Weniger Arbeitslosengeld nach Elternzeit
Wer nach zwei Jahren Elternzeit arbeitslos wird, muss mit weniger Arbeitslosengeld rechnen. Hierauf weist der Arbeitsrechtler Sebastian Trabhardt hin. Das Arbeitslosengeld wird nach der Elternzeit nicht nach dem letzten Gehalt, sondern nach einem fiktiven Bemessungsentgelt berechnet.