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Status Werkstudent oder Arbeitnehmer?

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WiWi Gast

Status Werkstudent oder Arbeitnehmer?

Hallo, folgende Frage: ich bin an einer Hochschule eingeschrieben und habe einen Arbeitsvertrag über 20 Stunden pro Woche unterschrieben. Ich habe mit dem Arbeitgeber mündlich besprochen, dass dieser Job sozialversicherungspflichtig ist. Da ich über 30 bin, möchte ich dass der AG die GKV zur Hälfte übernimmt. Im Arbeitsvertrag ist nichts zum Thema Student oder Hochschule genannt. Nun hat der AG mich bei meiner GKV als Werkstudent gemeldet. Dies ist doch falsch, da ich der Meinung bin, dass dies ein normaler Teilzeitjob mit einem monatlichen Gehalt von 1210 Euro ist, oder?

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Fernuni

Status Werkstudent oder Arbeitnehmer?

Hast du ihm deine Studienbescheinigung abgegeben? Ohne die kann er dich nicht als Werkstudent anmelden.
Ich würde am Montag nochmal hin und darauf hinweisen, dass du nicht als Werkstudent eingestellt werden willst /kannst.

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WiWi Gast

Status Werkstudent oder Arbeitnehmer?

Hab als Werksstudent bei der Hochschule direkt sowie einem der größten spanischen Firmen als Werksstundent gearbeitet und beiden keine Immatrikulation zugeschickt
Trotzdem Werksstudent gewesen

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Fernuni

Status Werkstudent oder Arbeitnehmer?

WiWi Gast schrieb am 05.12.2020:

Hab als Werksstudent bei der Hochschule direkt sowie einem der größten spanischen Firmen als Werksstundent gearbeitet und beiden keine Immatrikulation zugeschickt
Trotzdem Werksstudent gewesen

Bei der Hochschule okay, aber sonst braucht der Arbeitgeber einen Nachweis.
Stell mal vor er war gar kein Student und hat 1 Jahr gearbeitet.
Dann darf das Unternehmen alles nachzahlen und macht sich noch strafbar.

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MaWi

Status Werkstudent oder Arbeitnehmer?

Als Werkstudent hast du gewisse Vergünstigungen hinsichtlich deiner Abgaben, die du als Teilzeit-Angestellter nicht hast. Außerdem meine ich, dass ein Werkstudent für den AG auch günstiger ist. Es profitieren demnach beide Seiten davon. Wieso solltest du also nicht als Werkstudent angestellt sein wollen?

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WiWi Gast

Status Werkstudent oder Arbeitnehmer?

MaWi schrieb am 24.12.2020:

Als Werkstudent hast du gewisse Vergünstigungen hinsichtlich deiner Abgaben, die du als Teilzeit-Angestellter nicht hast. Außerdem meine ich, dass ein Werkstudent für den AG auch günstiger ist. Es profitieren demnach beide Seiten davon. Wieso solltest du also nicht als Werkstudent angestellt sein wollen?

Stundenbegrenzung. Ein Werkstudenten mag von 15 Euro brutto, 13 behalten und ein normaler Mitarbeiter nur 8, aber da ist die Stundenbegrenzung.

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WiWi Gast

Status Werkstudent oder Arbeitnehmer?

WiWi Gast schrieb am 05.12.2020:

Hab als Werksstudent bei der Hochschule direkt sowie einem der größten spanischen Firmen als Werksstundent gearbeitet und beiden keine Immatrikulation zugeschickt
Trotzdem Werksstudent gewesen

Das sind zwei verschiedene Fälle. Wenn die Hochschule dein Arbeitgeber ist, dann kennen sie deine Krankenkasse und deinen Status bereits. Im zweiten Fall halte ich das für sehr unwahrscheinlich, denn der Arbeitgeber braucht zumindest deine Krankenkasse. Die wiederum muss den Studentenstatus bestätigen, denn sonst hast du ein großes rechtliches Problem.

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WiWi Gast

Status Werkstudent oder Arbeitnehmer?

