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Promotion im Steuerrecht

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WiWi Gast

Promotion im Steuerrecht

Moin liebe Wiwis,

vielleicht gibt es ja jemanden unter euch, der mir ein paar Denkanstöße liefern könnte. Vorab kurz zu mir: Ich bin Ende 20, habe eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten, einen Bachelor in Wirtschaftsrecht und bald einen Master in Taxation von einer Hochschule (ACHTUNG nicht Uni!). Die HS hat einen guten Ruf und ist im ländlich geprägten NDS; sofern dies überhaupt zur Sache kommt.
Meine akademischen "Leistungen" sind bis dato eher durchschnittlich bis leicht unterdurchschnittlich. Grund dafür war letztlich, dass ich sowohl im Bachelor als auch im Master viel gearbeitet habe. Dies natürlich auch fachspezifisch bei einem Steuerberater. Neben meinem Vollzeit-Master arbeite ich 16 Stunden in einer Kanzlei, bin Lehrbeauftragter für die IHK in einem Fachwirtlehrgang und sitze parallel an der Vorbereitung für das StB-Examen 2025. Hört sich nacht viel Stress an und teilweise ist es das auch aber bis dato läuft es ganz gut.

Nun zum eigentlichen Punkt: Während meines Lehrauftrags für die IHK habe ich gemerkt, wie sehr mich die reine Lehrtätigkeit im Gegensatz zum Kanzleialltag erfüllt und würde dies gerne nach Abschluss meines Examens intensivieren. Leider ist die Erwachsenenbildung ein relativ unsicheres Pflaster mit geringen Stundenlöhnen für eine relativ hohe Fachqualifikation. Mein Gedanke war nun jener, dass man eine Promotion an meinen Master in den nächsten 2-3 Jahren anschließen könnte um vielleicht entsprechende Tätigkeiten an einer Uni bzw. HS ausführen zu können. Natürlich gibt es auch reguläre Lehraufträge ab und an an der Hochschule/Uni aber diese sind lediglich in einem sehr begrenzten Rahmen (halbe Stellen, freiberuflicher Dozent, etc.) letztlich wäre eine solche Stelle natürlich eine Option, dürfte aber unter dem Strich unwirtschaftlich sein.
Daneben habe ich im Rahmen der Bearbeitung meiner Masterarbeit gemerkt, dass mich ein steuerrechtliches Themengebiet (Gemeinnützigkeit) sehr interessiert und könnte mir ohne hin vorstellen, darüber eine fachliche Arbeit zu schreiben. Der "Kasusknaktus" ist jedoch leider meine voraussichtliche Masterabschlussnote. Durch die doppel bzw. dreifach Belastung lässt sich zwar meine Abschlussnote von ca. 3,0 begründen, letztlich zählt auf dem Papier aber die Note und nicht das "Wieso".

Nun habe ich schon ein paar Promotionsordnungen durch und scheitere immer wieder an diesen allein wegen meiner voraussichtlichen Abschlussnote.
Auch im Ausland habe ich schon geguckt, würde jedoch gerne auf Deutsch promovieren.

Habt ihr vielleicht noch Ideen?

Grundsätzlich wäre ich natürlich offen dafür eine 50% Stelle an einem Lehrstuhl anzunehmen, welcher jedoch familiär bedingt in der Nähe sein müsste. Die restlichen 50% würde ich gerne weiter in einer Kanzlei arbeiten um den Blick für die Praxis beibehalten zu können.
Über Anregungen würde ich mich freuen.

antworten
WiWi Gast

Promotion im Steuerrecht

Die Note ist nicht unbedingt ein KO Kriterium. In Ausnahmen kann die ignoriert werden, steht in den meisten Prüfungsordnungen

An deiner Stelle würde ich in ganz Deutschland suchen. Viele Lehrstühle fordern keine Präsenz. So ist es auch häufig später an der Uni. Die Profs wohnen in Stuttgart und pendeln nach Berlin

