WiWi Gast schrieb am 06.12.2023:
Arbeitsrecht habe ich als Bsp angeführt, da ich hier meinen Schwerpunkt im Studium hatte. Der Schwerpunkt hat dabei auch sehr vertieft Datenschutzrecht abgedeckt. Die Datenschutzexperten, die ich in der Praxis kennengelernt habe (Sozietät oder Unternehmen) waren alles Volljuristen und Fachanwälte für Arbeitsrecht. Ich möchte deine Aussage nicht völlig negieren, nur hat ein Volljurist für den AG viele Vorteile aufgrund seiner langjährigen, breitgefächerten Ausbildung und seinen Einsetzungsmöglichkeiten.
Also 78.000 halte ich für nicht realistisch, zumal hier von "Einstieg" geredet wurde. Meine Wahlstation habe ich bei einer GK im Rechtsbereich "competition antitrust" abgeleistet. Dort gab es auch Wirtschaftsrechtler als sog "transaction lawyers" und die verdienten deutlich unter deinen kolportierten Gehaltsangaben. Es mag sein, dass es auch bei den "transaction lawyers" im Seniorbereich Leute gibt, die an deine Gehaltsspanne mit entsprechenden Berufjahren rankommen, aber mit Sicherheit nicht als Einstieg.
Und du willst mir sagen, dass man ein Datenschutzexperte ist, wenn man DatenschutzR mal nebenbei in einem ArbeitsR Schwerpunkt behandelt?
Dir ist schon klar, dass ArbR und DatenschutzR zwei völlig unterschiedliche Rechtsgebiete sind? Das müssen ja tolle Experten sein. Mir erschließt sich nicht, wieso ein Datenschutzexperte ein Fachanwalt für ArbeitsR ist. Ein Datenschutzexperte bring nämlich mE folgende Kenntnisse mit: grundlegende Informatikkenntnisse (Datenschutz muss immer im Zusammenhang mit Informationssicherheit gedacht werden), grundlegende wirtschaftliche Kenntnisse (Risikoabwägungen, Wahrscheinlichkeiten etc.) und schließlich rechtliche Kenntnisse.
Einen Paragraphen zu zitieren, ist übrigens keine hohe Kunst.
Meine Beobachtungen sind da übrigens andere. Die Mehrheit der Leute, die ich kenne, die in Unternehmen, UB o.ä. im Bereich DatenschutzR arbeiten, sind wirtschaftsjuristen mit ggfs. entsprechenden Schwerpunkt. Die Nachfrage nach diesen Leuten kann man auch in Stellenausschreibungen ganz einfach nachprüfen. Da werden Volljuristen oft gar nicht mehr genannt oder nur als Alternative.
Ein weiteres Beispiel wäre SteuerR. Was will man da mit einem Volljuristen? Bei SteuerR geht es eben nicht nur um rechtliche Kenntnisse, sondern auch u.a. um - zumindest grundlegende - Rechnungswesenkenntnisse.
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