Tipp: Beim vorherhigen Gehalt nicht Lügen
Wir mussten in diesem Jahr wieder mal mehr als ein Dutzend Arbeitsverträge wegen schweren Vertrauensbruchs fristlos kündigen, weil Bewerber im Vorstellungsgespräch ihr Gehalt des vorherigen Arbeitgebers viel zu hoch angegeben haben.
Lasst das doch bitte sein, ihr macht den Personal- und Rechtsabteilungen damit nur unnötig Arbeit. Denn selbst bei Einstellungen zum 01. Januar kann ein falsches Gehalt schnell auffliegen (Krankenkasse meldet Status Pflichtversicherung obwohl Arbeitnehmer angeblich über JAEG) und bei Einstellungen während des Jahres lässt sich das wahre ehemalige Gehalt über die zuvor entrichteten Sozialversicherungsbeiträge sowieso genau berechnen.
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