Ausweisfehler Wesentlichkeit
Hallo,
fliesen Ausweisfehler in der Bilanz in die Wesentlichkeit ein?
Bsp. Wesentlichkeit für den Abschluss als Ganzes 100k
Jetzt erfolgte ein falscher Ausweis der Verb. ggü. Kreditinstituten, der eig. unten den sonstigen Verb. erfolgen müsste i.H.v. 250 TEUR.
Sofern keine Umbuchung erfolgt, habe ich einen wesentlichen Fehler und würde sagen, dass dieser auf die Liste, nicht korrigierter Fehler gehört. Meine Wesentlichkeit ist gerissen, sodass kein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erfolgen kann.
Jetzt finde ich leider keine Literatur dazu, ob Ausweisfehler ebenfalls in voller Höhe in die Wesentlichkeit gerechnet werden?
Hat jemand eine Ahnung, ob meine Auffassung korrekt ist?
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