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Arbeitsvertrag Kündigungsfrist

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WiWi Gast

Arbeitsvertrag Kündigungsfrist

Hey,

in meinen Arbeitsvertrag steht (wie wohl in den allermeisten), dass nach der Probezeit eine Kündigungsfrist von "3 Monaten zum Quartalsende" besteht. Was heißt denn das in der Praxis???

Wenn meine Probezeit vorüber ist, wie und zu welchen Terminen kann ich den kündigen? Verstehe das nämlich nicht! Danke!

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Kündigungsfrist

Das heißt, dass du
1) mindestens 3 Monate im Vorraus Bescheid geben musst, wann die Kündigung wirksam sein soll und
2) das die Kündigung nur am 31.03., 30.06. 30.09. und 31.12. wirksam sein kann.

Praktisch: Schaue von heute an, wann das nächste Quartalende ist (31.03.) und rechne dann Quartalende + 3 Monate (30.06.). Das ist der frühestmögliche wirksame Kündigungstermin. D.h. deine echte Zeit sind minimal 3 Monate (Kündigung am 31.03. zugestellt) oder maximal 6 Monate (Kündigung am 01.04. zugestellt).

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Kündigungsfrist

Also, um es mal an einem einfachen Beispiel darzulegen:

Ich entscheide mich am 23.04. zu kündigen (ist ein Montag, daher das Datum).

Dann wäre ich erst am 30.09. raus??? Kann doch kaum sein... Dann hockt man ja noch ewig im Unternehmen.

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Kündigungsfrist

Genau so ist es - aber du hast den Vertrag doch unterschrieben ;) ?

Lounge Gast schrieb:

Also, um es mal an einem einfachen Beispiel darzulegen:

Ich entscheide mich am 23.04. zu kündigen (ist ein Montag,
daher das Datum).

Dann wäre ich erst am 30.09. raus??? Kann doch kaum sein...
Dann hockt man ja noch ewig im Unternehmen.

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Kündigungsfrist

So sind nunmal die Regeln. Wenn du einen Arbeitsvertrag unterschreibst ohne ihn komplett zu verstehen, solltest du dich hinterher nicht aufregen.

Und 3 Monate zum Quartalsende sind sowas von üblich...

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Kündigungsfrist

Das derzeitge Quartal endet ja zum Monatsende.

Wie wäre es denn, wenn man die Probezeit im April endet? Wann könnte ich raus?

Das mit den 3 Monanten "zum Quartalsende" ist wirklich ein Witz..ja habe das unterschrieben...

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Kündigungsfrist

kein problem. einfach nen aufhebungsvertrag mit dem AG aushandeln.
dann kannst du ende des monats raus.

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Kündigungsfrist

Und eher dem Arbeitgeber zuträglich. Ich hatte einmal so einen Vertrag hat fast ein Jahr gedauert sich da erfolgreich heraus zu bewerben da man immer nur das kurze Zeitfenster zum Ende hin hat sich zu bewerben, da die Vorlaufzeiten den meisten Firmen sonst zu lange sind.

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Kündigungsfrist

Solche Kündigungsfristen sind ja einfach unglaublich... ginge auch deutlich kürzer nach meiner Ansicht.

Die aufgeworfene theoretische Frage ist aber interessant, habe darüber nachgedacht, bin aber zu keinem ERgebnis gekommen.

Hier noch einmal die Angaben:

Ende der Probezeit: April
Kündigungsfrist: 3 Monate zum Quartalsende
Währen der Probezeit: 1 Monat zum Monatsende

Wenn die betroffene Persoon einen Tag vor dem Ende der Probezeit im April kündigt, gilt für sie doch noch die Kündigungsfrist der Probezeit, oder?

