Dauer Probezeit normalerweise?
Kann mir jemand sagen, wie lange in größeren Unternehmen normalerweise die Probezeit ist? Muss innerhalb dieser sein Abschlusszeugnis vorgelegt werden?
antwortenKann mir jemand sagen, wie lange in größeren Unternehmen normalerweise die Probezeit ist? Muss innerhalb dieser sein Abschlusszeugnis vorgelegt werden?
antworten1) 6Monate
2) IdR ja.
WiWi Gast schrieb am 14.07.2019:
antwortenKann mir jemand sagen, wie lange in größeren Unternehmen normalerweise die Probezeit ist? Muss innerhalb dieser sein Abschlusszeugnis vorgelegt werden?
WiWi Gast schrieb am 14.07.2019:
1) 6Monate
2) IdR ja.Kann mir jemand sagen, wie lange in größeren Unternehmen normalerweise die Probezeit ist? Muss innerhalb dieser sein Abschlusszeugnis vorgelegt werden?
Was wäre, wenn ich durch eine Prüfung falle und das Abschlusszeugnis bis dahin nicht nachreichen kann?
antwortenOption 1: Man redet mit Cheffe und HR und es passiert nichts.
Option 2: Die Stelle benötigt formellerweise einer bestimmten Qualifikation (z.B. im ÖD). Dann entweder Umstellung auf eine niedrigere Stelle bis dein Abschluss nachgereicht wird oder Kündigung.
Kündigung ist aber nahezu auszuschließen, wenn du während der Probezeit nicht fachlich und persönlich auf ganzer Linie versagst. Dann wäre der fehlende Abschluss ein schöner Vorwand, dich rauszuschmeißen.
WiWi Gast schrieb am 14.07.2019:
antwortenWiWi Gast schrieb am 14.07.2019:
1) 6Monate
2) IdR ja.Kann mir jemand sagen, wie lange in größeren Unternehmen normalerweise die Probezeit ist? Muss innerhalb dieser sein Abschlusszeugnis vorgelegt werden?
Was wäre, wenn ich durch eine Prüfung falle und das Abschlusszeugnis bis dahin nicht nachreichen kann?
Exit
antwortenWiWi Gast schrieb am 14.07.2019:
Option 1: Man redet mit Cheffe und HR und es passiert nichts.
Option 2: Die Stelle benötigt formellerweise einer bestimmten Qualifikation (z.B. im ÖD). Dann entweder Umstellung auf eine niedrigere Stelle bis dein Abschluss nachgereicht wird oder Kündigung.
Kündigung ist aber nahezu auszuschließen, wenn du während der Probezeit nicht fachlich und persönlich auf ganzer Linie versagst. Dann wäre der fehlende Abschluss ein schöner Vorwand, dich rauszuschmeißen.
WiWi Gast schrieb am 14.07.2019:
WiWi Gast schrieb am 14.07.2019:
1) 6Monate
2) IdR ja.Kann mir jemand sagen, wie lange in größeren Unternehmen normalerweise die Probezeit ist? Muss innerhalb dieser sein Abschlusszeugnis vorgelegt werden?
Was wäre, wenn ich durch eine Prüfung falle und das Abschlusszeugnis bis dahin nicht nachreichen kann?
Hab nur schon von einigen gehört, dass es oft keinen mehr interessiert
antwortenWiWi Gast schrieb am 14.07.2019:
WiWi Gast schrieb am 14.07.2019:
Option 1: Man redet mit Cheffe und HR und es passiert nichts.
Option 2: Die Stelle benötigt formellerweise einer bestimmten Qualifikation (z.B. im ÖD). Dann entweder Umstellung auf eine niedrigere Stelle bis dein Abschluss nachgereicht wird oder Kündigung.
Kündigung ist aber nahezu auszuschließen, wenn du während der Probezeit nicht fachlich und persönlich auf ganzer Linie versagst. Dann wäre der fehlende Abschluss ein schöner Vorwand, dich rauszuschmeißen.
