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Promotion mit LL.M.-Master im Steuerrecht

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SteuerrechtlerDPW

Promotion mit LL.M.-Master im Steuerrecht

Hallo zusammen,

ich bin Diplom-Finanzwirt (FH) und werde bald meinen berufsbegleitenden LL.M. im Steuerrecht mit sehr guten Noten abschließen. Mein Ziel ist es, meine akademische Laufbahn fortzusetzen und als externer Doktorand zu promovieren. Allerdings gestaltet sich die Suche nach einer geeigneten Universität als äußerst schwierig.

Das Hauptproblem liegt in den Zulassungsvoraussetzungen für Promotionen:

  1. Dr. rer. pol.: Oft verlangen wirtschaftswissenschaftliche Lehrstühle (betriebswirtschaftliche Steuerlehre) für diesen Titel ein vorheriges Studium der Wirtschaftswissenschaften (BWL/VWL).

  2. Dr. iur.: Für eine Promotion in Rechtswissenschaft wird üblicherweise ein juristisches Studium (1. Staatsexamen oder vergleichbares) vorausgesetzt.

Nun habe ich auf LinkedIn gesehen, dass ein Kollege mit einem LL.M. in Steuerrecht (erworben an der FOM, nicht an einer Universität) an der WWU Münster zum Dr. iur. promoviert hat. Dies zeigt, dass es wohl Möglichkeiten gibt, auch ohne ein klassisches Jura- oder BWL-Studium zu promovieren.

Meine Frage: Kennt jemand von euch Universitäten oder Lehrstühle, die für Promotionsinteressierte mit einem steuerrechtlichen LL.M. offen sind, auch wenn der LL.M. an einer Hochschule (nicht an einer Universität) erworben wurde? Ich bin offen für Vorschläge und würde mich über Erfahrungsberichte freuen!

Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!

Beste Grüße

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Ceterum censeo

Promotion mit LL.M.-Master im Steuerrecht

Ich würde das Thema nicht unbedingt so hoch hängen: Rein formell möglich ist dies nach den meisten Promotionsordnungen, daher nicht primär eine Frage der Universität. Viel wichtiger ist es mEn einen Betreuer für dein Vorhaben begeistern zu können. Ganz ehrlich: Als Doktorvater/-mutter hat man von externen Promovenden kaum einen Vorteil, aber dafür viel Arbeit. Die meisten Kollegen machen dies aus intrinsischer Motivation, daher muss ihnen wenigstens das Thema einigermaßen Freude bereiten. Such dir daher ein Thema für welches du dich begeistern kannst und im Anschluss Lehrstühle mit entsprechender Ausrichtung. Die bloße Bewerbung "Hallo, ich will promovieren, MfG" landet idR in der besonderen Ablage P.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Promotion mit LL.M.-Master im Steuerrecht

Lieber TE,

ich weiß nicht, ob Du derselbe bist, der vor ein paar Wochen schon ähnliches gefragt hat und eher negatives Feedback bekommen hat. Falls nicht, hilft Dir ggf die Suchfunktion.

Als promovierter Volljurist, der zudem an drei unterschiedlichen Lehstühlen gearbeitet hat, sehe ich für eine jur Promotion schwarz. Alle Profs, die ich kenne, nehmen nur Volljuristen. Ausnahmen, manchmal auch wg Vitamin B oder weil man einen bekannten Namen hat, mag es vereinzelt geben, (Der Ex-Verteidigungsminister hat seinen notenbedingten Dispens für die plagiierte Arbeit wohl auch dem Namen zu verdanken), aber hilft Dir wohl nicht; ich weiß dazu auch nichts.
Ich halte es für nahezu ausgeschlossen, dass Du einen Dr. jur. erlangen wirst und zwar aus folgenden Gründen:

  1. In der Regel sieht die Prüfungsordnung für Juristen ein vollbefriedigend in einer der Staatsprüfungen vor. Du hast weder Staatsexamen noch die entsprechende Note. Es besteht, anders als z.B. Juristen mit befriedigender Note, wenig Aussicht einen Dispens zu bekommen, da Du zu weit von der Erfüllung der Voraussetzungen entfernt und kein Jurist bist. Die meisten jur. Professoren wollen keine Nicht-Volljuristen zum Dr. jur. promovieren. Das zum Formalen.