WiWi Gast schrieb am 05.12.2020:

Hallo, folgende Frage: ich bin an einer Hochschule eingeschrieben und habe einen Arbeitsvertrag über 20 Stunden pro Woche unterschrieben. Ich habe mit dem Arbeitgeber mündlich besprochen, dass dieser Job sozialversicherungspflichtig ist. Da ich über 30 bin, möchte ich dass der AG die GKV zur Hälfte übernimmt. Im Arbeitsvertrag ist nichts zum Thema Student oder Hochschule genannt. Nun hat der AG mich bei meiner GKV als Werkstudent gemeldet. Dies ist doch falsch, da ich der Meinung bin, dass dies ein normaler Teilzeitjob mit einem monatlichen Gehalt von 1210 Euro ist, oder?

Wieso willst du klassischer Arbeitnehmer sein? Du hast dadurch nur Nachteile. Als Werkstudent hast du viel mehr "Netto" vom "Brutto". Das nur mal grundsätzlich.

Einen "normalen" Teilzeitjob kannst du gar nicht annehmen, denn da rebelliert bereits die Krankenkasse, die eine doppelte Anmeldung hat. Einmal als Student und einmal mit voller Abgabe. Du würdest deinen Studentenstatus verlieren, auch, wenn du unter 20 Stunden bist. Das löst dann eine kleine Lawine aus, die du nicht willst.

Vielleicht wirst du sogar als - strafbarer - Scheinstudent angesehen, der in Wirklichkeit sozialversicherungspflichtig arbeitet und nebenbei Bafög, Krankenkasse oder Semesterticket abgreift, um sich zu bereichern. Das wären dann mehrere Betrugsdelikte, bei denen du aufwendig das Gegenteil beweisen darfst. Das braucht kein Mensch.

Der Arbeitgeber hat hier richtig und deinem Status nach rechtskonform gehandelt. Sei froh darüber, denn sowas kann dich in Teufels Küche bringen.

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Fernuni

Status Werkstudent oder Arbeitnehmer?

MaWi schrieb am 24.12.2020:

Als Werkstudent hast du gewisse Vergünstigungen hinsichtlich deiner Abgaben, die du als Teilzeit-Angestellter nicht hast. Außerdem meine ich, dass ein Werkstudent für den AG auch günstiger ist. Es profitieren demnach beide Seiten davon. Wieso solltest du also nicht als Werkstudent angestellt sein wollen?

Er profitiert aber nicht, da profitiert nur das Unternehmen.
Krankenkasse ab 30 ist alles andere als günstig, er würde sogesehen das doppelte zahlen + kein Anrecht auf Arbeitslosengeld.

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WiWi Gast

Status Werkstudent oder Arbeitnehmer?

???? Wenn über 20h dann Teilzeit ganz einfach. Da gibt es keine Verhandlungen.... Außer der ist über kurze Dauer

WiWi Gast schrieb am 05.12.2020:

Hallo, folgende Frage: ich bin an einer Hochschule eingeschrieben und habe einen Arbeitsvertrag über 20 Stunden pro Woche unterschrieben. Ich habe mit dem Arbeitgeber mündlich besprochen, dass dieser Job sozialversicherungspflichtig ist. Da ich über 30 bin, möchte ich dass der AG die GKV zur Hälfte übernimmt. Im Arbeitsvertrag ist nichts zum Thema Student oder Hochschule genannt. Nun hat der AG mich bei meiner GKV als Werkstudent gemeldet. Dies ist doch falsch, da ich der Meinung bin, dass dies ein normaler Teilzeitjob mit einem monatlichen Gehalt von 1210 Euro ist, oder?

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WiWi Gast

Status Werkstudent oder Arbeitnehmer?

Kann man als Student auch Vollzeit arbeiten? Wenn man keine Vorlesungen mehr hat und nur noch die BA schreiben muss, hätte man ja genug Zeit einige Monate Vollzeit zu arbeiten oder kriegt man irgendwelche Probleme?

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Fernuni

Status Werkstudent oder Arbeitnehmer?

WiWi Gast schrieb am 24.12.2020:

WiWi Gast schrieb am 05.12.2020:

Hallo, folgende Frage: ich bin an einer Hochschule eingeschrieben und habe einen Arbeitsvertrag über 20 Stunden pro Woche unterschrieben. Ich habe mit dem Arbeitgeber mündlich besprochen, dass dieser Job sozialversicherungspflichtig ist. Da ich über 30 bin, möchte ich dass der AG die GKV zur Hälfte übernimmt. Im Arbeitsvertrag ist nichts zum Thema Student oder Hochschule genannt. Nun hat der AG mich bei meiner GKV als Werkstudent gemeldet. Dies ist doch falsch, da ich der Meinung bin, dass dies ein normaler Teilzeitjob mit einem monatlichen Gehalt von 1210 Euro ist, oder?