WiWi Gast schrieb am 14.07.2019:
WiWi Gast schrieb am 14.07.2019:
1) 6Monate
2) IdR ja.Kann mir jemand sagen, wie lange in größeren Unternehmen normalerweise die Probezeit ist? Muss innerhalb dieser sein Abschlusszeugnis vorgelegt werden?
Was wäre, wenn ich durch eine Prüfung falle und das Abschlusszeugnis bis dahin nicht nachreichen kann?
Hab nur schon von einigen gehört, dass es oft keinen mehr interessiert
Das ist falsch, denn in einem größeren Unternehmen gibt es bestimmt einen Beitriebsrat und dem müssen die kompletten Bewerbungsunterlagen und alle Qualifikationen vorgelegt werden. Liegen die nicht vor, kann er nachträglich seine Zustimmung verweigern, falls er die überhaupt schon gegeben hat. Unabhängig davon kann der Arbeitgeber dich natürlich jederzeit fristlos kündigen.
antwortenDie Probezeit beträgt 6 Monate. In der Zeit wird in der Regel dein Zeugnis im Original und deine Unterlagen komplett verlangt. Das hat zwei Gründe:
1) Kontrollieren HR-Abteilungen deine Qualifikationen. Die etwas lascheren begnügen sich mit einem vorgelegten Original und machen nur eine Kopie. Andere checken die Noten bei der Uni.
2) Dem Betriebsrat müssen zwingen alle Unterlagen des Bewerbers vorgelegt werden, da er ein Mitbestimmungsrecht hat und die Einstellung auch nachträglich noch verweigern kann. Kein Arbeitgeber riskiert hier Konstellationen wie z.B. dass es eigentlich interne Bewerber gab, die aber gegenüber dem BR mit dem Hinweis auf einen besser qualifizierten externen abgebügelt wurden.
antwortenWiWi Gast schrieb am 14.07.2019:
Hab nur schon von einigen gehört, dass es oft keinen mehr interessiert
Nein, das ist das was du hören und glauben wolltest ;)
Bin auch in einem DAX-Konzern und wirst du halt mal von HR angesprochen oder bekommst eine Email Das aber mit Nachdruck. Der Rest der Kollegen kriegt das nicht mit.
antwortenWiWi Gast schrieb am 14.07.2019:
Hab nur schon von einigen gehört, dass es oft keinen mehr interessiert
Nein, das ist das was du hören und glauben wolltest ;)
Bin auch in einem DAX-Konzern und wirst du halt mal von HR angesprochen oder bekommst eine Email Das aber mit Nachdruck. Der Rest der Kollegen kriegt das nicht mit.
Was wäre denn dann, wenn jemand eine Prüfung nicht bestanden hat, diese nachholen will das nächste Semester aber faktisch ja keinen Bachelor dann hat. Werden die dann nach 5-6 Monaten rausgeschmissen?
antwortenWenn du auf einer Stelle bist, die einen Bachelor benötigt, dann ist eine Kündigung nicht auszuschließen.
Allerdings kommt das nicht ohne Vorwarnung. HR wird dich regelmäßig daran erinnern und spätestens dann wirst du mit offenen Karten spielen müssen.
Es obliegt dann an HR und deinem Chef, wie sie damit umgehen. Aber eine Kündigung kann vor allem bei fehlendem Bachelor nicht ausgeschlossen werden.
Etwas entspannter ist es bei einem fehlenden Master. Stellen in Konzernen setzen selten zwingend einen Masterabschluss sondern "mindestens einen Bachelor" voraus.
Im ÖD hingegen ist es etwas strenger, da dort die akademischen Qualifikationen ausschlaggebender für die entsprechenden Stellen sind.
WiWi Gast schrieb am 15.07.2019:
antwortenWas wäre denn dann, wenn jemand eine Prüfung nicht bestanden hat, diese nachholen will das nächste Semester aber faktisch ja keinen Bachelor dann hat. Werden die dann nach 5-6 Monaten rausgeschmissen?