  2. Du hast keine Staatsprüfungen bestanden, sondern nur einen FH-Abschluss statt des 1.Staatsexamens. An der Uni wird aber das vor allem für Juristen wichtige wissenschaftliche Arbeiten gelehrt. Davon hast Du Null Ahnung. Da die Staatsexamina bekanntlich nicht so leicht zu bestehen sind, ist da auch nichts mit „mal selbstständig kurz beibringen“. Für Profs. ist es sehr risikoreich, jmd als Doktorand anzunehmen, der Null Nachweis zur Befähigung wissenschaftlichen juristischen Arbeitens mitbringt. Kostet viel Zeit und im Zweifelsfall muss man dem Doktoranden später sagen, dass das nichts wird, nachdem man schon selbst Zeit investiert hat. Eine schlechte Diss eines Nichtjuristen durchzuwinken , dürfte kein Prof machen, da er sich damit den Ruf ruiniert.

  3. Du hast bald zwar einen Master in Steuerrecht, der hat aber trotzdem ziemlich geringe Bedeutung was wissenschaftliches jur. Arbeiten betrifft. Nicht zuletzt muss man grds. auch Wissen anderer jur Bereiche als dem eigenen Thema haben (z.B. Verfassungsrecht). Da ist das Wissen und die Technik aus dem juristischen Studium Lichtjahre von einem jur Master entfernt.

Zum Abschluss: Persönlich finde ich es schon wenig erfolgversprechend, wenn ein (Fast)Absolvend nicht einmal selbst auf die Idee kommt oder zu faul ist, einfach mal selbst Lehrstühle abzuklopfen und mal altmodisch in einem Buch zu schauen, wie man vorgeht. Stattdessen nach einem Post möglichst schon Lehrstühle serviert bekommen wollen. Unabhängig von den oben aufgeführten Aspekten spricht auch das gg eine jur Promotion. Für eine Schmalspur-BWL Diss findest Du so ja vielleicht wirklich leicht jemanden.

antworten
WiWi Gast

Promotion mit LL.M.-Master im Steuerrecht

Schau dir mal die UFL (Liechtenstein) an. Bietet ein sehr gutes Programm an um im Dr. iur. zu promovieren. Klar, kostet einiges (ggfs. absetzen), aber stelle mir eigentlich ziemlich geil eine Promotion in Stiftungs-/Steuerrecht vor. Kann man danach als StB sicherlich extra gut abrechnen :D

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WiWi Gast

Promotion mit LL.M.-Master im Steuerrecht

Also ich habe schon juristische Promotionsordnungen gesehen die fachfremde Doktoranden unter bestimmten Umständen zulassen können. In anderen Fächern ist sowas auch nicht unmöglich.Ob das in der juristischen Praxis stattfindet, keine Ahnung.

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WiWi Gast

Promotion mit LL.M.-Master im Steuerrecht

WiWi Gast schrieb am 12.12.2024:

Also ich habe schon juristische Promotionsordnungen gesehen die fachfremde Doktoranden unter bestimmten Umständen zulassen können. In anderen Fächern ist sowas auch nicht unmöglich.Ob das in der juristischen Praxis stattfindet, keine Ahnung.

Das geht schon. Es gibt in der Theorie, dh formal, schon die Möglichkeit. Ich habe oben aber ausgeführt, warum der TE und andere regelmäßig keine Chancen haben werden, weil man grds. keine Nichtjuristen will. Denn die haben grds. weder (hinreichend) Ahnung vom juristischen und wissenschaftlichen Arbeiten, besonders nicht bei FH.

Die Ausnahmen wie Vitamin B, bekannter Name oder Prof kennt einen länger und schätzt einen aufgrund von Klausuren oä entsprechend ein, sind sehr selten. Und beim TE, der hier fragt, offensichtlich nicht einschlägig.

Mit einem Dr. jur. aus dem Ausland macht sich übrigens schon der Volljurist leicht lächerlich (hat notenmäßig in D dann idR nicht zur Promotion gereicht). Wenn jmd dann hypothetisch den Dr. jur. des TE aus Luxemburg etc sieht, wird der von keinem Steuerrechtler, vermutlich nicht mal BWLer ernst genommen. Würde ich von abraten.

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WiWi Gast

Promotion mit LL.M.-Master im Steuerrecht

Konzentriere dich besser auf den Steuerberater als auf eine Promotion. Das wird dich weiter nach vorne bringen.
Viel Erfolg,

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WiWi Gast

Promotion mit LL.M.-Master im Steuerrecht

WiWi Gast schrieb am 12.12.2024:

Also ich habe schon juristische Promotionsordnungen gesehen die fachfremde Doktoranden unter bestimmten Umständen zulassen können. In anderen Fächern ist sowas auch nicht unmöglich.Ob das in der juristischen Praxis stattfindet, keine Ahnung.

