WiWi Gast schrieb am 26.04.2022:
Dein Kommentar macht keinen Sinn. Der Vorposter redet von einem "einminütigen Videopitch in der 1.Runde" und du sagst er verwechselt das mit dem "einminütigen Video-Pitch den man als Abschluss des Online-Cases". Versteh nicht wie man da auf eine Verwechslung kommt, ist doch eindeutig. Erklär doch einfach worum es da geht
Ok, dann nochmal etwas verständlicher (auch wenn es echt keinen Spaß macht auf solche passiv-aggressiven Kommentare einzugehen): TEIL der 1. Runde ist laut den Slides die du bei Einladung zum Prozess erhältst der Online-Case. Teil dessen ist wiederum ein einminütiger Videopitch am ende des Cases. Das ist der einzige einminütige Videopitch den alle meine Bekannten inklusive ich selbst im Rahmen einer BCG bewerbung absolvieren mussten sowie das einzige Mal dass das Wort "Videopitch" o.ä. in den von BCG bei Einladung zur Verfügung gestellten Unterlagen vorkommt. Und das unter der kategorie "First Round" --> Dementsprechend ist es sehr leicht, das ggfs. zu verwechseln bzw. lässt Raum für eine fehlinterpretation, die ich vermutet habe und auf die ich hingewiesen habe.
Kein anderer "Videopitch" wird es im Kontext des Auswahlprozesses geben und dementsprechend ist der einzig wahrscheinliche weg zu dieser annahme zu kommen eine verwechslung dessen mit dem tatsächlich stattfindenden Videopitch am ende des Online-Cases als Teil der ersten runde. Hoffe so kannst du meine aussage besser nachvollziehen.
Deine Aussage zeigt aber auch, dass du dich nicht mit dem Bewerbungsprozess bei BCG auseinandergesetzt hast (ist alles detailliert online beschrieben). Also am besten informieren bevor du so einen Kommentar schreibst.
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