Wieso willst du klassischer Arbeitnehmer sein? Du hast dadurch nur Nachteile. Als Werkstudent hast du viel mehr "Netto" vom "Brutto". Das nur mal grundsätzlich.

Einen "normalen" Teilzeitjob kannst du gar nicht annehmen, denn da rebelliert bereits die Krankenkasse, die eine doppelte Anmeldung hat. Einmal als Student und einmal mit voller Abgabe. Du würdest deinen Studentenstatus verlieren, auch, wenn du unter 20 Stunden bist. Das löst dann eine kleine Lawine aus, die du nicht willst.

Vielleicht wirst du sogar als - strafbarer - Scheinstudent angesehen, der in Wirklichkeit sozialversicherungspflichtig arbeitet und nebenbei Bafög, Krankenkasse oder Semesterticket abgreift, um sich zu bereichern. Das wären dann mehrere Betrugsdelikte, bei denen du aufwendig das Gegenteil beweisen darfst. Das braucht kein Mensch.

Der Arbeitgeber hat hier richtig und deinem Status nach rechtskonform gehandelt. Sei froh darüber, denn sowas kann dich in Teufels Küche bringen.

Viel mehr brutto als netto als Werkstudent? Wer sagt euch das eigentlich? Das war eventuell früher der Fall bei 50 Euro Krankenkasse, heute sind es 100 Euro, über 30 knapp 200 Euro.
Als Teilzeitkraft mit 1200 netto zahlst du knapp 100 Euro.
Wo wäre das bitte günstiger?
Und Betrug ist es nicht, Krankenkasse ist es eigentlich egal wer zahlt, Hauptsache es wird überhaupt gezahlt.
Für Arbeitsgeber ist es günstiger, ja, denn er muss nicht seinen Anteil zahlen.
Fakt war Arbeitsgeber hat zugestimmt, er hat eigentlich Betrug begangen,zumindest den Arbeitnehmer belogen und ihn unter falschen Tatsachen gelockt.

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Fernuni

Status Werkstudent oder Arbeitnehmer?

WiWi Gast schrieb am 24.12.2020:

Kann man als Student auch Vollzeit arbeiten? Wenn man keine Vorlesungen mehr hat und nur noch die BA schreiben muss, hätte man ja genug Zeit einige Monate Vollzeit zu arbeiten oder kriegt man irgendwelche Probleme?

Du darfst arbeiten soviel du willst.
Nochmal zum Verständnis für uni ist es wichtig, dass du deinen Betrag bezahlst.
Ob Vollzeitstudent oder Teilzeit, Betrag bezahlt, fertig.
Für Krankenkasse ist es wichtig, dass du überhaupt mal einzahlst. Entweder du versichert dich als Student oder über dein Arbeitgeber.
Ich weiß ehrlich nicht woher diese halbwahrheiten kommen. Vielleicht war es 1980 so, aber seit über einem Jahrzehnt ist Vollzeitarbeiten und Student sein kein Problem mehr.

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WiWi Gast

Status Werkstudent oder Arbeitnehmer?

WiWi Gast schrieb am 24.12.2020:

Kann man als Student auch Vollzeit arbeiten? Wenn man keine Vorlesungen mehr hat und nur noch die BA schreiben muss, hätte man ja genug Zeit einige Monate Vollzeit zu arbeiten oder kriegt man irgendwelche Probleme?

Du darfst 26 Wochen im Jar über 20 Stunden arbeiten, um den Status nicht zu verlieren. Tendentiell also möglich

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WiWi Gast

Status Werkstudent oder Arbeitnehmer?

WiWi Gast schrieb am 24.12.2020:

Kann man als Student auch Vollzeit arbeiten? Wenn man keine Vorlesungen mehr hat und nur noch die BA schreiben muss, hätte man ja genug Zeit einige Monate Vollzeit zu arbeiten oder kriegt man irgendwelche Probleme?

