WiWi Gast schrieb am 17.11.2019:
Vielen Dank!
Was hindert dann einen daran, dass nicht von Anfang an zu machen?
Wenn ich sofort mehr Geld zur Verfügung habe und direkt investieren kann dann hat es ja eigentlich sogar einen Vorteil?
Kritisch wird es dann, wenn sich Verhältnisse ändern? Sprich man hat den Antrag ausgefüllt, die Lohnsteuerminderung (?) wird zu dem Anteil reduziert wie sie zu diesem Moment an regelmäßigen Aufwendungen anfällt (zB Zugticket)? Wenn das Zugticket dann wegfallen sollte entfallen ja auch die Aufwendungen und somit müsste man am Jahresende dann voraussichtlich bei der Einkommensteuer, einbehaltene Steuern rückwirkend zurückzahlen?
Gilt so ein Antrag bis er rückgängig gemacht wird oder nur pro Jahr?
Danke
Viele wissen davon nichts, deswegen wird es oft nicht gemacht. Oder es lohnt sich nicht. Es müssen auch regelmäßige hohe Mehrausgaben >600 Euro anfallen. Das ist schon viel. Übrigens wird nur der übersteigende Betrag an Werbungskosten >1000 Euro eingetragen (soviel ich weiß), das wären also dann >1600 Euro, die anfallen müssen. Man kann aber auch negative Einkünfte, hohe Sonderausgaben und/oder außergewöhnliche Belastungen eintragen lassen.
Wann man es auf jeden Fall machen sollte: Bei Situationen, in denen das Nettogehalt als Berechnungsgrundlage dient, z. B. Elterngeld oder Übergangsgeld (öffentlicher Dienst). Da ist auch ein Steuerklassenwechsel sehr nützlich :).
Wenn die Mehrausgaben irgendwann nicht mehr anfallen, dann ist man natürlich verpflichtet, dies dem Finanzamt mitzuteilen. D. h. also, dass eine (hohe) Steuernachzahlung somit vermieden wird.
Ich glaube, in den letzten Jahren ist es möglich, den Freibetrag für zwei Jahre eintragen zu lassen.
Bei einem eingetragenen Freibetrag muss am Jahresende stets eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden.
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