Keine fristlose Kündigung wegen eigenmächtig angetretenen Urlaubs
Ohne Zustimmung des Arbeitgebers angetretener Urlaub kann grundsätzlich eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Ob diese Maßnahme angemessen ist, hängt jedoch auch von den Umständen des Einzelfalls ab, wie die Richter des Arbeitsgerichts Krefeld im Rahmen eines Vergleichs betonten.