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Bewerbung & Co.Datenspeicherung

1. Absage = endgültig?

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WiWi Gast

1. Absage = endgültig?

Hallo,
angenommen ich bewerbe mich bei großen Unternehmen (Praktikumsstelle) und erhalte Absagen.
Werden diese Informationen vom HR gespeichert oder sonstiges?

Macht es Sinn nach 1-2 absolvierten relevanter Praktika sich noch einmal bei dem Unternehmen, welches mir vorher absagte, zu bewerben?

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WiWi Gast

Re: 1. Absage = endgültig?

Das wird jedes Unternehmen etwas anders handhaben. Ich würde mich nochmal bewerben. Hast ja nichts zu verlieren

Lounge Gast schrieb:

Hallo,
angenommen ich bewerbe mich bei großen Unternehmen
(Praktikumsstelle) und erhalte Absagen.
Werden diese Informationen vom HR gespeichert oder sonstiges?

Macht es Sinn nach 1-2 absolvierten relevanter Praktika sich
noch einmal bei dem Unternehmen, welches mir vorher absagte,
zu bewerben?

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WiWi Gast

Re: 1. Absage = endgültig?

dürfen die meine Daten überhaupt speichern? 1-2 Jahre später sollte ja wohl alles gelöscht sein.
Lounge Gast schrieb:

Das wird jedes Unternehmen etwas anders handhaben. Ich würde
mich nochmal bewerben. Hast ja nichts zu verlieren

Lounge Gast schrieb:

Hallo,
angenommen ich bewerbe mich bei großen Unternehmen
(Praktikumsstelle) und erhalte Absagen.
Werden diese Informationen vom HR gespeichert oder
sonstiges?

Macht es Sinn nach 1-2 absolvierten relevanter Praktika
sich
noch einmal bei dem Unternehmen, welches mir vorher
absagte,
zu bewerben?

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WiWi Gast

Re: 1. Absage = endgültig?

Ja Natürlich!

Egal ob und wie lange die Daten gespeichert bleiben kannst du dich um eine andere Stelle bewerben. Hab ich selber so erlebt, dass ich bei einer Firma sowohl als Praktikant als auch als Absolvent nicht genommen wurde aber später direkt als Ingenieur schon.

Eine Absage muss ja auch nicht immer heißen, dass du zu schlecht bist. Kann auch andere Gründe haben, z. B. dass jemand anders wegen gutem Vitamin B genommen wurde oder die Stelle nicht mehr aktuell war zum Zeitpunkt der Bewerbung etc.

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WiWi Gast

Re: 1. Absage = endgültig?

Meiner persönlichen Erfahrung nach haben Unternehmen größtenteils keinerlei Überblick.

Ich hatte von meiner heutigen Firma eine Absage erhalten und 20 Minuten später genau die gleichen Unterlagen wieder eingeschickt und den Job dann bekommen...

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WiWi Gast

Re: 1. Absage = endgültig?

Sobald sich was bei dir ändert (Praktika) auf jeden Fall neu bewerben.
Bei mir war es ähnlich wie bei dem Kollegen oben drüber. Bzgl. Festeinstieg bei einer Karrieremesse zum Kurzinterview beworben und abgelehnt, Motivationsschreiben komplett umgeschrieben und auf ein 3 tägiges Recruiting Event beworben. Da wurde ich genommen und nach den 3 Tagen hatte ich ein Vertragsangebot.
Also nicht entmutigen lassen. ;)

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WiWi Gast

Re: 1. Absage = endgültig?

Daten werden gem. Datenschutzgesetz nach spätestens 2 Jahren gelöscht

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WiWi Gast

Re: 1. Absage = endgültig?

HA HA HA!

Made my day. Danke...

Ich hatte von meiner heutigen Firma eine Absage erhalten und
20 Minuten später genau die gleichen Unterlagen wieder
eingeschickt und den Job dann bekommen...

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WiWi Gast

Re: 1. Absage = endgültig?

Je nach Organisation des Unternehmens sollten die Daten von Bewerbern zeitnah nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht werden (BDSG - Ende der Zweckbindung). Da kaum ein Unternehmen diesen Prozess täglich durchführt, kann das je nachdem 1-2 Jahre dauern.
Danach sollte das Unternehmen eigentlich nichts mehr über dich wissen. Ausnahmen sind Leute, die einen "bleibenden" Eindruck hinterlassen haben. Das Gedächtnis der Personaler kann man halt nicht löschen ;).

antworten
Bateman

Re: 1. Absage = endgültig?

Ha Ha Ha - das "made my day"

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