Warum sollte man Probleme bekommen? Du zahlst halt mehr steuern je nach verdienst und die KV kann nicht mehr im studententarif bezahlt werden.

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WiWi Gast

Status Werkstudent oder Arbeitnehmer?

WiWi Gast schrieb am 24.12.2020:

Kann man als Student auch Vollzeit arbeiten? Wenn man keine Vorlesungen mehr hat und nur noch die BA schreiben muss, hätte man ja genug Zeit einige Monate Vollzeit zu arbeiten oder kriegt man irgendwelche Probleme?

Auch wenn du BA schreibst musst du dich an die üblichen Beschränkungen halten. Während der offiziellen Vorlesungszeit deiner Uni darfst du die 20h/Woche nicht überschreiten, nur während der vorlesungsfreien Zeit (per Semesterkalender der Uni) ist das möglich.

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WiWi Gast

Status Werkstudent oder Arbeitnehmer?

WiWi Gast schrieb am 24.12.2020:

Kann man als Student auch Vollzeit arbeiten? Wenn man keine Vorlesungen mehr hat und nur noch die BA schreiben muss, hätte man ja genug Zeit einige Monate Vollzeit zu arbeiten odeur kriegt man irgendwelche Probleme?

Wenn du nicht mehr als Student Krankenversichert bist nicht.

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WiWi Gast

Status Werkstudent oder Arbeitnehmer?

Könnten bitte all diejenigen, die absolut keinen Plan von der Materie haben, einfach still sein?

Diskutiert wird hier über den Sozialversicherungsstatus. Grundsätzlich bist du als Student für einen vergünstigten GKV-Beitrag berechtigt, der gegenüber dem angestellten Verhältnis monatlich fix (absolut) ist. Angenommen wird, dass bei einer wöchentlichen Arbeitszeit (unter gewissen Bedingungen auch mehr) von nicht mehr als 20h der Studentenstatus überwiegt. Insbesondere in der vorlesungsfreien Zeit ist Vollzeit in der Regel kein Problem. Auch dann bleibt man kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei.

Die Rentenversicherungspflicht besteht allerdings fort und wird entsprechend von deinen Brutto-Bezügen eingezogen. Wenn - und das wäre dann in der Tat ein Punkt -, du also auf die AL-Versicherung abzielst, dann macht die Frage grundsätzlich Sinn. Ob sich das so rentiert, ist halt einfach die Frage.

Werkstudenten-Jobs sind für AN und AG vorteilhaft. Die Studentenlöhne variieren daher auch zwischen Teilzeit und Werkstudent. Liegt einfach dran, dass der AG weniger zahlt, wenn ein Werkstudent angestellt ist.

Das kann man alles auch im Internet detailliert nachlesen. Zur Ausgangsfrage: Dein Anteil an der GKV verändert sich nur marginal und insbesondere bei einem Stundenlohn ab 13€ wird es vermutlich schon „teurer“ für dich. Was bezweckst du also?

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WiWi Gast

Status Werkstudent oder Arbeitnehmer?

Ich arbeite Teilzeit (30h Woche) und bin Student (Vollzeitstudium, jedoch mache ich weniger Kurse). Geht also als Arbeitnehmer, da das Studium Privatvergnügen ist. Warum sollte es nicht gehen? Scheinstudium ist es erst, wenn du nicht wirklich studierst

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WiWi Gast

Status Werkstudent oder Arbeitnehmer?

WiWi Gast schrieb am 24.12.2020:

WiWi Gast schrieb am 24.12.2020:

Kann man als Student auch Vollzeit arbeiten? Wenn man keine Vorlesungen mehr hat und nur noch die BA schreiben muss, hätte man ja genug Zeit einige Monate Vollzeit zu arbeiten oder kriegt man irgendwelche Probleme?

Du darfst 26 Wochen im Jar über 20 Stunden arbeiten, um den Status nicht zu verlieren. Tendentiell also möglich

Flasch. Es sind 70 Tage oder 3 Monate und die müssen in den Semesterferien sein. Während des regulären Semesters gilt die 20-Stunden-Regel. Zudem gibt es Verdienstobergrenzen von ca. 5000 Euro (bei Bafögbezug) oder ca. 9000 Euro (ohne Befögbezug). Pro Jahr. Alles andere kannst du vergessen.

