WiWi Gast schrieb am 01.11.2020:
Korrekt, die genaue Höhe und ob du an Sonderzahlungen beteiligt wirst, hängt natürlich von deinem individuellen Unternehmen ab. Am besten fragst du einfach andere Werkstudenten dort, die bereits länger dabei sind.
Dies ist im Übrigen auch nicht ungewöhnlich. Ich bekomme sogar als HiWi an der Uni Weihnachtsgeld (heißt nur anders).
WiWi Gast schrieb am 01.11.2020:
Mal eine andere Frage was bedeutet im Vertrag zu dem Punkt: Sonderzahlungen, boni etc
folgender Satz:
"Höhe, Fälligkeit und Anspruchsvoraussetzungen für neben den festen Monatsbezügen gewährte Sonderzahlungen, Gratifikationen oder Bonifikationen bestimmen sich nach den tariflichen und betrieblichen Regelungen."
Bedeutet das, dass ich im Endeffekt auch noch Recht auf Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld etc. habe?
Also, dass ich nicht von vornherein ausgeschlossen bin.
Danke!
Mich freut es übrigens, dass der Thread hier so belebt ist.
Ich denke niemand sollte sich mit schon vorhandenem Bachelorabschluss mit Hungerlöhnen wie 11-12€ zufrieden geben.
Nach zahlreichen Bewerbungsgesprächen kann ich auch sagen, dass man sich keine Sorgen machen muss, dass dann sofort der Nächstbeste genommen wird. Man trifft oft auf sehr viel Verständnis und im Idealfall fragt der Fachbereich dann nochmals bei HR nach.
Nach meinem Gefühl wird bei "zu hoher Forderung" bereits im Vorfeld der Bewerbung aussortiert. Man muss bei vielen Unternehmen ja schon im Bewerbungsportal sein Gehalt angeben.
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