Das ist Quatsch und wird in nahezu keinem Urteil so belegt. Du legst hier ein paar Präzedenzfälle falsch aus.
Wer tariflich eingestuft ist und nicht explizit einwilligt, in eine Vertrauensarbeitszeit zu wechseln, der sorgt mit so etwas (Gehalt ist bei der Argumentation nur zweitrangig) definitiv für Probleme bei sich und seiner Abteilung. Ich bin bei einem DAX30 Automotive und bei uns wurde einer der Abteilungsleiter aus unserem Bereich wegen zu vieler Überstunden der tariflichen MA fast rausgeworfen + Untersuchungskommission eingeleitet. Wir hatten den ganzen Schnick-Schnack und haben uns die (O)LG Urteile darüber auch schon angeschaut.
Trotzdem sollte hier noch einmal betont werden, dass der "Sachbearbeiter" als hierarchische Stufe gilt. Häufig wird die Bezeichnung noch für einfachere Aufgaben bzw. Linientätigkeiten und leider auch leicht abwertend verwendet. Wer einfacheren Tätigkeiten nachgeht bzw. nur sein Soll in der Linie macht, verdient auch im IGM nicht irgendwann ohne weiteres 100k. Solche Eingruppierungen in EG15 mit derartigen Leistungszulagen sind nicht der Schnitt. Es mag Abteilungen und Stäbe geben, wo das als Durchschnitt gilt, dass ist aber definitiv nicht die Regel. Jetzt werden wieder viele mit ihren Rechnungen und (nicht validierbaren) Nachweisen kommen, aber so rosig ist das Leben auch im Konzern nicht mehr. Erzählt hier bitte auch nicht immer von den Gehältern "eurer Kollegen", es sprechen die wenigsten in ihren Abteilungen wirklich offen darüber, wie viel jeder verdient. Das ist in DE absolut untypisch und zeigt, dass hier auch viel Mumpitz erzählt und die WiWi-Treff Blase auf die Realität projiziert wird. Unter Freunden mag das was anderes sein, gerade bei jungen und karriereorientierten Menschen. Aber nicht unter Arbeitskollegen (was auch btw verboten ist, da Gehaltsgefälle negativ auf das Betriebsklima wirken). Des Weiteren muss, wenn es solche Gefälle gibt, berücksichtigt werden, dass die Gehaltsentwicklung und Dynamisierung in den Konzernen früher um einiges besser war als heutzutage. Die Gehaltsentwicklungen einiger älterer Kollegen sind für den heutigen Berufseinsteiger nicht im Ansatz repräsentativ.
Für die WiWi-Treffler, die immer gerne anonym ihre Balls zeigen: Postet doch mal einen Dropbox Link mit geschwärztem Total Compensation Statement oder Einkommensnachweis für ein Jahr. Kann man auch nicht sicher verifizieren, aber ist wenigstens etwas mehr wert als irgendwelche Hoch- und Schönrechnungen der TV's vorzunehmen.
WiWi Gast schrieb am 07.11.2018:
WiWi Gast schrieb am 07.11.2018:
Ist das gefährliches halbwissen oder kannst du das belegen?
Google einfach nach diversen Urteilen. Üblicherweise gilt man ab Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung als Führungskraft im Sinne des Arbeitszeitgesetz. Und da ist man mit 100k klar drüber.
Sonst hätte jeder in IB und UB ein Problem damit.
antworten