Warum keine Diskontierung der Ausgleichszahlungen aus Zinsbegrenzungsverträgen?
Guten Abend liebes Forum,
ich hätte da eine kurze Frage zu der Berechnung der Ausgleichszahlungen, die im Rahmen von Zinsbegrenzungsverträgen anfallen. Ob Cap, Floor oder Collar, ist für meine Frage egal.
Jedenfalls erhält ja einer der beiden Vertragspartner eine Ausgleichszahlung, sofern der Referenzzins nicht dem Strike entpricht.
Warum werden diese Zahlungen nicht diskontiert?
Immerhin tut man das bei den sehr ähnlich konstruierten Forward Rate Agreements ja auch, weil die Ausgleichszahlung sofort zum Stichtag (dem Ende der Vorlaufzeit) zu zahlen ist.
Sind die Zahlungen bei den Zinsbegrenzungsverträgen nicht auch sofort zu zahlen und dementsprechend auch zu diskontieren?
Über eine kurze Erklärung würde ich mich überaus freuen. :-D
Vielen Dank schonmal und beste Grüße.
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