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WiWi Gast

Promotion im Steuerrecht

WiWi Gast schrieb am 20.10.2024:

Die Note ist nicht unbedingt ein KO Kriterium. In Ausnahmen kann die ignoriert werden, steht in den meisten Prüfungsordnungen

An deiner Stelle würde ich in ganz Deutschland suchen. Viele Lehrstühle fordern keine Präsenz. So ist es auch häufig später an der Uni. Die Profs wohnen in Stuttgart und pendeln nach Berlin

Dürfte schwierig werden, etwas zu finden, denn es geht ja nicht nur um die Noten an sich, die schon nicht so gut sind. In dem Fall macht es für Profs ja durchaus auch noch einen Unterschied, ob man an einer „richtigen“, ggf noch als renommiert bekannten, Uni studiert hat, womit man eine etwas schlechtere Note manchmal ausgleichen kann oder, wie der TE, nur an einer anderen Hochschule.

Auch macht es einen großen Unterschied, ob man an der IHK mal ein paar Lehraufträge hat, die sich an Praktiker richten, die oft nur eine Ausbildung haben. So war es beim TE. Jetzt will er mit recht „übersichtlicher“ eigener wissenschaftlicher Befähigung noch an einer Uni lehren, wo Studenten das richtige wissenschaftliche Arbeiten beigebracht werden soll, was er selbst nicht gut beherrscht. Sehr schwierig. Tatsächlich gab es während meiner Zeit am Lehrstuhl zwei solcher Bewerber, die mein Doktorvater aus diese Gründen nicht angenommen hat.

Übrigens noch zur Klarstellung, da ich nicht ganz verstanden habe, wie gerne Du auch WissMit sein willst: Nur weil Du vielleicht irgendwo einen Dispens für die Promotion bekommst, heißt das nicht, dass Du dafür auch eine Stelle bekommst. Da werden bei den Notenanforderungen nämlich meist keine Ausnahmen gemacht. Das ist ÖD, das entscheidet auch nicht der Prof , sondern die Uni-Verwaltung und die mag das gar nicht.

antworten
WiWi Gast

Promotion im Steuerrecht

Steuer unterrichten kann am besten, wenn man im Finanzamt den Finanzwirt gemacht hat. Der Wechsel zu den dortigen Hochschule, und sei es abgeordnet, ist Gang und Gebe.

Eine Promotion hilft dir wahrscheinlich nicht unbedingt dein Ziel zu erreichen. Du hast sicherlich viel Erfahrung, aber keine Uni-Erfahrung. Ohne diese zu promovieren ist echt hard. Selbst meine BWL/VWL-Promotion an einem Kombi-Promotionsausschus mit den Sozialwissenschaften brachte mir so gut wie nichts für meine Lehrbefähigung. Das meiste war Uni-Ränkespiel und Laufausgaben für die Profs. War ein Jahr in der Schweiz, ganz anderes Arbeiten aber in Deutschland ist die Promotion nur ein Initiationsritus.

Warum machst du nicht den Stab fertig und weiter deine Lehrgänge? Dann hast du immer Wissen aus der Praxis. Das was man an der Uni/HS an Steuer lernt hält der Belastungsprobe von High Potentials im Amt (11,x Punkte und darüber) eh nicht Stand. Ich würde erst einmal versuchen ein überdurchschnittlicher StB zu werden. Das ist herausfordernd genug.

antworten
WiWi Gast

Promotion im Steuerrecht

WiWi Gast schrieb am 20.10.2024:

Die Note ist nicht unbedingt ein KO Kriterium. In Ausnahmen kann die ignoriert werden, steht in den meisten Prüfungsordnungen

An deiner Stelle würde ich in ganz Deutschland suchen. Viele Lehrstühle fordern keine Präsenz. So ist es auch häufig später an der Uni. Die Profs wohnen in Stuttgart und pendeln nach Berlin

Aber ist es nicht so dass man häufig als WiMi eingestellt wird und dann entsprechend Vorlesungen und Seminare geben muss - also neben den übrigen Tätigkeiten als WiMi.

