Nimm das nicht persönlich, aber ist dir klar, dass es ein absoluter Luxus ist, dass du überhaupt die Möglichkeit hast ein Sabbatical einzulegen? In vielen anderen Ländern (und Unternehmen) ist soetwas unmöglich und du müsstest zwingend kündigen dafür.
Auserdem "Mich ärgert es wenn ich wegen meiner Freiheit auf den von mir erworbenen Anspruch auf ALG 1 verzichte und dafür noch KV bezahlen muss obwohl ich ja den Anspruch hätte dass durch ALG 1 Arbeitslosengeld plus KV bezahlt wird"
Klingt für mich wie eine ziemlich große Anspruchshaltung du dier hier hast obwohl es beim Sabbatical ja um eine freiwillig! genommene Auszeit von der Arbeit geht und nicht um eine unfreiwillige, wie bei Arbeitlosigkeit.
Du hast mit der Möglichkeit ein Sabbatical zu nehmen und dem Sachverhalt der KV ein absolutes Luxusproblem, eine Situation in die viele gar nicht erst nie kommen. Sei dankbarer für die Möglichkeiten, die du hast, vor allem dann, wenn du bisher gut genug verdient hast, und das zahlen des Mindestbeitrags für dich finanziell verkraftbar ist.
Ich hatte mich direkt nach dem Studium selbstständig gemacht. Lief anfangs recht schlecht. Hatte keinerlei Erspartes, Konto nur knapp über Null, und wegen einer Bürokratischen Regelungslücke, kein Hartz 4 bekommen. Also quasi fast kein Einkommen und trotzdem die KK am Hals. Hätte genüg Gründe gehabt, um sich darüber zu beschweren, aber hab damit gelebt. Du bist in einer deutlich besseren Ausgangslage und machst nichts als Mimimi...
WiWi Gast schrieb am 06.02.2024:
WiWi Gast schrieb am 06.02.2024:
Ja, es ist theoretisch einkommensabhängig. Wenn ich jedoch im sabbatical kein Einkommen haben und dennoch ordentlich zahlen muss finde ich das nicht toll - vom Prinzip her. Ich würde ja sogar auf ALG 1 verzichten damit ich in dem Jahr wirklich frei bin. Warum soll das nichts für mich sein wenn mir das nicht gefällt? Das hat mit der Frage ob ich es mir leisten kann oder nicht nichts zu tun. Was mir daran nicht gefällt ist dass man mir ein Einkommen unterstellt in der Zeit was ich dann nicht haben werde.
Du hast da irgendwie nicht richtig verstanden. Wenn du angestellt bist, geht der KK + PV Beitrag immer nach dem, was du in dem betreffenden Zeitraum auch verdienst. Du hast doch dann eine normale Gehaltsabrechnung. Du zahlst soviel wie du halt zahlen musst, für das was du in dem Zeitraum von deinem Arbeitgeber erhältst.
Wenn du die AN Tätigkeit aufgiebst, meldest du dich bei deiner KK als freiweillig versichert. Wenn du vorher Angestellt warst, und dann ohne Job bist, und sonst kein Einkommn hast, zahlst du dann immer nur den Mindestbeitrag.
Wenn du dich selbsständig machst, wird der Beitrag im ersten Jahr der Selbstständigkeit, immer Anhand einer Selbsteinschätzung des vorraussichtlichen Jahresumsatzes des ersten Jahres gemacht. Sprich, die Fragen dich, was du denn glaubst, im ersten Jahr umzustzen, und setzen anhand dieses Umsatzes den Beitrag für das erste Jahr der Selbstständigkeit fest. Da kannst du also auch einen relativ niedrigen Umsatz angeben.
Was du in den Jahren vorher mal als Angestellter verdient hast, spielt dabei in keinem der Fälle eine Rolle.
Ok, wenn Du meinst? Ich habe das sehr wohl so verstanden wie Du es jetzt detailliert beschreibst. Diese Infos sind mir bekannt. Nur Du hast nicht verstanden dass es mich ärgert eine freiwillige KV (das wäre mein Fall) zu zahlen für ein Mindestgehalt obwohl ich gar keins habe. Ist auch nicht geplant in der Zeit, kein Einstieg in die Selbständigkeit o.ä. Mich ärgert es wenn ich wegen meiner Freiheit auf den von mir erworbenen Anspruch auf ALG 1 verzichte und dafür noch KV bezahlen muss obwohl ich ja den Anspruch hätte dass durch ALG 1 Arbeitslosengeld plus KV bezahlt wird. Verstehst Du es jetzt?
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