Danke für deine Infos. Ist nur ein Überlegen über "ungelegte Eier"..Theoretisch würde mir aber sogar die Probezeit von 6 Monaten ausreichen (wenn sie denn so lange ist) um im nächsten Semester eine Prüfung zu wiederholen, sollte ich eine nicht schaffen wovon ich jetzt einmal nicht ausgehe.
P.S. die Stelle fordert abgeschlossenes Studium oder vergleichbare Weiterbildung
WiWi Gast schrieb am 15.07.2019:
antwortenWenn du auf einer Stelle bist, die einen Bachelor benötigt, dann ist eine Kündigung nicht auszuschließen.
Allerdings kommt das nicht ohne Vorwarnung. HR wird dich regelmäßig daran erinnern und spätestens dann wirst du mit offenen Karten spielen müssen.
Es obliegt dann an HR und deinem Chef, wie sie damit umgehen. Aber eine Kündigung kann vor allem bei fehlendem Bachelor nicht ausgeschlossen werden.
Etwas entspannter ist es bei einem fehlenden Master. Stellen in Konzernen setzen selten zwingend einen Masterabschluss sondern "mindestens einen Bachelor" voraus.
Im ÖD hingegen ist es etwas strenger, da dort die akademischen Qualifikationen ausschlaggebender für die entsprechenden Stellen sind.
WiWi Gast schrieb am 15.07.2019:
Was wäre denn dann, wenn jemand eine Prüfung nicht bestanden hat, diese nachholen will das nächste Semester aber faktisch ja keinen Bachelor dann hat. Werden die dann nach 5-6 Monaten rausgeschmissen?
Wenn die Stelle das fordert, dann wäre eine nicht bestandene Prüfung ein schwebender Kündigungsgrund und zwar auch dann, wenn die Probezeit vorbei ist. Wahrscheinlich wird dir auch das Nachholen nicht viel helfen, wenn sie dich dann wirklich loswerden wollen, da du zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Prüfungen eben nicht hattest., wenn sie dich wirklich loswerden wollen. Bei guter Arbeit unwahrscheinlich, aber es geht ja um die Theorie. Rechtlich könnten sie.
HR wird das Zeugnis innerhalb des ersten Jahres zu 99% im Original fordern. Auch die Sache mit dem Betriebsrat würde ich nicht unterschätzen. Der muss tatsächlich die Einstellung absegnen und bekommt dafür deine Unterlagen vorgelegt. Davon bekommt der Arbeitnehmer aber in der Regel nichts mit.
WiWi Gast schrieb am 15.07.2019:
antwortenDanke für deine Infos. Ist nur ein Überlegen über "ungelegte Eier"..Theoretisch würde mir aber sogar die Probezeit von 6 Monaten ausreichen (wenn sie denn so lange ist) um im nächsten Semester eine Prüfung zu wiederholen, sollte ich eine nicht schaffen wovon ich jetzt einmal nicht ausgehe.
P.S. die Stelle fordert abgeschlossenes Studium oder vergleichbare Weiterbildung
WiWi Gast schrieb am 15.07.2019:
Wenn du auf einer Stelle bist, die einen Bachelor benötigt, dann ist eine Kündigung nicht auszuschließen.
Allerdings kommt das nicht ohne Vorwarnung. HR wird dich regelmäßig daran erinnern und spätestens dann wirst du mit offenen Karten spielen müssen.
Es obliegt dann an HR und deinem Chef, wie sie damit umgehen. Aber eine Kündigung kann vor allem bei fehlendem Bachelor nicht ausgeschlossen werden.
Etwas entspannter ist es bei einem fehlenden Master. Stellen in Konzernen setzen selten zwingend einen Masterabschluss sondern "mindestens einen Bachelor" voraus.
Im ÖD hingegen ist es etwas strenger, da dort die akademischen Qualifikationen ausschlaggebender für die entsprechenden Stellen sind.
WiWi Gast schrieb am 15.07.2019:
Was wäre denn dann, wenn jemand eine Prüfung nicht bestanden hat, diese nachholen will das nächste Semester aber faktisch ja keinen Bachelor dann hat. Werden die dann nach 5-6 Monaten rausgeschmissen?