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WiWi Gast

Status Werkstudent oder Arbeitnehmer?

Mal anbei die gesetzlichen Regeln. Als Student, der Vollzeit studiert und die studentischen Privilegien wie die Krankenversicherung nutzt gilt:

  1. Während des Semesters darf 20 Stunden die Woche gearbeitet werden.

  2. Während der Semesterferien und nur dann, darf 3 Monate oder 70 Tage gearbeitet werden.

  3. In einem Monat darf nicht mehr als 450 Euro (mit Bafög) oder 786 Euro (ohne Bafög) verdient werden. Völlig egal, ob man den Betrag mit einer Stunde Arbeit erringt oder mit vielen.

  4. Im Jahr darf daher nicht mehr als 5400 bzw. 9216 Euro brutto verdient werden.

Wer eine Hürde reisst, verliert den Studentenstatus und begeht Betrug, wenn er bewusst oder unbewusst die Privilegien auch nur einen Tag weiter nutzt.

Konkret heißt das für den TE: Er möchte während des Semesters Vollzeit arbeiten. Das darf er nicht. Einmal, weil er die 20-Stunden-Regel überschreitet und zusätzlich, weil er vermutlich in den 4 Monaten die Obergrenze sprengt.

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Fernuni

Status Werkstudent oder Arbeitnehmer?

WiWi Gast schrieb am 25.12.2020:

Mal anbei die gesetzlichen Regeln. Als Student, der Vollzeit studiert und die studentischen Privilegien wie die Krankenversicherung nutzt gilt:

  1. Während des Semesters darf 20 Stunden die Woche gearbeitet werden.

  2. Während der Semesterferien und nur dann, darf 3 Monate oder 70 Tage gearbeitet werden.

  3. In einem Monat darf nicht mehr als 450 Euro (mit Bafög) oder 786 Euro (ohne Bafög) verdient werden. Völlig egal, ob man den Betrag mit einer Stunde Arbeit erringt oder mit vielen.

  4. Im Jahr darf daher nicht mehr als 5400 bzw. 9216 Euro brutto verdient werden.

Wer eine Hürde reisst, verliert den Studentenstatus und begeht Betrug, wenn er bewusst oder unbewusst die Privilegien auch nur einen Tag weiter nutzt.

Konkret heißt das für den TE: Er möchte während des Semesters Vollzeit arbeiten. Das darf er nicht. Einmal, weil er die 20-Stunden-Regel überschreitet und zusätzlich, weil er vermutlich in den 4 Monaten die Obergrenze sprengt.

Er darf es, nur eben nicht als Werkstudent, sondern als normaler Arbeitnehmer.

Ich habe jahrelang als Teilzeitkraft gearbeitet und studentische Privilegien wie Krankenversicherung keinen Tag vermisst.
Während corona dürfen viele Werkstudenten zusehen wie sie ihr Geld bekommen und ich bin in Kurzarbeit und bekomme kurzarbeitergeld, werde ich gekündigt dann Arbeitslosengeld.
Und mehr hat mich krankenkasse durch Arbeitgeber nicht gekostet, da er ja noch die Hälfte zahlt.

Ps: die Obergrenze von 9000 ist nur für Einkommensteuer, du darfst auch 15000 verdienen, dann zahlst du eben Steuern und gut ist.

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WiWi Gast

Status Werkstudent oder Arbeitnehmer?

WiWi Gast schrieb am 25.12.2020:

Ich arbeite Teilzeit (30h Woche) und bin Student (Vollzeitstudium, jedoch mache ich weniger Kurse). Geht also als Arbeitnehmer, da das Studium Privatvergnügen ist. Warum sollte es nicht gehen? Scheinstudium ist es erst, wenn du nicht wirklich studierst

Das kannst du natürlich machen, aber du wirst dann gegenüber Ämtern nicht mehr als Student, sondern als Arbeitnehmer geführt und kannst entsprechend keine Studenten spezifischen Tarife mehr in Anspruch nehmen.

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WiWi Gast

Status Werkstudent oder Arbeitnehmer?

