Absetzen der Reinigungskosten
Immer und überall hört oder liest man nur: Berufsbekleidung nur steuerlich absetzbar - auch deren Reinigung - wenn diese Kleidung zu 100% davon ausgeschlossen werden kann, auch privat getragen zu werden, zum Beispiel Arztkittel oder Blaumann.
Dies ist aber eine ziemlich Schweinerei: Ich muss fast immer Anzug tragen, aber den "könnte" ich ja auch privat tragen. Ja, aber vielleicht nicht so oft und deshalb würde ich ihn auch nicht so oft zur Reinigung geben - genauso mit Krawatten!
Das läppert sich. Okay, ich gebe auch meine Hemden in die Reinigung, weil ich nicht bügeln kann / will, aber wenn man diese abzieht, lasse ich bei der Reinigung schon monatlich 30, 40 oder mehr Euronen. Dies aggregierte sich dann im Jahr zu mehreren Hundert Euro, die zusammen mit andere Werbungskosten schon gerne mal über den Pauschbetrag gingen. Fahrtkosten sind bei mir ja kein Problem als Pendler mit der Bahncard 100, die er auch braucht - da kann ich mehr als 4000 Euro wirksam ansetzen.
Aber dass das mit der Reinigung nicht geht, finde ich schon miese.
Könnte man etwas machen? Außer jetzt vor den Bundesfinanzhof zu gehen?;-)
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