Täuschungsversuch vortäuschen - Note im Nachhinein als ungültig erklären lassen?
Ich habe dieses Semester eine Klausur leider schlecht bestanden, und weiß dass ich es deutlich besser kann. Nun ist mir in den Sinn gekommen, einen Täuschungsversuch "vorzutäuschen" damit ich die Klausur wiederholen darf. Was haltet ihr von der Idee. Laut Prüfungsordnung habe ich nichts zu befürchten, außer es wird als "schwerwiegender" Fall eingestuft. Seht ihr dabei mögliche Nachteile?
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