Sehr selten, das sind schon Ausnahmefälle. Ich kenne genau einen Fall, in dem jemand, der von einem juristischen Doktorvater angenommen wurde und von den Dispens erhalten hat, obwohl er kein Volljurist war. Das war eine lange Reise, bis er es geschafft hatte.

Der Mann kam aus Griechenland, war dort schon vollausgebildeter Jurist, hat in Deutschland seinen Einser-Master bei dem späteren Doktorvater gemacht und außerdem noch ein Jahr als WissMit bei ihm gearbeitet, bevor man ihn dann mit 32 Jahren als Doktorand angenommen hat. Dass das griechische Recht einiges aus dem Deutschen Recht übernommen hat, hat bei der Entscheidung zur Zulassung auch eine Rolle gespielt. Man muss immer auch berücksichtigen, dass der DV nicht allein über einen Dispens entscheidet und Juristen sehen ungern , wenn Leute einen Dr. jur. führen, denen juristisches Handwerkszeug fehlt.

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WiWi Gast

Promotion mit LL.M.-Master im Steuerrecht

Weißt Du überhaupt worüber Du promovieren möchtest?
Auf Englisch?

Über ein deutsches Thema ein paar hundert Kilometer von München entfernt zu promovieren, praktisch das nicht veröffentlichen und nirgends zugänglich machen, naja, natürlich nicht.

Biersteuervergleich, Kirchensteuer Deutschland/Italien/Spanien, Besteuerung von E-Zigaretten oder so, joa, warum nicht, wenn man vorhat...

Über IFRS in Sofia promovieren, hmm, eher nicht.

Einer, der mit 200 Seiten über die Kfz-Steuer in der Tasche ankommt, die lesenswert sind, ja warum nicht. Einem, dem man Verfassungsrecht erklären muss und das halbe EU-Recht nie gehört hat, der über Erbschaftsteuer oder die Einführung von Zuckersteuern promovieren will, nee, natürlich nicht.

"Besteuerung von Landwirtschaft ein Vergleich" in Brüssel auf Französisch, joa, klar, warum nicht...

Gibt halt Projekte, die man echt wollen muss und die echt extrem viel Aufwand bedeuten oder Arbeiten, die wirklich nix taugen, aber zum Titel führen. So pauschal kann man das nicht sagen. Ich würde Doktoren auch nicht pauschal unterstellen, dass die sich mit ihren in meinen Augen bescheidenen Arbeiten lächerlich machen.

Stiftung in Liechtenstein und so sind natürlich nur die wenigsten einigermaßen fit drin und machen hochspezialisierte Leute, wo man in der Tat als Anwalt eher reinkommt, der obendrein das StB-Examen abgelegt hat.

Naja, viel Erfolg, TE und schreibe mal, was von den ganzen Projektionen und Unterstellungen zu halten ist.

antworten
WiWi Gast

Promotion mit LL.M.-Master im Steuerrecht

Die Promotionsausschüsse für Dr. rer. pol sind meistens recht offen. Da kann man auch als Sowi oder Powi promovieren. Also in der Regel interdisziplinär. Solange du einen passenden Prof findest, kann das klappen. Dieser spricht sich dann auch für dich aus bevor du als Doktorand angenommen wirst.

Wichtig ist halt, dass du eine eigene Idee hast.

antworten
WiWi Gast

Promotion mit LL.M.-Master im Steuerrecht

Zum Abschluss: Persönlich finde ich es schon wenig erfolgversprechend, wenn ein (Fast)Absolvend nicht einmal selbst auf die Idee kommt oder zu faul ist, einfach mal selbst Lehrstühle abzuklopfen und mal altmodisch in einem Buch zu schauen, wie man vorgeht. Stattdessen nach einem Post möglichst schon Lehrstühle serviert bekommen wollen. Unabhängig von den oben aufgeführten Aspekten spricht auch das gg eine jur Promotion. Für eine Schmalspur-BWL Diss findest Du so ja vielleicht wirklich leicht jemanden.

Hallo WiWi Gast,

hier ist der TE / SteuerrechtlerDPW.

Vielen Dank für dein ausführliches Feedback. Mir ist bewusst, dass die Erlangung eines Dr. iur. für mich sehr unwahrscheinlich ist; mein Fokus liegt daher auf einem Dr. rer. pol. Dies hat sich aus dem bisherigen Thread vielleicht nicht klar genug ergeben.

