Lieber Marco,
Ich glaube du siehst ein Problem wo keins ist. Eine vereinbarte Probezeit gilt immer beidseitig:
1) Die Probezeit erlaubt einem AG einen AN schnell wieder vor die Tür zu setzen, wenn dessen Performance die Erwartungshaltung deutlich unterbietet.
2) Es erlaubt aber auch dem AN ohne Angaben von Gründen kurzfristig das Arbeitsverhältnis wieder zu beenden.
Wichtig ist: Kurzfristig bedeutet nicht fristlos.
Es gibt eine Kündigungsfrist auch innerhalb einer Probezeit, allerdings ist dieser deutlich kürzer (aber nicht 0) als die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist nach Beendigung der Probezeit (bspw. dann 3 Monate).
Selbst wenn du einen neuen Job findest - dein neuer AG wird dich vielleicht auch nicht sofort einstellen, sondern erst zum Beginn des nächsten Monats (wenn nicht sogar noch später).
Insofern würde ich dir empfehlen
1) Bei deinem bisherigen AG erstmal gar nichts machen
2) Wenn es um die Verhandlung des Eintrittsdatums mit dem neuen AG geht, sage einfach, dass du relativ kurzfristig (unter Wahrung der Probezeit-Kündigungsfrist bei deinem jetztigen AG) beginnen könntest (ob du dem neuen AG gegenüber erwähnen möchtest, dass du schon ein Beschäftigungsverhältnis hast, musst du entscheiden).
3) Wenn du den Vertag vom neuen AG in der Hand hälst (nicht vorher!), gehe zu deinem jetztigen AG und kündige fristgerecht innerhalb der Probezeit bspw. zum Ende des Monats. Gründe musst du dann auch nicht angeben, wenn du nicht willst.
Lounge Gast schrieb:
Hallo zusammen,
[..]
Meine Frage ist nun, ist es aufgrund der Falschangaben
möglich, in der Probezeit (Kündigungsfrist 2 Wochen) fristlos
zu kündigen und wenn ja worauf muss ich achten?
Ich denke es ist nur schwer zu beweisen, dass im
Vorstellungsgespräch Falschangaben gemacht wurden und daher
wird es mit der Begründung zur fristlosen Kündigung schwer.
Oder sehe ich es als schwieriger an als es tatsächlich ist?!?
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