Mh das ist interessant. Hätte eigentlich gedacht, dass die Privatwirtschaft da spendabler ist.
Ich mache mal nicht ganz fiktive ;) Beispiele:
Beamter, A14/3 (bin ich nun 5 Jahre nach Berufseinstieg), ledig, keine Kinder, Tokio
Grundgehalt brutto ohne Zulagen: 4600
netto nach PKV (300): 3100
Auslandszuschlag für Tokio (Zonenstufe11, Grundgehaltsstufe 8): 2530 brutto=netto
Da eine Wohnung gestellt wird nur 85 % davon also: 2150
Kaufkraftzuschlag für Tokio: 25% von [(Grundgehalt+Auslandszuschlag)*60%]= 1010 brutto=netto
Verdienst dort also: 3100+2150+1010=6260 netto
statt 3100 zu Hause UND die Wohnung ist inklusive NK schon bezahlt.
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Zur Einordnung noch eine geringere Besoldungsgruppe/Stufe im hD und eine höhere:
A13/2 wären 2860+2000+880=5660 netto
A15/5 wären 3750+2500+1230=7480 netto
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Es käme noch 2,5% Zuschlag (siehe Gesetz über den Auswärtigen Dienst) hinzu, die man aber erst nach 6 Jahren (nahezu) ununterbrochener Verwendung im Ausland bekommt. Das dürfte aber wirklich nur die Beamte des Auswärtigen Amtes betreffen und ggf. Soldaten (da kenne ich mich aber nicht aus). Außerdem natürlich für Kinder, Ehepartner etc aber dann wirds wirklich kompliziert.
Beispiel New York, wieder Beamter, A14/3, ledig, keine Kinder
Grundgehalt ohne Zulagen brutto: 4600
netto nach PKV (300): 3100
Auslandszuschlag für NY (Zonenstufe 7, Grundgehaltsstufe 8): 2037 brutto=netto
Da eine Wohnung gestellt wird nur 85 % davon also: 1730
Kaufkraftzuschlag für NY: 15% von (Grundgehalt+Auslandszuschlag)*60%= 570 brutto=netto
Verdienst dort also: 3100+1730+570=5400 netto statt 3100 zu Hause
Quellen:
http://oeffentlicher-dienst.info/ insbesondere http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/ausland/
wobei dort die Zonenstufen veraltet sind. Aktuelle gibts bei http://www.buzer.de/gesetz/9400/a167573.htm
die Kaufkraftzuschläge: http://www.sis-verlag.de/praxishilfen/weitere-praxishilfen/87-kaufkraftzuschlaege-kaufkraftzuschlaege
sowie die einschlägigen Gesetze über die Beamtenbesoldung
Lounge Gast schrieb:
Aus eigener Erfahrung kann ich folgende Aussagen treffen
(Expat Angebot kam nach ziemlich genau 2 Jahren):
In der Regel wird dein bisheriges inländisches Gehalt mit
festgelegten Zuschlägen erhöht oder reduziert - je nach
Kaufkraft im Entsendungsland. So wird garantiert, dass du
nicht schlechter verdienst als im Inland. Darüber hinaus
erfolgt noch ein Ausgleich bei Währungsschwankungen. Was man
sonst noch beachten muss: Krankenversicherung wird oftmals
schlechter und teurer sein und Arbeitszeiten deutlich länger
(10h+ pro Tag, Samstagsarbeit). Aus finanzieller Sicht lohnt
sich eine Entsendung nicht wirklich - es sei denn, die
Entsendung führt im Zielland zu einem hierarchischem Aufstieg.
Das wichtigste ist: welche Perspektive habe ich für die Zeit
der Entsendung und vor allem die Zeit NACH der Entsendung in
5 Jahren. Bei uns gibt es eine
"Auffanggesellschaft" für die Rückkehrer - es weiß
schließlich keiner, dass die Expats zu einem festgelegten
Termin zurückkommen (HR *hust*). Die ehemaligen Expats werden
dort zwischengelagert und nach einer gewissen Zeit entsorgt
(kündigen in der Regel frustriert selbst).
Lounge Gast schrieb:
ich kann zu DAX30 nichts sagen, weil Beamter. Mich würde
aber
auch interessieren, wie Auslandsentsendungen (und ich
meine
also mehrere Jahre und nicht die 3-4 Monats-Reise) in der
Privatwirtschaft bezahlt werden. Im ÖD ist das mit den
Auslandszuschlägen ja sehr klar geregelt. Aber ein Beitrag
weiter oben hat mich nachdenklich gemacht (war nie in der
Privatwirtschaft) ob es überhaupt vergütet wird (mal von
Unterkunft etc abgesehen).
Und dass man den Zuschlag versteuern muss ist mir
natürlich
auch fremd.
Wie ist das also: Geht man ins Ausland und bekommt einfach
sein Gehalt weiter/ ggf. wenn es eine höhere Position dort
ist eben der neuen Position wegen ein höheres Gehalt?
Hängt
es davon ab wohin man geht/ wie attraktiv der Standort
ist?
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