Was deine Kritik an meiner Anfrage angeht: Ich habe hier im Forum nach Erfahrungen gefragt, um von Personen zu lernen, die einen ähnlichen Werdegang haben oder bereits ähnliche Hürden überwunden haben. Das soll keinesfalls bedeuten, dass ich „zu faul“ wäre, selbst Initiative zu ergreifen oder geeignete Lehrstühle zu recherchieren. Ganz im Gegenteil – mein Zeitplan sieht vor, frühestens ab März 2025 aktiv auf passende Lehrstühle zuzugehen, da ich erst zum Wintersemester 2025/26 mit dem Promotionsvorhaben beginnen möchte. Dazwischen liegt noch meine Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen im Sommer/Herbst 2025. Die Anfrage hier ist deshalb ein erster Schritt, um ein Gefühl für mögliche Wege und Stolpersteine zu bekommen, bevor ich konkreter vorgehe.

Was meine fachliche Qualifikation angeht: Ich war bereits in der Finanzverwaltung als Diplom-Finanzwirt (FH) mit guten Noten tätig und arbeite aktuell als Steuerassistent. Zudem werde ich meinen LL.M. im Steuerrecht mit sehr guten Noten abschließen. Auch wenn es kein volljuristischer Hintergrund ist, bringt dieser Werdegang doch solide Fachkenntnisse im Steuerrecht mit (≠ Jura). Mein Ziel ist es, diese Expertise in eine wissenschaftliche Arbeit einzubringen. Dass wissenschaftliches Arbeiten im rechtswissenschaftlichen Bereich andere Anforderungen mit sich bringt, ist mir durchaus bewusst.

Was den von dir erwähnten „anderen Thread“ vom Oktober angeht: Ich bin nicht diese Person. Derjenige war ein StFA mit B.Sc. und M.A. mit mittelmäßigen Noten, Ende 20 Jahre alt. Es handelt sich hier also um zwei unterschiedliche Sachverhalte.

Insgesamt war mein Anliegen, Erfahrungen und Hinweise aus der Praxis zu sammeln – nicht, mir fertige Lösungen präsentieren zu lassen. Ich halte es für legitim, in einem Diskussionsforum um Rat zu fragen, ohne dass dies als mangelnde Eigeninitiative interpretiert wird.

Beste Grüße
SteuerrechtlerDPW

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WiWi Gast

Promotion mit LL.M.-Master im Steuerrecht

WiWi Gast schrieb am 12.12.2024:

Lieber TE,

ich weiß nicht, ob Du derselbe bist, der vor ein paar Wochen schon ähnliches gefragt hat und eher negatives Feedback bekommen hat. Falls nicht, hilft Dir ggf die Suchfunktion.

Als promovierter Volljurist, der zudem an drei unterschiedlichen Lehstühlen gearbeitet hat, sehe ich für eine jur Promotion schwarz. Alle Profs, die ich kenne, nehmen nur Volljuristen. Ausnahmen, manchmal auch wg Vitamin B oder weil man einen bekannten Namen hat, mag es vereinzelt geben, (Der Ex-Verteidigungsminister hat seinen notenbedingten Dispens für die plagiierte Arbeit wohl auch dem Namen zu verdanken), aber hilft Dir wohl nicht; ich weiß dazu auch nichts.
Ich halte es für nahezu ausgeschlossen, dass Du einen Dr. jur. erlangen wirst und zwar aus folgenden Gründen:

  1. In der Regel sieht die Prüfungsordnung für Juristen ein vollbefriedigend in einer der Staatsprüfungen vor. Du hast weder Staatsexamen noch die entsprechende Note. Es besteht, anders als z.B. Juristen mit befriedigender Note, wenig Aussicht einen Dispens zu bekommen, da Du zu weit von der Erfüllung der Voraussetzungen entfernt und kein Jurist bist. Die meisten jur. Professoren wollen keine Nicht-Volljuristen zum Dr. jur. promovieren. Das zum Formalen.

  2. Du hast keine Staatsprüfungen bestanden, sondern nur einen FH-Abschluss statt des 1.Staatsexamens. An der Uni wird aber das vor allem für Juristen wichtige wissenschaftliche Arbeiten gelehrt. Davon hast Du Null Ahnung. Da die Staatsexamina bekanntlich nicht so leicht zu bestehen sind, ist da auch nichts mit „mal selbstständig kurz beibringen“. Für Profs. ist es sehr risikoreich, jmd als Doktorand anzunehmen, der Null Nachweis zur Befähigung wissenschaftlichen juristischen Arbeitens mitbringt. Kostet viel Zeit und im Zweifelsfall muss man dem Doktoranden später sagen, dass das nichts wird, nachdem man schon selbst Zeit investiert hat. Eine schlechte Diss eines Nichtjuristen durchzuwinken , dürfte kein Prof machen, da er sich damit den Ruf ruiniert.