Beim Schreiben kommt mir gerade der Gedanke, dass ich glaub ich gar nicht richtig über die Tätigkeit eines WiMi an der Uni Bescheid weiß. An der HS ist klar, dort gibt es keine "richtige" Forschung. Als WiMi dort fungiert man als Klausurkorrektur, Lektorat für den Lehrstuhl, Verwaltungskrams des Lehrstuhls und ist für diverse Tutorien etc. zuständig. Unsere WiMis im Kanzleialltag sind weitestgehend mit steuerrechtlichen Gutachten und Recherche beschäftigt. Dies wäre grundsätzlich schon mit der WiMi-Tätigkeit an einem Lehrstuhl vergleichbar oder?

antworten
Ceterum censeo

Promotion im Steuerrecht

WiWi Gast schrieb am 20.10.2024:

Aber ist es nicht so dass man häufig als WiMi eingestellt wird und dann entsprechend Vorlesungen und Seminare geben muss - also neben den übrigen Tätigkeiten als WiMi.

Beim Schreiben kommt mir gerade der Gedanke, dass ich glaub ich gar nicht richtig über die Tätigkeit eines WiMi an der Uni Bescheid weiß. An der HS ist klar, dort gibt es keine "richtige" Forschung. Als WiMi dort fungiert man als Klausurkorrektur, Lektorat für den Lehrstuhl, Verwaltungskrams des Lehrstuhls und ist für diverse Tutorien etc. zuständig. Unsere WiMis im Kanzleialltag sind weitestgehend mit steuerrechtlichen Gutachten und Recherche beschäftigt. Dies wäre grundsätzlich schon mit der WiMi-Tätigkeit an einem Lehrstuhl vergleichbar oder?

Vorab: Eine allgemeingültige Aussage ist sicherlich nicht möglich, hierfür ist die Hochschullandschaft dann doch zu divers. Zu deinen Fragestellungen möchte ich mich jedoch kurz einlassen:

Ich fürchte, du überschätzt den Anteil an fachlicher Arbeit (iSv Gutachten, etc.) der üblichen WiMi. Einen großen Teil der Zeit wird regelmäßig die "normale" Lehrstuhlarbeit ausmachen, also Betreuung von Studierenden, Vorbereitung von Lehrveranstaltungen, Korrektur Klausuren und Studienarbeiten, Vorbereitung Kongresse/Vorlesungen des Lehrstuhlinhabers, allg. Uni-Bürokratie, etc. Wenn dann noch Zeit ist, wirst du diese idealerweise für die eigene Forschung verwenden.

Zum Thema Promotion allgemein: Die meisten Promotionsordnungen ziehen bei 2,5 den harten Schnitt, es gibt jedoch fast immer Ausnahmen hiervon. Diese Ausnahmen sind jedoch (zurecht) nur mit Mühe durch die Gremien zu bringen. Um hier ein Argument als Doktorvater/-mutter zu haben, wäre es ganz charmant, wenn du ein bestandenes StB-Examen vorweisen könntest.
In der Kombination StB-Examen und WiMi sehe ich hier noch deine größte Chance, hättest du so doch immerhin einen gewissen Mehrwert für einen Doktorvater/-mutter. Ansonsten sehe ich aufgrund deines Werdegangs einige Stolpersteine ("Praktiker", bescheidene Noten, etc.) für eine wissenschaftliche Karriere. Dein gewähltes Themenfeld gefällt mir persönlich zwar außerordentlich, dies ist jedoch an nationalen Steuerrechtslehrstühlen auch eher ein Nischengebiet (und zumeist von Juristen besetzt).
Ich wünsche dir dennoch viel Erfolg!
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Promotion im Steuerrecht

WiWi Gast schrieb am 19.10.2024:

Moin liebe Wiwis,

vielleicht gibt es ja jemanden unter euch, der mir ein paar Denkanstöße liefern könnte. Vorab kurz zu mir: Ich bin Ende 20, habe eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten, einen Bachelor in Wirtschaftsrecht und bald einen Master in Taxation von einer Hochschule (ACHTUNG nicht Uni!). Die HS hat einen guten Ruf und ist im ländlich geprägten NDS; sofern dies überhaupt zur Sache kommt.
Meine akademischen "Leistungen" sind bis dato eher durchschnittlich bis leicht unterdurchschnittlich. Grund dafür war letztlich, dass ich sowohl im Bachelor als auch im Master viel gearbeitet habe. Dies natürlich auch fachspezifisch bei einem Steuerberater. Neben meinem Vollzeit-Master arbeite ich 16 Stunden in einer Kanzlei, bin Lehrbeauftragter für die IHK in einem Fachwirtlehrgang und sitze parallel an der Vorbereitung für das StB-Examen 2025. Hört sich nacht viel Stress an und teilweise ist es das auch aber bis dato läuft es ganz gut.

Nun zum eigentlichen Punkt: Während meines Lehrauftrags für die IHK habe ich gemerkt, wie sehr mich die reine Lehrtätigkeit im Gegensatz zum Kanzleialltag erfüllt und würde dies gerne nach Abschluss meines Examens intensivieren. Leider ist die Erwachsenenbildung ein relativ unsicheres Pflaster mit geringen Stundenlöhnen für eine relativ hohe Fachqualifikation. Mein Gedanke war nun jener, dass man eine Promotion an meinen Master in den nächsten 2-3 Jahren anschließen könnte um vielleicht entsprechende Tätigkeiten an einer Uni bzw. HS ausführen zu können. Natürlich gibt es auch reguläre Lehraufträge ab und an an der Hochschule/Uni aber diese sind lediglich in einem sehr begrenzten Rahmen (halbe Stellen, freiberuflicher Dozent, etc.) letztlich wäre eine solche Stelle natürlich eine Option, dürfte aber unter dem Strich unwirtschaftlich sein.
Daneben habe ich im Rahmen der Bearbeitung meiner Masterarbeit gemerkt, dass mich ein steuerrechtliches Themengebiet (Gemeinnützigkeit) sehr interessiert und könnte mir ohne hin vorstellen, darüber eine fachliche Arbeit zu schreiben. Der "Kasusknaktus" ist jedoch leider meine voraussichtliche Masterabschlussnote. Durch die doppel bzw. dreifach Belastung lässt sich zwar meine Abschlussnote von ca. 3,0 begründen, letztlich zählt auf dem Papier aber die Note und nicht das "Wieso".

Nun habe ich schon ein paar Promotionsordnungen durch und scheitere immer wieder an diesen allein wegen meiner voraussichtlichen Abschlussnote.
Auch im Ausland habe ich schon geguckt, würde jedoch gerne auf Deutsch promovieren.

Habt ihr vielleicht noch Ideen?

Grundsätzlich wäre ich natürlich offen dafür eine 50% Stelle an einem Lehrstuhl anzunehmen, welcher jedoch familiär bedingt in der Nähe sein müsste. Die restlichen 50% würde ich gerne weiter in einer Kanzlei arbeiten um den Blick für die Praxis beibehalten zu können.
Über Anregungen würde ich mich freuen.

Das Problem sind die Prüfungsordnungen. Ich kenne es in einigen Fällen so, dass bei einem Universitätsabschluss Abstriche bei Noten gemacht werden können. Für FH Abschlüsse ist häufig aber eine exellente Note und weitere Schritte erforderlich. Vielleicht klappt es ja an FHs oder nach einem steuerrechtlichen Master an einer Universität.

