Sorry, aber diese Frage finde ich recht naiv. Da wird‘s nämlich gar nichts für Dich individuell zu verhandeln geben. Solche Dinge werden in allen (!) einigermaßen vernünftig geführten Unternehmen einheitlich gehandhabt. Bei tarifgebundenen Unternehmen ist‘s eh tariflich geregelt, und ansonsten einzelvertraglich aber einheitlich für alle vergleichbaren Arbeitnehmer.
Wäre ansonsten in der Belegschaft ständiger Diskussionspunkt über vermeintliche Ungerechtigkeiten und außerdem extrem aufwändig und unpraktikabel bei der Abwicklung/Entgeltabrechnung in der Personalabteilung.
P.S.: eigentlich ist‘s auch grad egal, denn entscheidend ist doch nur das resultierende Gesamt-Jahresbrutto, egal ob in 12, 13 oder was weiß ich wievielen Einzelraten.
P.P.S.: Aus Arbeitgebersicht habe ich nie verstanden, warum ich meinen Leuten mehr Gehalt für diejenigen Zeiten zahlen soll, wenn sie in Urlaub sind und deshalb im Urlaub gar nichts leisten. Auch das Weihnachtsgeld fände ich besser in eine faire und angemessene Leistungsprämie/Erfolgsbeteiligung umgewandelt. Aber ist halt so ein historisch gewachsenes sozialromantisches Gewerkschaftsding … . Und in anderen Ländern gibt‘s wieder andere Sitten.
P.P.S.: falls es bei Dir wider Erwarten doch Verhandlungspielraum geben sollte (z.B. weil Kleinstunternehmen mit einer Handvoll Mitarbeiter nur), wäre eine Wunschvorstellung von insgesamt max. einem Monatsgehalt für beide Sonderzahlungen (UG/WG) zusammengerechnet jedenfalls nicht „unverschämt“ wie von Dir befürchtet. Der Arbeitgeber muss sich halt dann die Frage stellen, wieviel er Dir insgesamt pro Jahr als Gehalt bezahlen will/kann. Merkwürdig, dass die 5 kEUR p.M. so konkret genannt wurden, aber Du keine Ahnung hast, ob 60 oder 70 oder whatever pro Jahr daraus resultieren.
antworten