  3. Du hast bald zwar einen Master in Steuerrecht, der hat aber trotzdem ziemlich geringe Bedeutung was wissenschaftliches jur. Arbeiten betrifft. Nicht zuletzt muss man grds. auch Wissen anderer jur Bereiche als dem eigenen Thema haben (z.B. Verfassungsrecht). Da ist das Wissen und die Technik aus dem juristischen Studium Lichtjahre von einem jur Master entfernt.

Zum Abschluss: Persönlich finde ich es schon wenig erfolgversprechend, wenn ein (Fast)Absolvend nicht einmal selbst auf die Idee kommt oder zu faul ist, einfach mal selbst Lehrstühle abzuklopfen und mal altmodisch in einem Buch zu schauen, wie man vorgeht. Stattdessen nach einem Post möglichst schon Lehrstühle serviert bekommen wollen. Unabhängig von den oben aufgeführten Aspekten spricht auch das gg eine jur Promotion. Für eine Schmalspur-BWL Diss findest Du so ja vielleicht wirklich leicht jemanden.

Für eine "Schmalspur-BWL-Diss", sagte der Dr. iur. Dein Post ist leider nur die Hälfte der Wahrheit und klingt darüber hinaus - in meinen Augen ziemlich - arrogant und herablassend.

Gerade die Juristen und Mediziner müssen für ihre Dissertationen - zumindest in der Masse - nicht halb so viel leisten, wie WiWis. Was in eurem Studium an Mehraufwand drinsteckt, wird bei der Promotion wieder ausgeglichen. Die Promotionsdauer eines juristischen Doktoranden fällt mit 1-5 Jahren statistisch deutlich kürzer als bei den WiWis (3-5 Jahre) aus. Das entspricht auch meiner Erfahrung (Dr. rer. pol. und StB), denn ich hatte als BWL-Steuerforscher häufig den direkten Vergleich zu den steuerjuristischen Lehrstühlen. Dort waren die meisten internen Doktoranden nach ca. zwei bis drei Jahren fertig, während es bei uns (notenunabhängig) fast niemand unter vier Jahren geschafft hat.

Dazu ist die Annahme, dass viele juristsche Professoren so anspruchsvoll sind und auf ihren Ruf achten, vor allem für den Bereich des Steuerrechts schlichtweg sachlich falsch. Gerade dort wird häufig der letzte Schrott mit rite oder cum laude durchgewunken. Irgendein Gutachten, das man in der Praxis geschrieben hat und womit man dann am Ende mit Mühe und Not promoviert wird, obwohl es - bei Lichte betrachtet - garnicht dissertationswürdig ist. Das gibt es zwar auch im WiWi-Bereich, allerdings kommt es dort deutlich seltener vor, schon alleine weil die Begutachtungsprozesse der Zeitschriften langwierig sind und ein solches Vorgehen in der Form garnicht zulassen. Wobei ich noch nicht mal darauf eingehen will, wieviele juristische Professoren in der Fachwelt durch ihre fragwürdigen Cum-Ex-Gutachten aufgefallen sind.

Wobei ich dir Recht gebe - und das dürfte am Ende auch entscheidend sein -, ist, dass ein FOM-Abschluss oder ein LL.M. letztlich keine hinreichenden Fähigkeiten im wissenschaftlichen Arbeiten nachweisen. Allerdings ist die Welt auch da nicht schwarz oder weiß, denn viele Lehrstühle (die mir bekannt sind), verlangen sowieso erstmal ein Expose von dir. Du diskutierst ein potenzielles Thema mit dem Lehrstuhlinhaber und erst, wenn du das Expose eingereicht hast und es für gut befunden wurde, wirst du formal als Doktorand angenommen. Und in diesem Expose zeigt sich meistens auch schon, wohin die Reise geht. Wissenschaftliches Arbeiten ist auch kein Hexenwerk, das muss man zwar lernen, aber man muss auch nicht der größte Überflieger dafür sein. Wer sich aber beim Expose schon schwertut, der sollte vielleicht aus Selbstschutz auf die Promotion verzichten.

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