Befristeter Arbeitsvertrag: Tarifvertragliche Regelungen über sachgrundlose Befristungen wirksam
Ist ein Unternehmen an einen Tarif gebunden, gelten spezielle Regelungen für die Befristung von Verträgen. Im Falle eines befristenden Arbeitsvertrages bestätigt das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass eine sachgrundlose Befristung innerhalb von fünf Jahren bis zu fünfmal möglich ist.