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Praktikum über Grundfreibetrag -> Steuererklärung pflicht?

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WiWi Gast

Praktikum über Grundfreibetrag -> Steuererklärung pflicht?

Hi Leute,

ich habe gelesen, dass es Pflicht ist, dass man eine Steuererklärung abgeben muss, wenn man während des Studiums als Werkstudent arbeitet und den Grundfreibetrag i.H.v. 9000€ überschreitet.

1) Gilt das auch bei Pflichtpraktikas?
2) Kann man auch die Lohnsteuer zurückholen wenn man den Grundfreibetrag überschreitet? Ich habe bisher nur gelesen, dass das geht wenn man unter den Grundfreibetrag liegt.

Danke im Voraus!

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WiWi Gast

Praktikum über Grundfreibetrag -> Steuererklärung pflicht?

Edit: *Praktikusmgehalt natürlich ^^

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WiWi Gast

Praktikum über Grundfreibetrag -> Steuererklärung pflicht?

Zu 1: Das gilt wohl nur, wenn man Selbstständig ist

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WiWi Gast

Praktikum über Grundfreibetrag -> Steuererklärung pflicht?

Wird Dein Praktikumsentgelt als Arbeitslohn abgerechnet ( = Du erhältst monatlich Lohnabrechnungen und am Ende einen Ausdruck aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung) besteht ohne weitere Einkünfte keine Steuererklärungspflicht wegen einem ggf. vorgenommenen Lohnsteuerabzug.

Falls Lohnsteuer einbehalten wurde (ersichtlich auf den Lohnabrechnungen und am Ende auf dem Ausdruck aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung) kannst Du im neuen Jahr u. a. über das Elster - Programm der Finanzverwaltung prüfen, ob Du bei Abgabe einer Einkommensteuererklärung davon wieder etwas zurück erhältst.

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WiWi Gast

Praktikum über Grundfreibetrag -> Steuererklärung pflicht?

WiWi Gast schrieb am 09.09.2018:

Wird Dein Praktikumsentgelt als Arbeitslohn abgerechnet ( = Du erhältst monatlich Lohnabrechnungen und am Ende einen Ausdruck aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung) besteht ohne weitere Einkünfte keine Steuererklärungspflicht wegen einem ggf. vorgenommenen Lohnsteuerabzug.

Falls Lohnsteuer einbehalten wurde (ersichtlich auf den Lohnabrechnungen und am Ende auf dem Ausdruck aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung) kannst Du im neuen Jahr u. a. über das Elster - Programm der Finanzverwaltung prüfen, ob Du bei Abgabe einer Einkommensteuererklärung davon wieder etwas zurück erhältst.

Wenn ich z.B keine Steuererklärung mache aber trotzdem Lohnsteuer einbehalten wurde, wird dann später nach meinem Studium der Grundfreibetrag von 8000€ von einen Studienausgaben abgezogen, wenn ich diese steuerlich geltend machen möchte?

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WiWi Gast

Praktikum über Grundfreibetrag -> Steuererklärung pflicht?

Wenn ich z.B keine Steuererklärung mache aber trotzdem Lohnsteuer einbehalten wurde, wird dann später nach meinem Studium der Grundfreibetrag von 8000€ von einen Studienausgaben abgezogen, wenn ich diese steuerlich geltend machen möchte?

Es gilt die Jahresabschnittsbesteuerung.

Jedes Kalenderjahr vom 01.01. bis 31.12. ist zugleich Steuerjahr.

Insofern ist die Vorteilhaftigkeit des Abzugs von Studienkosten in der Steuererklärung entweder als Sonderausgaben oder als Werbungskosten jährlich zu prüfen. Beim Abzug als vorweggenommene Werbungskosten kann es ggf. vorteilhaft sein, sich so ergebende negative Einkünfte feststellen zu lassen zur zukünftigen Verrechnung mit positiven Arbeitseinkünften. Aber zunächst wird mit positiven Einkünften des Kalenderjahres gegengerechnet. Beispielsweise jenen aus Deinem Praktikum.

Zudem liegen die Daten des Ausdrucks der elektronischen Steuerbescheinigung über Deine Steueridentifikationsnummer Deinem Wohnsitzfinanzamt vor, da sie das Lohnabrechnungsunternehmen verpflichtend an das Bundesamt für Finanzen übermitteln muß.

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WiWi Gast

Praktikum über Grundfreibetrag -> Steuererklärung pflicht?

WiWi Gast schrieb am 09.09.2018:

Falls Lohnsteuer einbehalten wurde (ersichtlich auf den Lohnabrechnungen und am Ende auf dem Ausdruck aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung) kannst Du im neuen Jahr u. a. über das Elster - Programm der Finanzverwaltung prüfen, ob Du bei Abgabe einer Einkommensteuererklärung davon wieder etwas zurück erhältst.

Danke für die Info!

Hier hat doch bestimmt schonmal jemand ein wenig mehr als 1500€ bekommen..gibt ja viele die bei den Big4 waren. Kann jemand sagen, ob und wieviel man zurückbekommt?

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WiWi Gast

Praktikum über Grundfreibetrag -> Steuererklärung pflicht?