Kleine Anmerkung: Eine Einstellungsbetrug ist kein schwebender Kündigungsgrund. Das würde bedeuten, dass man den Arbeitnehmer sofort kündigen kann. Wenn der Arbeitgeber das so interpretiert, hat man Glück gehabt. Ja, oft passiert das auch in solchen Fällen.
Kommen wir aber zum rechtlichen. Rechtlich ist es eigentlich ein Nichtigkeitsgrund und bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis von Anfang an nichtig war und nicht existierte. Im schlimmsten Fall kann der Arbeitgeber das komplette Gehalt zurückverlangen. Habe das in meiner Karriere selbst zweimal bei zwei Dokumentenfälschern erlebt. Denen hat man zusätzlich "Fehler" nachgewiesen und schon wandert das Geld zurück. Ist schwierig nachzuweisen? Logischweise befördert man das als Arbeitgeber, z.B. durch Überschüttung mit Arbeit, bevor man losschhlägt, damit die Fehler auch "sicherer" auftreten und macht vorher noch ein Feedbackgespräch, das man schriftlich dokumentiert und nicht so gut ausfällt. Dann kann man loselegen. In jedem Fall ist so ein Prozess für den Ex-Angestellten übel, denn er muss nachweisen, trotz mangelnder Qualifikation keine minderwertige Arbeit geliefert zu haben. Und das nur, um das bisher gezahlte Geld zu behalten. Seinen Job ist er trotzdem los.
Mich wundert ehrlich gesagt, dass ein Unternehmen überhaupt ohne Zeugnis einstellt. Im Bewerbungsprozess ok, aber spätestens bei Vertragsunterschrift sollte das doch da sein. Bei uns wird das auf jeden Fall so gehandhabt.
Man macht sich dadurch ja auch angreifbar. Alleine schon das oben schon beschriebene Beriebsratsthema. Welcher Betriebsrat stimmt denn bei internen Bewerbern (die es normalerweise immer gibt) einer Einstellung zu, wenn der Externe nicht mal seinen Abschluss nachweisen kann?
Wenn der Mitarbeiter dann durchfällt und die Prüfung wiederholen muss, dann muss er wieder lernen (schlägt evtl. auf die Arbeitsleistung durch, wo er gerade zu Beginn ja auch viel Neues lernen muss) und fällt für die Prüfung(en) aus, z.B. weil er zur alten Uni fahren muss, vielleicht eine Woche vorher frei nehmen will (was in der Probezeit u.U. auch schwierig wird) etc. Hat ein Arbeitgeber Bock drauf, dass ein neuer Mitarbeiter sich nicht voll auf die Einarbeitung konzentrieren kann? Nein, also wird das Risiko auch kaum einer eingehen, es gibt genug Absolventen die zu 80-90% sowieso Einheitsbrei sind.
Bitte wende dich an deinen Chef, sobald es sich abzeichnet, dass du den Abschluss später bekommst als erwartet. Alles andere ist reine Spekulation.
Der Hinweis mit dem ÖD ist aber total richtig, aufgrund der Voraussetzung zur Eingruppierung.
In der Industrie ist das schwer zu pauschalisieren. Außerdem gilt immer, dass wenn dein Chf aufgrund deiner Leistung mit dir zufrieden ist, du zu 99% kein Problem haben wirst, wenn du den Abschluss nachreichst.
WiWi Gast schrieb am 15.07.2019:
antwortenWenn die Stelle das fordert, dann wäre eine nicht bestandene Prüfung ein schwebender Kündigungsgrund und zwar auch dann, wenn die Probezeit vorbei ist. Wahrscheinlich wird dir auch das Nachholen nicht viel helfen, wenn sie dich dann wirklich loswerden wollen, da du zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Prüfungen eben nicht hattest., wenn sie dich wirklich loswerden wollen. Bei guter Arbeit unwahrscheinlich, aber es geht ja um die Theorie. Rechtlich könnten sie.