Hier der Fragensteller:

Ich hab meine BA zu 90% fertig und gebe es Anfang des Jahres ab und habe sonst auch keine anderen Vorlesungen. Eingeschrieben bin ich bis März noch als Student, würde aber gerne ab Januar schon in Vollzeit arbeiten (aktuell 20h die Woche). Mein Verdienst mit den 20h beträgt aktuell etwas weniger als 800€ pro Monat (davon abzuziehen sind noch knapp 110€ für die studentische Krankenversicherung). In Vollzeit würde ich also definitiv mehr verdienen + hätte noch die Möglichkeit Samstags als geringfügig Beschäftigter bei einem Bekannten zu arbeiten.

Will jedoch keine rechtlichen Konsequenzen kurz vor dem Abschluss, da manche sogar im Netz schreiben, dass es ein Exmatrikulationsgrund ist.
An die Leute die meinen, dass ich einfach 3 Monate warten soll, es macht finanziell sehr viel aus die drei Monate.

Ich danke für die Antworten.

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WiWi Gast

Status Werkstudent oder Arbeitnehmer?

WiWi Gast schrieb am 25.12.2020:

Mal anbei die gesetzlichen Regeln. Als Student, der Vollzeit studiert und die studentischen Privilegien wie die Krankenversicherung nutzt gilt:

  1. Während des Semesters darf 20 Stunden die Woche gearbeitet werden.

  2. Während der Semesterferien und nur dann, darf 3 Monate oder 70 Tage gearbeitet werden.

  3. In einem Monat darf nicht mehr als 450 Euro (mit Bafög) oder 786 Euro (ohne Bafög) verdient werden. Völlig egal, ob man den Betrag mit einer Stunde Arbeit erringt oder mit vielen.

  4. Im Jahr darf daher nicht mehr als 5400 bzw. 9216 Euro brutto verdient werden.

Wer eine Hürde reisst, verliert den Studentenstatus und begeht Betrug, wenn er bewusst oder unbewusst die Privilegien auch nur einen Tag weiter nutzt.

Konkret heißt das für den TE: Er möchte während des Semesters Vollzeit arbeiten. Das darf er nicht. Einmal, weil er die 20-Stunden-Regel überschreitet und zusätzlich, weil er vermutlich in den 4 Monaten die Obergrenze sprengt.

Das mit den Verdienstgrenzen für Tätigkeiten wärend der Vorlesungszeit höhre ich zum ersten mal. Kann mir auch nicht vorstellen, dass das so stimmt. Ich kenne so viele Leute, die sich durch Arbeit ihr Studium selbst finanzieren mussten und die wären mit den Beträgen nie über die Runden gekommen. Bei Mindestlohn hättest du die 786 Euro ja schon bei weit unter 20 Stunden zusammen.

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WiWi Gast

Status Werkstudent oder Arbeitnehmer?

WiWi Gast schrieb am 25.12.2020:

Mal anbei die gesetzlichen Regeln. Als Student, der Vollzeit studiert und die studentischen Privilegien wie die Krankenversicherung nutzt gilt:

  1. Während des Semesters darf 20 Stunden die Woche gearbeitet werden.

  2. Während der Semesterferien und nur dann, darf 3 Monate oder 70 Tage gearbeitet werden.

  3. In einem Monat darf nicht mehr als 450 Euro (mit Bafög) oder 786 Euro (ohne Bafög) verdient werden. Völlig egal, ob man den Betrag mit einer Stunde Arbeit erringt oder mit vielen.

  4. Im Jahr darf daher nicht mehr als 5400 bzw. 9216 Euro brutto verdient werden.

Wer eine Hürde reisst, verliert den Studentenstatus und begeht Betrug, wenn er bewusst oder unbewusst die Privilegien auch nur einen Tag weiter nutzt.

Konkret heißt das für den TE: Er möchte während des Semesters Vollzeit arbeiten. Das darf er nicht. Einmal, weil er die 20-Stunden-Regel überschreitet und zusätzlich, weil er vermutlich in den 4 Monaten die Obergrenze sprengt.

Sind diese Beträge nicht die Einkommensgrenzen für die Familienversicherung. Bei Ü25 freiweilig studentisch versichert gibt es für Tätigkeiten wärend der Vorlesungszeit keine Einkommensgrenzen. (außer vielleicht bzgl. des Bafögs)

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WiWi Gast

Status Werkstudent oder Arbeitnehmer?

