Hallo Klaus,
da ich in Berlin promoviert habe und Bildung in D eine Landessache ist, habe ich der Berliner Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung deine Frage gestellt und habe die folgende Antwort bekommen:
"Wenn Sie in Deutschland, in Berlin an der FU promoviert haben, können Sie Ihr Doktorgrad in dieser Form führen, wie es in der Urkunde steht (Ph. D.) oder (auch wenn es in der Urkunde nicht steht) in der verkürzten Form Dr. nach dem BerlHG §35 Abs. 5."
Du könntest im Hochschulgesetz deines Bundeslandes, nach dem deine Uni geregelt wird, nachschauen.
- Bayern BayHSchG §67 Satz 3
- Berlin BerlHG §35 Abs. 5
- Brandenburg BbgHG §31 Abs. 3
- Hamburg HmbHG § 70 Abs. 4
- Schleswig-Holstein HSG §56 Abs. 1
- Thüringen ThürHG §58 Abs. 4
In BW, Bremen, Hessen, MV, NI, NRW, RP, SL, SN, ST führt man den Titel je nach Promotionsordnung.
Mit freundlichen Grüßen!
WiWi Gast schrieb am 02.05.2019:
Klaus
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