Zudem tritt die gänzlich ungeeignete Masternote hinzu. Ich wäre als Professor da sehr vorsichtig, weil es zeigt, dass die Grundlagen für das wissenschaftliche Arbeiten nur in Grundzügen vorhanden oder angewandt werden kann. Alles im allem sehe ich große Bedenken betreffend die Eignung zum wissenschaftlichen Arbeiten.

antworten
WiWi Gast

Promotion im Steuerrecht

Ceterum censeo schrieb am 21.10.2024:

WiWi Gast schrieb am 20.10.2024:

Vorab: Eine allgemeingültige Aussage ist sicherlich nicht möglich, hierfür ist die Hochschullandschaft dann doch zu divers. Zu deinen Fragestellungen möchte ich mich jedoch kurz einlassen:

Ich fürchte, du überschätzt den Anteil an fachlicher Arbeit (iSv Gutachten, etc.) der üblichen WiMi. Einen großen Teil der Zeit wird regelmäßig die "normale" Lehrstuhlarbeit ausmachen, also Betreuung von Studierenden, Vorbereitung von Lehrveranstaltungen, Korrektur Klausuren und Studienarbeiten, Vorbereitung Kongresse/Vorlesungen des Lehrstuhlinhabers, allg. Uni-Bürokratie, etc. Wenn dann noch Zeit ist, wirst du diese idealerweise für die eigene Forschung verwenden.

Zum Thema Promotion allgemein: Die meisten Promotionsordnungen ziehen bei 2,5 den harten Schnitt, es gibt jedoch fast immer Ausnahmen hiervon. Diese Ausnahmen sind jedoch (zurecht) nur mit Mühe durch die Gremien zu bringen. Um hier ein Argument als Doktorvater/-mutter zu haben, wäre es ganz charmant, wenn du ein bestandenes StB-Examen vorweisen könntest.
In der Kombination StB-Examen und WiMi sehe ich hier noch deine größte Chance, hättest du so doch immerhin einen gewissen Mehrwert für einen Doktorvater/-mutter. Ansonsten sehe ich aufgrund deines Werdegangs einige Stolpersteine ("Praktiker", bescheidene Noten, etc.) für eine wissenschaftliche Karriere. Dein gewähltes Themenfeld gefällt mir persönlich zwar außerordentlich, dies ist jedoch an nationalen Steuerrechtslehrstühlen auch eher ein Nischengebiet (und zumeist von Juristen besetzt).
Ich wünsche dir dennoch viel Erfolg!
Liebe Grüße

Vielen Dank für deine Antwort. Tatsächlich hatte ich auf deine qualifizierte Antwort auf meinen Beitrag gehofft. Wenn ich es richtig mitbekommen habe, bist du ja selber in der Uni-Landschaft tätig und daher kurz die Frage:

An welchen Lehrstuhl soll ich mich denn grundsätzlich nach bestandenem Examen wenden? BWL bzw. WiWi ist theoretisch naheliegend jedoch habe ich sowohl im Rahmen meiner Bachelorarbeit (wenn damals auch nicht auf dem Niveau) wie auch jetzt gerade in meiner Masterarbeit sehr juristisch gearbeitet und entsprechende Normen, Grundsätze probiert juristisch auszulegen bzw. argumentativ andere Standpunkte versucht darzustellen; ähnlich wie in einem Gutachten. Von daher wären auch jurisitische Lehrstühle von interessere, schließlich geht es ja auch um ein explizities Rechtsgebiet und man bewegt sich dort ja weniger in der rein betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, was allerdings hinsichtlich meiner Vorbildung vielleicht zusätzlich auf Hemmnisse stößen könnte,

Gerade in Bezug auf meine Thematik habe ich natürlich schon ein paar Lehrstühle in`s Auge gefasst, bei denen so etwas interessant sein könnte. Ein Lehrstuhlinhaber im Rurgebiet hat tatsächlich sogar schon zu meinem Thema etwas veröffentlicht. Daher vielleicht kurz noch die Frage: In welcher Form Tritt man überhaupt an einen bis dato völlig unbekannten Lehrstuhl heran. Ich meine Lebenslauf, Exposè zur geplanten Arbeit und etwaige Veröffentlichungen (in meinem Fall vielleicht eher meine Masterarbeit) ist an der Stelle vielleicht nicht ganz so aussagekräftigt wie ein VB in einem der juristischen Examina.

