Hallo,
es handelt sich hierbei nicht um ein Aufbaustudium, ich habe es nur so genannt. Wenn man das FH-Studium erfolgreich abgeschlossen hat und sich anschließend für den Studiengang Wipäd einschreibt, handelt es sich um ein Zweitstudium (man musss folgich Studiengebühren bezahlen.) Es gibt jedoch ein Hintertürchen, den Studiengebühren zu entgehen, wenn man nachweisen kann, dass man den erwünschten Beruf (hier Lehrer) ohne das Zweitstudium nicht erreichen kann (sinngemäß) und gleichzeitig eine bestimmte Anzahl von Semestern nicht "verbraucht " wurden. Die Prüfung erfolgt jedoch im Einzelfall.
Wie viel man letztendlich noch studieren muss, hängt wie gesagt von der jeweiligen Prüfungsordnung für das Studienfach Wipäd jeder einzelnen Uni ab. Manche Unis schreiben in die Prüfungsordnung, dass ein bestimmter Anteil von Studienleistungen bei "gleichwertigkeit" anerkannt wird. Man muss folglich in jedem einzelnen Fall prüfen lassen, ob die erbrachten Leistungen gleichwertig sind und deshalb anerkannt werden können.
An der Uni Frankfurt im Studiengang Wipäd steht in der Prüfungsordnung, dass man, wenn Gleichwertigkeit vorliegt, folgende Leistungen anerkannt werden a, b, c usw.
D.h. die Maximalanzahl der Prüfungen die dir angerechnet werden, ist genau definiert. In der Regel werden jedoch nicht alle diese Teile anerkannt, da, nach Prüfung, nicht in jedem Fall gleichwertigkeit festgestellt wird. Auch hiier: Einzelfallprüfung!!!
D.h. FH-Diplom hinschicken und Prüfung beantragen!!!
(Genau vorgehensweise steht auf der Homepage der Uni Frankfurt, Fachbereich Wirtschaftwissenschaften. Dor findet sich auch die Prüfungsordnung!)
An der Uni Mainz bekommt als FH-Absolvent auch (nach Prüfung) für den Studiengang Wipäd anerkannt.
Ist man schließlich an der Uni eingeschrieben für den Studiengang Wipäd und erbringt die restlichen Prüfungsleistungen, erhält man ein zweites Diplom (Diplom-Handelslehrer). Mit diesem Diplom, dass als Erstes Staatsexamen annerkannt wird, kann man sich um ein Platz als Referendar bewerben. Dies ist zwingend notwendig, viel man später als Lehrer verbeamtet werden. Ohne Referendariat bekommt man lediglich befristete (ca. halbes Jahr) Angestelltenverträge, jedoch nur wenn Bedarf da ist.
Im zweijährigen Referendariat (in Hessen) erhält man das niedrigere Referendariatsgehalt und ist für diese Zeit Beamter auf Widerruf. D.h. nach zwei Jahren sitzt du, wenn du anschließend keine Stelle bekommst auf der Straße und hast noch nicht einmal Anspruch auf ALG, weil du ja als Beamter nicht in die ALV einbezahl hast.
Nach dem Ref. (Bestehen des Zweiten Staatsexamens) kann man sich um eine Beamten(stelle) für den Schuldienst bewerben.
Häufig muss man sich auch nach dem Ref. zunächst mit befristeten Teilzeitverträgen im Angestelltenverhältnis rumärgern. Dies hängt im hohen Maße davon ab, ob das Land genügend Geld zur Verfügung hat. Es gibt Zeiten, da hast selbst mit den besten Mangelfächern, riesigen Bedarf an den Schulen und der Note 1,0 keine Chance auf Festeinstellung. An anderen Zeiten wird so gut wie jeder eingestellt.
Im Berufsschulbereich sind die Aussichten für die nächsten Jahre jedoch äußerst günstig.
Genaueres wissen die Schulämter meistens jedoch maximal ein halbes Jahr vor der Einstellung.
Wie die Einstellungssituation in vier Jahren ist (zwei Jahre "Aufbaustudium" + 2 Jahre Ref.) kann man heute nicht sagen. Ledigliche der Lehrerbedarf lässt sich ungefähr berechnen. Aber selbst wenn dieser hoch ist, wenn kein Geld da ist, Pech gehabt.
Mittelfristig erhält jedoch so gut wie jeder, der genügend Ausdauer hat eine Beamtenstelle.
Man braucht nur das Glück zur richtigen Zeit fertig zu werden, dann geht es schneller.
Erhält man nach dem Ref eine Beamtenstellen (nur bis zu einem bestimmten Alter (je nach Bundesland!!!)), ist man zunächst Beamter auf Probe. D.h. man wird genauso bezahlt wie ein Beamter auf Lebenszeit, befindet sich jedoch in Probezeit. Nach ca. 2 - 3 Jahren (Einzelfall) erfolgt eine weitere Überprüfung, die in der Regel jedoch so gut wie immer positiv beurteilt wird.
Dann ist man Beamter auf Lebenszeit.
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