HR wird das Zeugnis innerhalb des ersten Jahres zu 99% im Original fordern. Auch die Sache mit dem Betriebsrat würde ich nicht unterschätzen. Der muss tatsächlich die Einstellung absegnen und bekommt dafür deine Unterlagen vorgelegt. Davon bekommt der Arbeitnehmer aber in der Regel nichts mit.
WiWi Gast schrieb am 15.07.2019:
Danke für deine Infos. Ist nur ein Überlegen über "ungelegte Eier"..Theoretisch würde mir aber sogar die Probezeit von 6 Monaten ausreichen (wenn sie denn so lange ist) um im nächsten Semester eine Prüfung zu wiederholen, sollte ich eine nicht schaffen wovon ich jetzt einmal nicht ausgehe.
P.S. die Stelle fordert abgeschlossenes Studium oder vergleichbare Weiterbildung
WiWi Gast schrieb am 15.07.2019:
Wenn du auf einer Stelle bist, die einen Bachelor benötigt, dann ist eine Kündigung nicht auszuschließen.
Allerdings kommt das nicht ohne Vorwarnung. HR wird dich regelmäßig daran erinnern und spätestens dann wirst du mit offenen Karten spielen müssen.
Es obliegt dann an HR und deinem Chef, wie sie damit umgehen. Aber eine Kündigung kann vor allem bei fehlendem Bachelor nicht ausgeschlossen werden.
Etwas entspannter ist es bei einem fehlenden Master. Stellen in Konzernen setzen selten zwingend einen Masterabschluss sondern "mindestens einen Bachelor" voraus.
Im ÖD hingegen ist es etwas strenger, da dort die akademischen Qualifikationen ausschlaggebender für die entsprechenden Stellen sind.
WiWi Gast schrieb am 15.07.2019:
Was wäre denn dann, wenn jemand eine Prüfung nicht bestanden hat, diese nachholen will das nächste Semester aber faktisch ja keinen Bachelor dann hat. Werden die dann nach 5-6 Monaten rausgeschmissen?
Es kann schon sein, dass sich jemand vor dem Abschluss bewirbt, aber jedes Unternehmen wird das Zeugnis vor dem Arbeitsantritt verlangen, denn bis dahin muss er ja fertig sein. Das mit den 6 Monaten bezieht sich eher auf das Vorlegen des Originals des Zeugnisses, da man sich normalerweise mit einer Kopie bewirbt.
WiWi Gast schrieb am 17.12.2021:
antwortenMich wundert ehrlich gesagt, dass ein Unternehmen überhaupt ohne Zeugnis einstellt. Im Bewerbungsprozess ok, aber spätestens bei Vertragsunterschrift sollte das doch da sein. Bei uns wird das auf jeden Fall so gehandhabt.
Man macht sich dadurch ja auch angreifbar. Alleine schon das oben schon beschriebene Beriebsratsthema. Welcher Betriebsrat stimmt denn bei internen Bewerbern (die es normalerweise immer gibt) einer Einstellung zu, wenn der Externe nicht mal seinen Abschluss nachweisen kann?
Wenn der Mitarbeiter dann durchfällt und die Prüfung wiederholen muss, dann muss er wieder lernen (schlägt evtl. auf die Arbeitsleistung durch, wo er gerade zu Beginn ja auch viel Neues lernen muss) und fällt für die Prüfung(en) aus, z.B. weil er zur alten Uni fahren muss, vielleicht eine Woche vorher frei nehmen will (was in der Probezeit u.U. auch schwierig wird) etc. Hat ein Arbeitgeber Bock drauf, dass ein neuer Mitarbeiter sich nicht voll auf die Einarbeitung konzentrieren kann? Nein, also wird das Risiko auch kaum einer eingehen, es gibt genug Absolventen die zu 80-90% sowieso Einheitsbrei sind.
WiWi Gast schrieb am 17.12.2021:
Kleine Anmerkung: Eine Einstellungsbetrug ist kein schwebender Kündigungsgrund. Das würde bedeuten, dass man den Arbeitnehmer sofort kündigen kann. Wenn der Arbeitgeber das so interpretiert, hat man Glück gehabt. Ja, oft passiert das auch in solchen Fällen.
