Heribert schrieb am 28.10.2020:
Ceterum censeo schrieb am 27.10.2020:
Nochmal.......warum gibt es dann überhaupt ein Bewertungsschema wenn am Ende jeder Betreuer, im Namen der Freiheit von Forschung und Lehre, die unterschiedlichen Kriterien von 0% bis 100% gewichten kann oder einfach neue Kriterien dazudenkt?
Welchen Wert hat die in der Prüfungsordnung festgelegte Gewichtung von 5% für Rechtschreibfehler? Betreuer X sagt 10 Rechtschreibfehler sind nicht mehr in Ordnung....durchgefallen. Betreuer y sagt 50 Rechtschreibefehler sind noch ok. Wann genau kommen die 5% zum Einsatz?
Es ist doch logisch und sinnvoll, das ein Bewertungsschema im Extremfall auch mal außer Kraft gesetzt werden kann, ohne dass es hierfür klare Richtlinien gibt.
Falls du in jedem Wort einen Rechtschreibfehler hast und auf Satzzeichen verzichtest, ist doch völlig klar das deine Arbeit nicht dem Anspruch einer Wissenschaftlichen Arbeit entspricht (es entspricht dann ja nicht mal der Arbeit eines Grundschülers).
Darüber hinaus ist es kein Geheimnis, das man seine Abschlussarbeit für den Prüfer schreibt und sich so gesehen an dessen Wünsche anpassen muss. Sehe es als Vorbereitung auf den Job. Da recherchiert man auch mal für andere.
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