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WiWi Gast

Promotion im Steuerrecht

WiWi Gast schrieb am 21.10.2024:

Ceterum censeo schrieb am 21.10.2024:

Vielen Dank für deine Antwort. Tatsächlich hatte ich auf deine qualifizierte Antwort auf meinen Beitrag gehofft. Wenn ich es richtig mitbekommen habe, bist du ja selber in der Uni-Landschaft tätig und daher kurz die Frage:

An welchen Lehrstuhl soll ich mich denn grundsätzlich nach bestandenem Examen wenden? BWL bzw. WiWi ist theoretisch naheliegend jedoch habe ich sowohl im Rahmen meiner Bachelorarbeit (wenn damals auch nicht auf dem Niveau) wie auch jetzt gerade in meiner Masterarbeit sehr juristisch gearbeitet und entsprechende Normen, Grundsätze probiert juristisch auszulegen bzw. argumentativ andere Standpunkte versucht darzustellen; ähnlich wie in einem Gutachten. Von daher wären auch jurisitische Lehrstühle von interessere, schließlich geht es ja auch um ein explizities Rechtsgebiet und man bewegt sich dort ja weniger in der rein betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, was allerdings hinsichtlich meiner Vorbildung vielleicht zusätzlich auf Hemmnisse stößen könnte,

Gerade in Bezug auf meine Thematik habe ich natürlich schon ein paar Lehrstühle in`s Auge gefasst, bei denen so etwas interessant sein könnte. Ein Lehrstuhlinhaber im Rurgebiet hat tatsächlich sogar schon zu meinem Thema etwas veröffentlicht. Daher vielleicht kurz noch die Frage: In welcher Form Tritt man überhaupt an einen bis dato völlig unbekannten Lehrstuhl heran. Ich meine Lebenslauf, Exposè zur geplanten Arbeit und etwaige Veröffentlichungen (in meinem Fall vielleicht eher meine Masterarbeit) ist an der Stelle vielleicht nicht ganz so aussagekräftigt wie ein VB in einem der juristischen Examina.

Ich bin nicht der, den Du angesprochen hast, erlaube mir als promovierter Jurist aber zu antworten. Ich bin mir nicht sicher, ob es eher Ahnungslosigkeit oder Größenwahn ist, aber wenn Du meinst, mit Deiner Historie und den Noten an einem juristischen Lehrstuhl nur ansatzweise eine Chance zu haben, bist Du naiv ohne Ende. Es gibt genug Profs, die nehmen nicht mal jemanden mit Dispens bei einem befriedigenden Staatsexamen (gibt ohnehin nur sehr selten Fälle, dass sie Nicht-Juristen an den Lehrstühlen nehmen). Und Du hast in einem wenig anspruchsvollen Studiengang an einer Nicht-Uni im Bachelor nur ein Befriedigend und Dein Master wird auch nicht besonders.

Und das in WiWi, was in Sachen Anspruch und wissenschaftlicher Arbeit noch Lichtjahre hinter dem Jura-Studium hinterher hinkt. Man liest es hier ja in vielen threads, wenn die Wiwis ihre rechtliche Ahnungslosigkeit zur Schau stellen, obwohl zumindest ein paar jur. Einführungen für Dummies im Studium vorkommen. Und dann willst Du gerne „juristisch“ promovieren? Das kann man wirklich nicht ernst nehmen. Vor allem, entschuldigst Du Deine Noten und Deine Planung ja damit, dass Du praktisch gearbeitet hättest bzw „drin bleiben willst“. Dann gleichzeitig vorzugeben, dass Du wissenschaftlich arbeiten willst-obwohl Du das gar nicht kannst bzw nie richtig gemacht hast- ist lächerlich.

