WiWi Gast schrieb am 05.12.2020:
Hallo, folgende Frage: ich bin an einer Hochschule eingeschrieben und habe einen Arbeitsvertrag über 20 Stunden pro Woche unterschrieben. Ich habe mit dem Arbeitgeber mündlich besprochen, dass dieser Job sozialversicherungspflichtig ist. Da ich über 30 bin, möchte ich dass der AG die GKV zur Hälfte übernimmt. Im Arbeitsvertrag ist nichts zum Thema Student oder Hochschule genannt. Nun hat der AG mich bei meiner GKV als Werkstudent gemeldet. Dies ist doch falsch, da ich der Meinung bin, dass dies ein normaler Teilzeitjob mit einem monatlichen Gehalt von 1210 Euro ist, oder?
Wieso willst du klassischer Arbeitnehmer sein? Du hast dadurch nur Nachteile. Als Werkstudent hast du viel mehr "Netto" vom "Brutto". Das nur mal grundsätzlich.
Einen "normalen" Teilzeitjob kannst du gar nicht annehmen, denn da rebelliert bereits die Krankenkasse, die eine doppelte Anmeldung hat. Einmal als Student und einmal mit voller Abgabe. Du würdest deinen Studentenstatus verlieren, auch, wenn du unter 20 Stunden bist. Das löst dann eine kleine Lawine aus, die du nicht willst.
Vielleicht wirst du sogar als - strafbarer - Scheinstudent angesehen, der in Wirklichkeit sozialversicherungspflichtig arbeitet und nebenbei Bafög, Krankenkasse oder Semesterticket abgreift, um sich zu bereichern. Das wären dann mehrere Betrugsdelikte, bei denen du aufwendig das Gegenteil beweisen darfst. Das braucht kein Mensch.
Der Arbeitgeber hat hier richtig und deinem Status nach rechtskonform gehandelt. Sei froh darüber, denn sowas kann dich in Teufels Küche bringen.
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