Urlaub bei Kündigung
Hallo,
Ich habe eine Frage an euch. Ich habe über den Sommer hinweg meinen gesamten Jahresurlaub (30Tage) verplant. Nun hat sich aufgrund privater Gegebenheiten herausgestellt, dass ich wohl zum 1.10. bei meinem Arbeitgeber (>6 Monate) kündigen werde. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen.
Nun habe ich also zum Zeitpunkt meiner Kündigung schon die gesamten 30 Tage Urlaub genommen - der Urlaub ist auch gebucht, da kann bzw. will ich also auch nichts kürzen.
Kann/Wird/Darf der aktuelle Arbeitgeber Geld für den bereits genommenen Urlaub zurückfordern? Oder habe ich da einfach Glück und der Arbeitgeber ist der Dumme? Kann mir letzteres kaum vorstellen, sonst würde das ja jeder machen der wechseln will.
Ich habe schon gelesen das es - wegen dem gesetzlichen Mindesturlaub - Urlaubsbescheinigungen gibt, welche der alte Arbeitgeber ausstellen kann - ist das üblich das der neue Arbeitgeber diese explizit anfordert? Oder wecke ich da beim neuen Arbeitgeber einfach keine schlafenden Hunde und freue mich über den Urlaubsanspruch für die 3 Monate??
Falls von Belang: TVöD
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