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Kündigungsfrist

Das funktioniert aber nur, wenn der AG zustimmt und das ist ja keinesfalls sicher, wenn er zum Beispiel noch keinen Nachfolger gefunden hat.
Und einfach schlecht arbeiten ist auch nicht, da sich dies durchaus auf das Zeugnis auswirken kann und ein schlechter Arbeiter ggf. immer noch besser ist als keiner, wenn die Arbeit sonst nicht aufgefangen werden kann.

Lounge Gast schrieb:

kein problem. einfach nen aufhebungsvertrag mit dem AG
aushandeln.
dann kannst du ende des monats raus.

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Kündigungsfrist

Wenn du in der Probezeit kündigst, gelten selbstverständlich die Kündigungsfristen der Probezeit. Erst danach werden die des "normalen" Arbeitsverhältnisses wirksam.

Und ja, diese Vorlaufzeit kann lang sein. Aber je nachdem wo man sich bewirbt sind es die Bewerbungsprozesse auch. D.h. einfach anfangen zu bewerben und jeweils die Kündigungsfrist nennen, wenn die Nachfrage kommt. 3 Monate zum Quartalsende finde ich jetzt nicht so ungewöhnlich, zumindest nicht bei größeren Unternehmen.

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Kündigungsfrist

Und wie sieht es aus mit kündigen und dann bewerben?

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Kündigungsfrist

Es muss doch noch einen anderen Weg geben!

Die Kündigungsfirst ist für den Arbeitnehmer ja unmenschlich!

Und: Ich würde natürlich sofort kündigen und erst dann nach einem Job suchen!

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Kündigungsfrist

Man kann die Kündigungsfrist ja vorher abklären!! Solche Fristen sind nicht die Mehrheit, aber ganz gewiss nicht unüblich. Und ob unmenschlich oder nicht kommt auf die Situation an. Wenn man selbst gehen will, ist es natürlich nicht optimal. Wenn man aber gekündigt wird, sieht es schon wieder ganz anders aus.

Und auch wenn man selbst kündigt lassen sich viele Arbeitgeber auf eine kürzere Frist ein, z.B. durch Aufhebungsverträge.

Der letzte Satz ist übrigens vermessen: es mag Situationen geben, wo sich eine Kündigung ohne einen neuen Job zu haben anbietet. Dies aber als vollkommen "natürlich" anzusehen bedeutet für mich aber einfach, dass Du Single bist bzw. keine Familie (im Sinne von Frau und Kind). Dann kündigt man nämlich im Normalfall nicht mal eben so.

Lounge Gast schrieb:

Es muss doch noch einen anderen Weg geben!

Die Kündigungsfirst ist für den Arbeitnehmer ja unmenschlich!

Und: Ich würde natürlich sofort kündigen und erst dann nach
einem Job suchen!

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Kündigungsfrist

Ja, bin Single und habe keine Kinder und daher ist es mir egal!

In meinen Falll sicher ganz normal, dass man einfach so mal kündigt wenn man keine Lust hat! Etwas neues kommt doch sicher.

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Kündigungsfrist

Alles Quatsch. Das gilt nur für den AG. Der AN darf nicht schlechter als nach Gesetz gestellt werden. Also 4 Wochen zum Monatsende, vgl. Kündigungsteil im BGB

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Kündigungsfrist

So eine Klausel ist zwar oftmals zu finden, hätte vor dem Arbeitsgericht aber keinen Bestand da einseitige Benachteiligung (Arbeitnehmer ist immer schwächer und daher schutzwürdig). Rede mit deinem Chef und bitte um einen Aufhebungsvertrag. Sagt er nein, denke doch mal laut darüber nach, ob die Klausel zulässig ist ...

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WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag Kündigungsfrist

Das stimmt so nicht 100%, wenn dieselbe verlängerte Kündigungsfrist auch für den AG gilt, ist das ok. Bin aber kein Anwalt...

Lounge Gast schrieb:

Alles Quatsch. Das gilt nur für den AG. Der AN darf nicht
schlechter als nach Gesetz gestellt werden. Also 4 Wochen zum
Monatsende, vgl. Kündigungsteil im BGB

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