Hier hat doch bestimmt schonmal jemand ein wenig mehr als 1500€ bekommen..gibt ja viele die bei den Big4 waren. Kann jemand sagen, ob und wieviel man zurückbekommt?

Das kannst Du Dir mit einem Brutto-Nettolohnrechner selbst ausrechnen.

Beispielsweise indem Du Dein Gesamtbrutto des Jahres eingibst und die dafür angezeigte Lohnsteuer mit der bei Dir insgesamt einbehaltenen vergleichst.

Bei zuviel einbehaltener Lohnsteuer eine Einkommensteuererklärung zwecks deren Rückerstattung machen.

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WiWi Gast

Praktikum über Grundfreibetrag -> Steuererklärung pflicht?

WiWi Gast schrieb am 10.09.2018:

Danke für die Info!

Hier hat doch bestimmt schonmal jemand ein wenig mehr als 1500€ bekommen..gibt ja viele die bei den Big4 waren. Kann jemand sagen, ob und wieviel man zurückbekommt?

Das kommt natürlich immer auf deine persönlichen Verhältnisse an - Werbungskosten, Sonderausgaben, etc. Wenn du eine StE machst, gibt dir jedes gute Programm einen Wert der erwarteten Nachzahlung/Erstattung an. Eine pauschale Aussage wäre hier vollkommen verfehlt.

Liebe Grüße

ein StB (u. A.)

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WiWi Gast

Praktikum über Grundfreibetrag -> Steuererklärung pflicht?

WiWi Gast schrieb am 08.09.2018:

Hi Leute,

ich habe gelesen, dass es Pflicht ist, dass man eine Steuererklärung abgeben muss, wenn man während des Studiums als Werkstudent arbeitet und den Grundfreibetrag i.H.v. 9000€ überschreitet.

1) Gilt das auch bei Pflichtpraktikas?
2) Kann man auch die Lohnsteuer zurückholen wenn man den Grundfreibetrag überschreitet? Ich habe bisher nur gelesen, dass das geht wenn man unter den Grundfreibetrag liegt.

Danke im Voraus!

Empfehlung ist:
Steuererklärung machen!

Zu Punkt 2) Du kannst auf jeden fall Lohnsteuer zurück bekommen, auch wenn deine Einkünfte den Grundfreibetrag, der dieses jahr bei 9000€ liegt, übersteigen. Es kommt natürlich darauf an wie viel Werbungskosten und Sonderausgaben zu geltend machen.

antworten
WiWi Gast

Praktikum über Grundfreibetrag -> Steuererklärung pflicht?

Greckoe schrieb am 10.09.2018:

WiWi Gast schrieb am 08.09.2018:

Hi Leute,

ich habe gelesen, dass es Pflicht ist, dass man eine Steuererklärung abgeben muss, wenn man während des Studiums als Werkstudent arbeitet und den Grundfreibetrag i.H.v. 9000€ überschreitet.

1) Gilt das auch bei Pflichtpraktikas?
2) Kann man auch die Lohnsteuer zurückholen wenn man den Grundfreibetrag überschreitet? Ich habe bisher nur gelesen, dass das geht wenn man unter den Grundfreibetrag liegt.

Danke im Voraus!

Empfehlung ist:
Steuererklärung machen!

Zu Punkt 2) Du kannst auf jeden fall Lohnsteuer zurück bekommen, auch wenn deine Einkünfte den Grundfreibetrag, der dieses jahr bei 9000€ liegt, übersteigen. Es kommt natürlich darauf an wie viel Werbungskosten und Sonderausgaben zu geltend machen.

Ah cool, danke! Hab überhaupt gar kein Plan was Steuern angeht :D
Also dazu zählt dann wohl die Fahrt zum Mandanten und co? Muss man da die Rechnungen vom Tanken etc immer mitaufbewahren und am Ende in der Steuererklärung gescannt hochladen? Bin absoluter Laie..

antworten
WiWi Gast

Praktikum über Grundfreibetrag -> Steuererklärung pflicht?

Belege (für z.B. die angesprochenen Fahrten) müssen aktuell nicht mehr unaufgefordert beigelegt, jedoch vorgehalten werden. Also aufheben.

Machst du die Fahrten ("Dienstreisen") im Interesse des AG mit z.B. deinem Privat-PKW, dann kannst du diese als Werbungskosten absetzen - nicht jedoch, wenn dir ein Firmenfahrzeug gestellt wird.

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WiWi Gast

Praktikum über Grundfreibetrag -> Steuererklärung pflicht?

WiWi Gast schrieb am 11.09.2018:

Ah cool, danke! Hab überhaupt gar kein Plan was Steuern angeht :D
Also dazu zählt dann wohl die Fahrt zum Mandanten und co? Muss man da die Rechnungen vom Tanken etc immer mitaufbewahren und am Ende in der Steuererklärung gescannt hochladen? Bin absoluter Laie.

Keine Tankrechnungen bitte. Halte die Fahrten fest. Du kannst 0,30 Euro/km als Werbungskosten geltend machen (sofern dein AG hier nichts erstattet). Nennt sich Entfernungspauschale, damit sind deine "Fahrkosten" abgegolten.

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