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WiWi Gast

Promotion im Steuerrecht

WiWi Gast schrieb am 21.10.2024:

Ceterum censeo schrieb am 21.10.2024:

Vielen Dank für deine Antwort. Tatsächlich hatte ich auf deine qualifizierte Antwort auf meinen Beitrag gehofft. Wenn ich es richtig mitbekommen habe, bist du ja selber in der Uni-Landschaft tätig und daher kurz die Frage:

An welchen Lehrstuhl soll ich mich denn grundsätzlich nach bestandenem Examen wenden? BWL bzw. WiWi ist theoretisch naheliegend jedoch habe ich sowohl im Rahmen meiner Bachelorarbeit (wenn damals auch nicht auf dem Niveau) wie auch jetzt gerade in meiner Masterarbeit sehr juristisch gearbeitet und entsprechende Normen, Grundsätze probiert juristisch auszulegen bzw. argumentativ andere Standpunkte versucht darzustellen; ähnlich wie in einem Gutachten. Von daher wären auch jurisitische Lehrstühle von interessere, schließlich geht es ja auch um ein explizities Rechtsgebiet und man bewegt sich dort ja weniger in der rein betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, was allerdings hinsichtlich meiner Vorbildung vielleicht zusätzlich auf Hemmnisse stößen könnte,

Gerade in Bezug auf meine Thematik habe ich natürlich schon ein paar Lehrstühle in`s Auge gefasst, bei denen so etwas interessant sein könnte. Ein Lehrstuhlinhaber im Rurgebiet hat tatsächlich sogar schon zu meinem Thema etwas veröffentlicht. Daher vielleicht kurz noch die Frage: In welcher Form Tritt man überhaupt an einen bis dato völlig unbekannten Lehrstuhl heran. Ich meine Lebenslauf, Exposè zur geplanten Arbeit und etwaige Veröffentlichungen (in meinem Fall vielleicht eher meine Masterarbeit) ist an der Stelle vielleicht nicht ganz so aussagekräftigt wie ein VB in einem der juristischen Examina.

Ich sehe schon bei einem BWLer nahezu Null Chancen bei Dir, aber zumindest minimal. Bei einem juristischen Lehrstuhl bekommst Du im Zweifel nicht mal eine Antwort.

Du hast eine recht schlechte Note im Bachelor und das in WiWi. Wir Juristen haben ein anspruchsvolles, wissenschaftlich orientiertes Studium (was deswegen auch häufiger als unmodern kritisiert wird). Da wird sich kein juristischer Prof. einen mäßig bis schlechten BWLer ans Bein binden. Nicht nur, weil viele Profs keine Abweichung vom VB machen (Dein befriedigender Bachelor in WiWi ist umgerechnet etwa ein ausreichend bei Juristen, also nicht viel wert). Sie nehmen auch nur Juristen, weil sie zumindest einen gewissen Anspruch waren wollen. Tut mir leid, aber ich da wäre selbst jemand mit einem 2,0 Master als Wiwi grundsätzlich channcenlos.

Während meiner Zeit als WissMit habe ich für meinen Prof diverse Absagen an Doktorandenbewerber geschickt, die eine sehr viel bessere Ausgangslage und Prognose hatten. Je nach Organisation und Anzahl der Mitarbeiter kannst Du Dich aber auch darauf einstellen, nicht mal eine Absage zu bekommen. Ich wäre bei Germany‘s next Topmodel auch so weit im Voraus draußen, dass man sich da keine Mühe macht;)

Übrigens interessiert keinen (jur) Prof Deine Masterarbeit. Der sieht BWL, mäßige Note und hakt es ab. BWL Profs sind vielleicht weniger anspruchsvoll, aber da Du Deine schlechten Noten auf Deinen Praxisfokus schiebst, solltest Du Dich auf diesen konzentrieren.