Kommen wir aber zum rechtlichen. Rechtlich ist es eigentlich ein Nichtigkeitsgrund und bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis von Anfang an nichtig war und nicht existierte. Im schlimmsten Fall kann der Arbeitgeber das komplette Gehalt zurückverlangen. Habe das in meiner Karriere selbst zweimal bei zwei Dokumentenfälschern erlebt. Denen hat man zusätzlich "Fehler" nachgewiesen und schon wandert das Geld zurück. Ist schwierig nachzuweisen? Logischweise befördert man das als Arbeitgeber, z.B. durch Überschüttung mit Arbeit, bevor man losschhlägt, damit die Fehler auch "sicherer" auftreten und macht vorher noch ein Feedbackgespräch, das man schriftlich dokumentiert und nicht so gut ausfällt. Dann kann man loselegen. In jedem Fall ist so ein Prozess für den Ex-Angestellten übel, denn er muss nachweisen, trotz mangelnder Qualifikation keine minderwertige Arbeit geliefert zu haben. Und das nur, um das bisher gezahlte Geld zu behalten. Seinen Job ist er trotzdem los.
Normal sollte Fall 1 sein. Gibt aber auch Personalabteilungen, die Exempel statuieren und nicht nur Fall 2 durchkämpfen, sondern auch noch eine Strafanzeige nachschieben.
antwortenWiWi Gast schrieb am 14.07.2019:
Option 1: Man redet mit Cheffe und HR und es passiert nichts.
Option 2: Die Stelle benötigt formellerweise einer bestimmten Qualifikation (z.B. im ÖD). Dann entweder Umstellung auf eine niedrigere Stelle bis dein Abschluss nachgereicht wird oder Kündigung.
Kündigung ist aber nahezu auszuschließen, wenn du während der Probezeit nicht fachlich und persönlich auf ganzer Linie versagst. Dann wäre der fehlende Abschluss ein schöner Vorwand, dich rauszuschmeißen.
WiWi Gast schrieb am 14.07.2019:
WiWi Gast schrieb am 14.07.2019:
1) 6Monate
2) IdR ja.Kann mir jemand sagen, wie lange in größeren Unternehmen normalerweise die Probezeit ist? Muss innerhalb dieser sein Abschlusszeugnis vorgelegt werden?
Was wäre, wenn ich durch eine Prüfung falle und das Abschlusszeugnis bis dahin nicht nachreichen kann?
Im öD wirst Du ohne den Abschluss nicht eingestellt. Da muss dementsprechend das Zeugnis VOR Antritt der Stelle eingereicht sein - und nicht erst innerhalb der ProZe.
antwortenDer erste Arbeitstag rückt näher und Fragen kommen auf: Werde ich mich integrieren können? Welche Anforderungen kommen auf mich zu? In der Probezeit müssen sich Arbeitnehmer behaupten, aber auch herausfinden, ob die Position im Unternehmen das Richtige ist. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 2 mit interessanten Tipps für den erfolgreichen Start in die Probezeit.
Werde ich mit den neuen Aufgaben zurechtkommen? Kann ich mich in das Team integrieren? Vor dem ersten Arbeitstag ist die Aufregung groß – denn nun heißt es, ab ins kalte Wasser und sich behaupten. Die Probezeit ist ideal, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, im Unternehmen seinen Platz zu finden oder nicht. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 1 mit relevanten arbeitsrechtlichen Grundlagen und Pflichten die das Thema Probezeit umfassen.
Viele beginnen vor einer Berufsausbildung ein Praktikum im Unternehmen. Kann so ein vorangegangenes Praktikum als Probezeit im Anschluss angerechnet werden? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dazu entschieden: Ein vorausgegangenes Praktikum gilt nicht als Probezeit in einer anschließenden Berufsausbildung.
Die Probezeit ist für neue Mitarbeiter kein großer Unsicherheitsfaktor. Zu diesem Ergebnis kommt die personal total AG in einer Studie.
openJur ist eine freie, gemeinnützige Rechtsprechungsdatenbank. Die Seite dokumentiert die aktuelle Rechtsprechung und ist dabei unabhängig von politischen oder wirtschaftlichen Interessen. openJur versteht sich als zuverlässige Quelle juristischer Fachinformationen mit mehr als 600.000 frei im Volltext verfügbaren Gerichtsentscheidungen und Gerichtsurteilen.