WiWi Gast schrieb am 25.12.2020:

Mal anbei die gesetzlichen Regeln. Als Student, der Vollzeit studiert und die studentischen Privilegien wie die Krankenversicherung nutzt gilt:

  1. Während des Semesters darf 20 Stunden die Woche gearbeitet werden.

  2. Während der Semesterferien und nur dann, darf 3 Monate oder 70 Tage gearbeitet werden.

  3. In einem Monat darf nicht mehr als 450 Euro (mit Bafög) oder 786 Euro (ohne Bafög) verdient werden. Völlig egal, ob man den Betrag mit einer Stunde Arbeit erringt oder mit vielen.

  4. Im Jahr darf daher nicht mehr als 5400 bzw. 9216 Euro brutto verdient werden.

Wer eine Hürde reisst, verliert den Studentenstatus und begeht Betrug, wenn er bewusst oder unbewusst die Privilegien auch nur einen Tag weiter nutzt.

Konkret heißt das für den TE: Er möchte während des Semesters Vollzeit arbeiten. Das darf er nicht. Einmal, weil er die 20-Stunden-Regel überschreitet und zusätzlich, weil er vermutlich in den 4 Monaten die Obergrenze sprengt.

Was für ein Humbug. Du meldest der Krankenkasse ganz normal das neue Arbeitsverhältnis und diese wird dich dementsprechend eingruppieren. Selbiges übrigens bei freiwilligen Praktika, wo du auch Vollzeit arbeitest.

Du darfst natürlich auch mehr als den oben genannten Freibetrag verdienen, zahlst aber entsprechend Lohnsteuer.

Warum erzähl du solchen Unfug?

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WiWi Gast

Status Werkstudent oder Arbeitnehmer?

WiWi Gast schrieb am 25.12.2020:

WiWi Gast schrieb am 25.12.2020:

Mal anbei die gesetzlichen Regeln. Als Student, der Vollzeit studiert und die studentischen Privilegien wie die Krankenversicherung nutzt gilt:

  1. Während des Semesters darf 20 Stunden die Woche gearbeitet werden.

  2. Während der Semesterferien und nur dann, darf 3 Monate oder 70 Tage gearbeitet werden.

  3. In einem Monat darf nicht mehr als 450 Euro (mit Bafög) oder 786 Euro (ohne Bafög) verdient werden. Völlig egal, ob man den Betrag mit einer Stunde Arbeit erringt oder mit vielen.

  4. Im Jahr darf daher nicht mehr als 5400 bzw. 9216 Euro brutto verdient werden.

Wer eine Hürde reisst, verliert den Studentenstatus und begeht Betrug, wenn er bewusst oder unbewusst die Privilegien auch nur einen Tag weiter nutzt.

Konkret heißt das für den TE: Er möchte während des Semesters Vollzeit arbeiten. Das darf er nicht. Einmal, weil er die 20-Stunden-Regel überschreitet und zusätzlich, weil er vermutlich in den 4 Monaten die Obergrenze sprengt.

Was für ein Humbug. Du meldest der Krankenkasse ganz normal das neue Arbeitsverhältnis und diese wird dich dementsprechend eingruppieren. Selbiges übrigens bei freiwilligen Praktika, wo du auch Vollzeit arbeitest.

Du darfst natürlich auch mehr als den oben genannten Freibetrag verdienen, zahlst aber entsprechend Lohnsteuer.

Warum erzähl du solchen Unfug?

Ich glaube der Poster hat hier einfach ein paar Dinge durcheinander geworfen. Grundsätzlich kann man soviel neben dem Studium arbeiten, wie man will. Man wird aber, wie du sagt ja vom Arbeitgeber eh bei der KK gemeldet und kann unter umständen dann aus der studentischen Versicherung fallen. Die Beträge, die der Poster hier geschrieben hat, sind die Verdienstgrenzen, um als unter 25 jähriger, während dem Studium, in der Familienversicherung bleiben zu können, andernfalls fällt man da halt raus und muss sich selbst versichern. Ist dann aber erstmal immer noch Studententarif.

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Kommentare 28 Beiträge

Diskussionen zu GKV

9 Kommentare

Krankenkassenwahl ?

WiWi Gast

Ich würde nicht unbedingt zu einer kleinen Krankenkasse gehen, weil die ihre Beiträge mit Sicherheit nicht niedrig halten können. ...

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