WiWi Gast schrieb am 25.06.2021:
Sonntags anreisen käme für mich prinzipiell nicht in Frage außer die Anfahrt ist 100% Arbeitszeit, mit der ich mir z.B. den Freitag frei nehmen kann.
Die meisten Unternehmen tricksen beim Thema "Reisezeit = Arbeitszeit" erfahrungsgemäß sowieso rum, bis sich die Balken biegen, weshalb es für die meisten Leute ohnehin Freizeit ist.
Das sind dann meist die, die erst Freitags Abends zuhause sind und Sonntags mittags schon wieder den Koffer packen. So wird das Wochenende seeeehr kurz.
Ich verstehe nicht, warum man sich sowas gefallen lässt...
Weil das Thema immer wieder aufkommt und es immer wieder zur Verwirrungen führt.
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unterscheidet bei diesem Thema nach zwei Sphären:
Arbeitszeit aus der Vergütungssphäre sowie Arbeitszeit aus der Spähre des Arbeitszeitgesetzes.
Betrachten wir die Arbeitszeit zunächst aus der Vergütungssphäre so stellt das BAG klar, dass es sich bei Reisezeit immer um Arbeitszeit handelt, die entsprechend zu vergüten ist. Egal, ob man in der Bahn auf dem iPad daddelt, schläft oder ernsthaft arbeitet.
Der Arbeitgeber hat allerdings eine Hintertür und kann per Tarif- oder Arbeitsvertrag eine derartige Vergütung ausschließen. Sofern nix geregelt ist, ergibt sich ein Vergütungsanspruch ohne wenn und aber. Achtung: Ausschlussfristen beachten.
Nun betrachten wir Arbeitszeit aus der Sphäre des Arbeitszeitgesetzes. Wie wir ja wissen, soll das Arbeitszeitgesetz den Arbeitnehmer vor Überlastung schützen.
Wer nun in der Bahn 3 Stunden schläft, arbeitet im Sinne dieses Gesetzes nicht. Am Zielort kann dann immer noch 10h gearbeitet werden, ganz gleich wie lange die Anreise gedauert hat.
Steuert man hingegen 3h lang das Auto oder arbeitet dieselbe Zeit bereits im Zug, so darf am Zielort nur noch maximal 7h gearbeitet werden.
Eigentlich ganz einfach, doch es wird leider nur allzuoft durcheinander gebracht.
Quelle: Rechtsprechung des BAG sowie die sehr ausführlichen Urteilsbegründungen hierzu.
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