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Es gibt eine Menge von Formulierungen und Redewendungen, die in Arbeitszeugnissen immer wieder vorkommen. Offensichtlich ist der wohlwollende Klang, dennoch verbergen sich dahinter verschiedene Beurteilungen, die in Schulnoten übersetzbar sind. Diese Zeugnissprache ist für viele nicht einfach entschlüsselbar. Die Wahrheits- und Wohlwollenspflicht hat dazu geführt, dass eine geheime Zeugnissprache entstanden ist. Im Teil 2 zeigt der WiWi-Treff, hinter welchen Arbeitszeugnis-Formulierungen sich welche Noten verstecken.
Zeugnis per Mausklick: Mit dem kostenlosen Tool »PC-Arbeitszeugnis« werden die einzelnen mit Schulnoten bewerteten Kompetenzen zu einem kompletten Text verarbeitet. Sehr geeignet für alle, die ihr Praktikumszeugnis selber schreiben dürfen.
Was Formulierungen im Arbeitszeugnis wirklich bedeuten, ist vielen unklar. Der „geheime“ Code führt immer wieder zu Diskussionen und Klagen rund ums Thema Arbeitszeugnis. Was darf der Arbeitgeber, was nicht? Negative Formulierungen haben im Arbeitszeugnis nichts zu suchen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Formulierung „kennengelernt“ bewertet und nicht als negativ eingestuft.
Viele Arbeitnehmer finden in ihren Arbeitszeugnissen Dankes-Formulierungen und Glückwünsche für die weitere Zukunft. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat allerdings entschieden, dass der Arbeitgeber zu solchen Formulierungen denen persönliche Empfindungen vorrangehen nicht verpflichtet ist.
Das Arbeitszeugnis bescheinigt Arbeitnehmern ihre Leistungen und Fähigkeiten – es zeigt sowohl die fachlichen als auch die sozialen Kompetenzen. Gerade wenn es um die Formulierungen im Arbeitszeugnis geht, kommt es zu Meinungsverschiedenheiten. Im ersten Teil zeigt der WiWi-Treff auf welche arbeitsrechtliche Grundlagen ein Arbeitszeugnis beruht und gibt einen ersten Überblick.
Der kostenlose Arbeitszeugnis-Generator ermöglicht die Erstellung detaillierter Arbeitszeugnisse nach Schulnoten, die sodann in ein Textverarbeitungsprogramm übernommen werden können.
Höheres BAföG und mehr BAföG-Empfänger: Viele Studierende erhalten ab dem Wintersemester 2022/2023 mehr BAföG. Der BAföG-Höchstsatz steigt um fast neun Prozent von 861 Euro auf 934 Euro. Zudem wird die Einkommensfreigrenze für Eltern um mehr als 20 Prozent auf ein Nettogehalt von 2.415 Euro angehoben. Wer BAföG bezieht, muss dies in der Steuererklärung in der Regel nicht angeben – die einzige Ausnahme sind Zuschüsse.
Die Zahl der BAföG-geförderten Studierenden ist im Jahr 2016 erneut zurückgegangen. Rund 584.000 Studierende hatten laut Statistischem Bundesamt BAföG erhalten. Das sind 27.000 weniger als im Vorjahr 2015. Das Deutsche Studentenwerk bezeichnet den Handlungsdruck beim BAföG als groß.
Die Zahl der 2016 abgeschlossenen Studienkredite liegt mit 44.000 deutlich unter dem Wert der vergangenen Jahre. Trotz durchweg seriös bewerteter Angebote im CHE-Studienkredit-Test 2017 raten Experten zur Vorsicht. Dies gilt besonders für neue als „Studienkredit“ deklarierte Privatkredite zu deutlich schlechteren Konditionen.
Mittlerweile jobben gut zwei Drittel der Studierenden neben dem Studium, wie die 21. Sozialerhebung zeigt. Der größte Ausgabeposten ist mit durchschnittlich 323 Euro im Monat die Miete. In Hochschulstädten wie München, Köln, Frankfurt, Hamburg oder Berlin ist es deutlich mehr. Die Einnahmen der Studierenden betragen im Schnitt 918 Euro im Monat, von denen die Eltern 309 Euro beisteuern. Das zeigt auch den Handlungsbedarf beim BAföG-Höchstsatz von 735 Euro.
Das Deutsche Studentenwerk (DSW) hat die Lebenshaltungskosten von Studierenden und die Höhe der BAföG-Bedarfssätze verglichen. Handlungsbedarf zeigt die Studie „Ermittlung der Lebenshaltungskosten von Studierenden“ laut DSW-Präsident Timmermann beim BAföG-Grundbedarf von derzeit 399 Euro, der Wohnpauschale von 250 Euro sowie dem Pflege- und Krankenversicherungszuschlag für Studierende ab 30.
Baden-Württemberg möchte zum Wintersemester 2017/2018 Gebühren für internationale Studierende einführen. Betroffen sind nur Nicht-EU-Studierende, die lediglich für ein Studium nach Baden-Württemberg kommen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass internationale Studierende, die zum Zwecke des Studiums von außerhalb der EU einreisen, ab dem Wintersemester 2017/18 einen Eigenbeitrag von 1.500 Euro pro Semester leisten. Zudem werden Studiengebühren von 650 Euro pro Semester für das Zweitstudium ab dem Wintersemester 2017/2018 erhoben. Das Erststudium, einschließlich des Masterabschlusses und einer Promotion, bleibt gebührenfrei.
Studenten erhalten sieben Prozent mehr BAföG. Für Studenten mit eigener Wohnung, steigt der monatliche BAföG-Höchstsatz sogar um 9,7 Prozent von 670 auf 735 Euro. Das gilt für FH-Studenten ab September und für Uni-Studenten ab Oktober 2016. Der Einkommensfreibetrag beträgt für BAföG-Empfänger dann 450 Euro. Einkünfte aus Nebenjobs werden bis zu dieser Höhe nicht auf das BAföG angerechnet. Die Vermögensfreibeträge werden für Studenten von 5.200 auf 7.500 Euro erhöht.
Die Zahl der abgeschlossenen Studienkreditverträge ist im Vergleich zum Vorjahr um knapp zehn Prozent gesunken. Das mögliche Kreditvolumen wird von Studierenden dabei ohnehin nur selten ausgeschöpft. Der Studienkredit-Test des CHE Centrum für Hochschulentwicklung hat 39 Angebote analysiert und zeigt, worauf Studierende bei der Auswahl eines Studienkredits achten sollten.
Das Studium ist ein besonderer Lebensabschnitt, den viele richtig genießen wollen. Die meisten Studenten haben viel Zeit, doch ihr Budget ist oft recht überschaubar. Das schränkt viele in ihrem Studentenleben beim Feiern und Reisen stark ein. Einige Tipps können dabei helfen, mit geringem Aufwand im Studium zu sparen.