Auch bei einer unwirksamen Versetzung kann ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes eine Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die Benutzung seines privaten PKW entstanden sind. Für jeden gefahrenen Kilometer ist nach § 287 Abs. 1 ZPO die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ein Kilometergeld iHv. 0,30 Euro zu zahlen ist. So lautet das Urteil vom Bundesarbeitsgericht am 28. November 2019 - 8 AZR 125/18.
Ein Aufhebungsvertrag löst einen Arbeitsvertrag auf und beendet das Arbeitsverhältnissen. Im Gegensatz zu einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichzeitig beendet. Durch Aufhebungsverträge wird der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht umgangen. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main bietet als Microsoft Word Vorlage zum kostenlosen Download einen Muster-Aufhebungsvertrag an.
Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die schriftliche Ausarbeitung des Arbeitsvertrags hilft Missverständnisse auszuschließen und beugt späteren Streitigkeiten vor.
Die Vereinbarung von Rückzahlungskosten in Verträgen unterliegen einer Angemessenheitskontrolle. Beim vorzeitigem Beenden einer Ausbildung wollen somit viele Arbeitgeber die Ausgaben zurückerstattet bekommen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dennoch entschieden, dass diese Rückzahlungsklauseln an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft sind und somit oft als unwirksam gelten.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Bei der Besetzung einer Führungsposition muss die Schwerbehindertenvertretung nicht immer am Besetzungsverfahren beteiligt werden. Es sei denn, dass die Führungsanforderungen auch schwerbehindertenspezifische Aufgaben – wie die Gestaltung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen - beinhaltet.
In Zeiten der Digitalisierung ändert sich auch die Kommunikation im Büro. Viele wünschen sich die Forderung nach einer Gehaltserhöhung oder einem Freizeitausgleich per SMS an den Arbeitgeber zu schicken – ist das möglich? Tatsächlich ist dieser Tatbestand seit dem 01. Oktober 2016 rechtskräftig. Durch das Inkrafttreten der Änderungen im deutschen Vertragsrecht ist es ab sofort möglich, Ansprüche auch per Textform gelten zu machen. Dabei muss aber der Unterschied zwischen der „Textform“ und der altbekannten „Schriftform“ beachtet werden. Und reicht die Textform auch bei einer Kündigung aus?
Darf ein Bürovorsteher nebenberuflich noch putzen gehen oder ein Kassierer im Nebenjob Taxi fahren? Wer einen Nebenjob annehmen möchte, hat einige Vorschriften zu beachten. Diese betreffen nicht nur Höchstarbeitszeiten, sondern auch Ruhezeiten und Lenkzeiten. Einige Gesetzeslagen sind zudem nicht immer leicht und direkt zu durchschauen. Dennoch sind sie einzuhalten, damit arbeitsrechtlich keine Hindernisse entstehen.
Eine Kündigung kann jeden treffen und sehr plötzlich kommen. Insbesondere wenn eine Kündigung überraschend ist, gilt es vor allem Ruhe zu bewahren und nichts zu unterschreiben. Dann sollte sich jeder nach dem Erhalt einer Kündigung direkt arbeitssuchend melden. Zudem ist es ratsam, eine Kündigung zeitnah durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen, denn die Frist für eine Klage endet nach drei Wochen.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Ist ein Arbeitnehmer dauerhaft erkrankt, darf der Arbeitgeber ihm den Firmenwagen entziehen. Die private Nutzung von Dienstwagen gilt als geldwerter Vorteil und an erbrachter Arbeitsleistung gekoppelt.
Haben Investmentbanker das Recht Bonuszahlungen einzustreichen, auch wenn sich das Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise befindet? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Ob eine Bonuszahlung erfolgt, hängt von den individuellen Zielvereinbarungen im Arbeitsvertrag fest.
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