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Ceterum censeo

Promotion im Steuerrecht

WiWi Gast schrieb am 21.10.2024:

Vielen Dank für deine Antwort. Tatsächlich hatte ich auf deine qualifizierte Antwort auf meinen Beitrag gehofft. Wenn ich es richtig mitbekommen habe, bist du ja selber in der Uni-Landschaft tätig und daher kurz die Frage:

An welchen Lehrstuhl soll ich mich denn grundsätzlich nach bestandenem Examen wenden? BWL bzw. WiWi ist theoretisch naheliegend jedoch habe ich sowohl im Rahmen meiner Bachelorarbeit (wenn damals auch nicht auf dem Niveau) wie auch jetzt gerade in meiner Masterarbeit sehr juristisch gearbeitet und entsprechende Normen, Grundsätze probiert juristisch auszulegen bzw. argumentativ andere Standpunkte versucht darzustellen; ähnlich wie in einem Gutachten. Von daher wären auch jurisitische Lehrstühle von interessere, schließlich geht es ja auch um ein explizities Rechtsgebiet und man bewegt sich dort ja weniger in der rein betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, was allerdings hinsichtlich meiner Vorbildung vielleicht zusätzlich auf Hemmnisse stößen könnte,

Lieber TE, ich möchte dir hier nicht zu nahe treten und kann es natürlich nicht absolut beurteilen, aber aus meiner bescheidenen Erfahrung heraus sehe ich dies äußerst kritisch. Der gemeine Jurist neigt zwar durchaus zu etwas Standesdünkel, aber nichtsdestotrotz wird er hier vermutlich richtig liegen, wenn er dir eben diese "juristische" Arbeitsweise abspricht. Dir fehlt es leider in deiner Ausbildung an den elementaren Grundlagen, welche in einer (steuer-)juristischen Dissertation jedoch zwingend sitzen müssen. Die gelegentliche normative Auseinandersetzung mit einfachgesetzlichen Normen des Steuerrechts ersetzt nicht die tiefgehende Auseinandersetzung mit den zugrundeliegenden Bewertungsmaßstäben (welche idR direkt auf Regelungen von Verfassungsrang aufsetzen).
Du kannst dich natürlich gerne an die Kollegen wenden, sei aber bitte nicht allzu enttäuscht.

Hinzu kommt hier natürlich noch die Problematik, dass jur. Fakultäten ggf. abweichende Zulassungserfordernisse haben, wie z. B. ein erstes StEx.

Gerade in Bezug auf meine Thematik habe ich natürlich schon ein paar Lehrstühle in`s Auge gefasst, bei denen so etwas interessant sein könnte. Ein Lehrstuhlinhaber im Rurgebiet hat tatsächlich sogar schon zu meinem Thema etwas veröffentlicht. Daher vielleicht kurz noch die Frage: In welcher Form Tritt man überhaupt an einen bis dato völlig unbekannten Lehrstuhl heran. Ich meine Lebenslauf, Exposè zur geplanten Arbeit und etwaige Veröffentlichungen (in meinem Fall vielleicht eher meine Masterarbeit) ist an der Stelle vielleicht nicht ganz so aussagekräftigt wie ein VB in einem der juristischen Examina.

Ruhrgebiet und Gemeinnützigkeit? Hört sich nach Kollege Unger oder Seer an (?). Ansonsten ist der Platzhirsch (der universitären Landschaft) in diesem Gebiet natürlich Kollege Hüttemann aus Bonn.

An einen Lehrstuhl trittst du tatsächlich am ehesten mit Anschreiben, Lebenslauf und Exposé heran. Insb. das Exposé muss derart einschlagen, dass das Interesse des Lehrstuhls geweckt wird und deine bescheidene Ausgangslage überstrahlt.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Promotion im Steuerrecht

Hallo TE, nicht persönlich gemeint, daher bitte nicht falsch verstehen.
Anhand Deiner Beiträge wirkst Du auf mich noch etwas unreif bzw. naiv.
Zumindest was Deine Voraussetzungen und Möglichkeiten angeht. Mit einem mittelguten BWL-Bachelor einer Hochschule über eine juristische Promotion ernsthaft nachzudenken zeugt nicht von einer realistischen Betrachtung.

Du beschreibst Deine akademischen Leistungen selbst als „leicht unterdurchschnittlich“. Das sind keine guten Voraussetzungen für eine Promotion. Du klingst eher wie ein Praktiker (keinesfalls despektierlich gemeint).

Alles Gute Dir.

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