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Master im Ausland mit Wohnsitz bei Eltern in DE

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Bankster

Master im Ausland mit Wohnsitz bei Eltern in DE

Hallo Zusammen, ich habe erst einen Master in Finnland gemacht (nach einem Jahr abgebrochen) und danach einen Master in Frankreich für 1.5 Jahre. Während des Masters war ich bei meinen Eltern in Deutschland (jedoch kein eigener Haushalt) und in Finnland/Frankreich gemeldet.

Fraglich ist für mich:

  1. Kann ich überhaupt eine SE mit Verlustvortrag für diese Konstellation machen?
  2. Muss der Master nicht konsekutiv gewesen sein, damit er als 2. Studium gilt?
  3. Kann ich nur das erste Jahr meines Masters anführen oder die gesamte Studienzeit im Master?
  4. Kann ich jeweils 3 Monate Verpflegungs- und Unterbringungspauschalen anrechnen?

Vielen Dank im Voraus für das Mitdenken

antworten
Ceterum censeo

Master im Ausland mit Wohnsitz bei Eltern in DE

Wenn du erlaubst, mache ich es ganz kurz:

  1. Ja.
  2. Nein.
  3. Gesamte Dauer.
  4. Ja.
    Bei weiteren Fragen melde dich gerne.
    Liebe Grüße
antworten
Bankster

Master im Ausland mit Wohnsitz bei Eltern in DE

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Nach einiger Recherche bin ich auf dieses Urteil gestoßen:

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2018/7_K_1007_17_E_F_Urteil_20180124.html

Demnach können die Kosten für ein Auslandsstudium nicht als Werbungskosten angesetzt werden, solange keine doppelte Haushaltsführung besteht.

Meine Frage: Trifft diese Konstellation auch auf meine o.g. Situation zu?

Vielen Dank für die Hilfe.

antworten
Ceterum censeo

Master im Ausland mit Wohnsitz bei Eltern in DE

Bankster schrieb am 01.11.2020:

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Nach einiger Recherche bin ich auf dieses Urteil gestoßen:

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2018/7_K_1007_17_E_F_Urteil_20180124.html

Demnach können die Kosten für ein Auslandsstudium nicht als Werbungskosten angesetzt werden, solange keine doppelte Haushaltsführung besteht.

Meine Frage: Trifft diese Konstellation auch auf meine o.g. Situation zu?

Vielen Dank für die Hilfe.

Die Frage nach Art der abzugsfähigen Kosten hast Du leider nicht gestellt ;-)
Aber ja, Kosten der doppelten Haushaltsführung können nur geltend gemacht werden, wenn ein zweiter Hausstand vorliegt. Die Kosten für das Studium an sich (Gebühren, Arbeitsmi, etc.) sind aber selbstverständlich abzugsfähig.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Master im Ausland mit Wohnsitz bei Eltern in DE

Nochmal vielen lieben Dank für die schnelle Antwort. Das heißt dann kann ich auch keine Verpflegungskosten und Transportkosten oder Umzug ansetzten und somit keinen großen Verlustvortrag aufbauen, richtig? Würdest du mir trotzdem empfehlen zu einem Steuerberater zu gehen oder siehst du hier das Potential auch eher als gering an?

antworten
WiWi Gast

Master im Ausland mit Wohnsitz bei Eltern in DE

Nochmal vielen lieben Dank für die schnelle Antwort. Das heißt dann kann ich auch keine Verpflegungskosten und Transportkosten oder Umzug ansetzten und somit keinen großen Verlustvortrag aufbauen, richtig? Würdest du mir trotzdem empfehlen zu einem Steuerberater zu gehen oder siehst du hier das Potential auch eher als gering an?

antworten
Ceterum censeo

Master im Ausland mit Wohnsitz bei Eltern in DE

WiWi Gast schrieb am 02.11.2020:

Nochmal vielen lieben Dank für die schnelle Antwort. Das heißt dann kann ich auch keine Verpflegungskosten und Transportkosten oder Umzug ansetzten und somit keinen großen Verlustvortrag aufbauen, richtig? Würdest du mir trotzdem empfehlen zu einem Steuerberater zu gehen oder siehst du hier das Potential auch eher als gering an?

Diese Frage lässt sich nicht beantworten, da nur du einen Überblick über die dir entstandenen Kosten hast. Weiterhin ist die Beurteilung der doppelten Haushaltsführung aus der Ferne sehr schwierig. Ob sich hier professionelle Hilfe für dich zu lohnen vermag, musst du selbst einschätzen.
Liebe Grüße

antworten

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