da das Geschäft trotz Corona noch relativ gut lief, wurde an alle Mitarbeiter ein Leistungsbonus unter Freiwilligkeit ausgezahlt. Mit wurde gesagt, es bekommt keiner etwas, aber Kollegen haben mir ihre Bonusberechnung und Mitteilung gezeigt.

Es gibt zwei wesentliche Punkte gegen den Arbeitgeber. Zum einen ist dies die betriebliche Übung (jedes Jahr wird Bonus gezahlt und ich habe diesen jedes Jahr erhalten), zum anderen der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz, der besagt, dass alle Mitarbeiter gleich behandelt werden müssen.

Mein Anwalt freut sich schon. :)

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